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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Neustart in der Kulturförderung

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

31.07.2023

Aktualisiert

09.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/776014.07.2023

Neustart in der Kulturförderung

der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesförderprogramm „Neustart Kultur“ wurde 2020 ins Leben gerufen, um Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise zu unterstützen und die deutsche Kulturbranche zukunftsorientiert aufzustellen. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 waren viele Kultureinrichtungen gezwungen, ihren Betrieb einzustellen oder stark einzuschränken. „Neustart Kultur“ zielte folglich darauf ab, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kulturschaffende und Kulturbetriebe abzufedern und zu reaktivieren, kulturelle Infrastruktur zu stärken und die kulturelle Vielfalt zu erhalten.

Während des Aufbaus, der Strukturierung und der Abwicklung von Förderanträgen erwiesen sich nach Ansicht der Fragestellenden die sechs Bundeskulturfonds – der Deutsche Literaturfonds, die Stiftung Kunstfonds, der Fonds Soziokultur, der Fonds Darstellende Künste, der Deutsche Übersetzerfonds und der Musikfonds – und viele Dachverbände als kooperative Partnerinnen und Partner. Die Fonds ermöglichen die Umsetzung innovativer künstlerischer Projekte, die unter den Regeln des gewinnorientierten Marktes nicht realisiert werden könnten, aber von hohem künstlerischen Wert sind. Sie stärken die kulturelle Vielfalt und fördern den kreativen Nachwuchs.

„Neustart Kultur“ wurde für verschiedene Zwecke eingesetzt, wie beispielsweise für Künstlerinnen- und Künstlerstipendien oder pandemiebedingte Investitionen; Kultureinrichtungen konnten modernisiert und neue digitale Vermittlungsformen entwickelt sowie spartenübergreifende Vernetzungen unterstützt werden. Die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Auftrag gegebene Abschlussevaluation dient der Qualitätsverbesserung und soll zu diesem Zweck die Transparenz der Prozesse erhöhen, Zusammenhänge aufzeigen und Wirkungen dokumentieren.

Aus Sicht der Fragestellenden wäre es zielführend, als Untersuchungsgegenstand auch die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschriebenen Vorhaben heranzuziehen und dementsprechend „Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Koalitionsvertrag, S. 96) zu untersuchen. Dazu gehört auch die Absicht, Gremien und Jurys paritätisch und vielfältig zu besetzen und Amtszeitbegrenzungen verbindlich zu verankern (vgl. ebd., S. 7). So könnten nach Auffassung der Fragestellenden die Ergebnisse der Evaluation einen Beitrag dazu leisten, die Bundeskulturförderung insgesamt nachhaltiger, diverser und fairer zu gestalten.

Darüber hinaus ist auf die Ergebnisse der aktuellen BKM-Studie zu reagieren, in der nach Erfahrungen und Erlebnissen mit sexueller Belästigung und Gewalt im Kultur- und Medienbereich gefragt wurde. Über das gesamte Erwerbsleben hinweg hat mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Kultur- und Medienbereich Erfahrungen mit sexueller Belästigung gemacht, das sind fünfmal so viele wie in anderen Branchen. (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/975272/2186632/1c849541e5081665a8fc45c5e910bd7a/de-belaestigung-download-bericht-data.pdf?download=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Was sind die zentralen Fragestellungen und Ziele der beauftragten Evaluation von „Neustart Kultur“?

1

Inwieweit und in welchem Umfang werden im Rahmen der Evaluierung eine spartenspezifische Fokussierung und ein Vergleich der Teilprogramme von „Neustart Kultur“ angestrebt?

1

Werden die Antrags- und Förderquote der Kulturförderfonds im Kontext der Evaluation von „Neustart Kultur“ hinsichtlich der Kriterien Gendergerechtigkeit, Ost-West-Repräsentanz, Inklusion und Diversität untersucht, und wenn nein, warum nicht?

1

Werden Förderbewilligungsquoten im Vergleich zu den jeweiligen Kunstsparten, Vergabeeinrichtungen und den jeweiligen Kategorien der Antragsberechtigten einzelner Förderprogramme, wie z. B. Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Autorinnen und Autoren sowie Verlage, im Rahmen von „Neustart Kultur“ evaluiert, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

1

Inwiefern spielt die Zusammensetzung und Amtsdauer der Gremien und Jurorinnen und Juroren von Fördervergebenden im Rahmen der Evaluation von „Neustart Kultur“ eine Rolle?

1

Ist der Bundesregierung die Methodik bekannt, mit der die Teilnehmenden an Evaluationsbefragungen ausgewählt werden, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?

1

Inwiefern wird der Gender Pay Gap im Rahmen der Evaluation von „Neustart Kultur“ eine Rolle spielen?

1

Inwiefern stellt der Themenkomplex Machtmissbrauch im Rahmen der Evaluation von „Neustart Kultur“ einen Untersuchungsgegenstand dar?

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen der Evaluierung von „Neustart Kultur“ die Anzahl von Mehrfachförderungen – sowohl durch verschiedene Fördertöpfe als auch durch wiederholte Auflagen eines Programms – im Verhältnis zur jeweiligen Förderquote überprüft werden?

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in aktuellen Prüfungen von Beauftragten der Korruptionsprävention im Kontext von „Neustart Kultur“ gegen Gremienmitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von fördergebenden Einrichtungen laufen, und wenn ja, um wie viele Fälle es sich handelt?

2

Welche Zeitplanung ist für die Abschlussevaluation im Detail vorgesehen, und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Ergebnis zu rechnen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung nachträglich die Förderung des gewerblichen Kunsthandels und der Galerien durch Teilprogramme von „Neustart Kultur“?

Wird die Förderung des gewerblichen Kunsthandels und der Galerien gesondert evaluiert?

4

Welche Kriterien und Vorüberlegungen liegen der Festlegung des Alters der Kinder auf unter sieben Jahre im Rahmen der „Stipendien für bildende Künstler:innen mit der Stiftung Kunstfonds“ zugrunde?

5

Welche Gründe führten zu der Entscheidung, das Programm „Stipendien für bildende Künstler:innen mit der Stiftung Kunstfonds“ nach der ersten Durchführung nicht fortzusetzen, obwohl die Zahl der eingereichten Anträge im Verhältnis zu den bewilligten Anträgen sehr hoch war?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem Anspruch, Künstlerinnen und Künstlern, die aufgrund der pandemischen Maßnahmen in finanzielle Not geraten sind, die Fortführung ihres Berufes zu ermöglichen, und der Stipendienvergabe allein nach sogenannten Qualitätskriterien, als Auszeichnung, ohne Bedarfsprüfung als Vergabefaktor?

7

Aufgrund welcher Kriterien und Qualifikationen wurde der Deutsche Verband für Archäologie e. V. (DVA) mit der Koordination des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutsamen Kulturlandschaft“ für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten beauftragt?

8

Inwieweit steht die Bundesregierung im Austausch mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, um die Förderung rechtsextremistischer Buchprojekte zu überprüfen und aufzuarbeiten?

9

Bis wann ist mit einem Ergebnis der Überprüfung und Aufarbeitung der Förderung rechtsextremistischer Buchprojekte zu rechnen?

10

Gab es verbindliche Vorgaben durch die BKM zur Transparenz, etwa zur Veröffentlichung der Namen von Geförderten, wenn ja, wie sahen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

11

Gibt es Einrichtungen, die „Neustart Kultur“-Förderungen vergeben und die Liste der Förderempfängerinnen und Förderempfänger nicht veröffentlicht haben, und wenn ja, welche waren dies, und warum?

12

Ist die Bundesregierung in Kenntnis über Mitteilungen respektive Beschwerden über Machtmissbrauch, Belästigung oder/und Gewalt im Kontext von „Neustart Kultur“, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

13

Gab oder gibt es Verhaltenskodexe oder interne Protokolle seitens der Institutionen, die Bundesmittel für Kulturförderung vergeben, für den Umgang mit Vorwürfen von Machtmissbrauch, Belästigung, Gewalt oder Korruption, wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

14

Inwieweit sind in den Richtlinien der Bundeskulturförderung und den damit verbundenen Institutionen Förderungen an Mindeststandards, zur Vermeidung von Machtmissbrauch verknüpft, und wenn nein, sind diese geplant?

15

Sind die Namen und die Dauer der Berufung der Vertreterinnen und Vertreter aller Gremien, etwa der Stiftungsräte, des Kulturfonds öffentlich, und wenn nein, ist die Veröffentlichung dieser Daten künftig verbindlich geplant (bitte begründen)?

16

Ist eine einheitliche Erhebung und Veröffentlichung von statistischen Angaben (Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller und Förderempfängerinnen und Förderempfänger, Geschlecht, Alter, Diversitätsmerkmale etc.) der Förderprogramme der Kulturfonds künftig vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

17

Wie bewertet die Bundesregierung im Sinne der Fairness-Regelungen, nach denen einige Kulturfonds mehrmals jährlich Stipendien an Künstlerinnen und Künstler vergeben, während andere Fonds eine einjährige Bewerbungssperre anwenden, sodass Antragstellerinnen und Antragsteller nach einer erfolglosen Bewerbung zwei Jahre auf die nächste Ausschreibung warten müssen?

18

Beurteilt die Bundesregierung Bewerbungsverfahren nach dem Windhundprinzip als gerecht gegenüber Menschen mit Behinderungen, Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen oder Alleinerziehenden (bitte begründen)?

19

Sind für die kommenden Haushaltsberatungen Mittelaufstockungen für die Kulturfonds vorgesehen, die den an der Bewerberinnen- und Bewerberquote erkennbaren Bedarf in den jeweiligen Sparten berücksichtigen, und wenn nein, warum nicht?

20

Sind seitens der Bundesregierung verbindliche Mindesthonorare für Kunstschaffende im Rahmen von Bundeskulturförderungen vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

21

Welche Ansprüche stellt die Bundesregierung an die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Selbständigen oder Honorarkräften, die an geförderten Projekten beteiligt sind, in den von ihr mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen?

22

Welche verbindlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anspruch auf korruptions-, diskriminierungs- und belästigungsfreie sowie fair bezahlte Arbeitssituationen in den mit Bundesmitteln geförderten Kulturprojekten zu erfüllen?

Berlin, den 4. Juli 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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