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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Impfpflicht der Soldaten gegen COVID-19

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

01.09.2023

Aktualisiert

04.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/778719.07.2023

Impfpflicht der Soldaten gegen COVID-19

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 22. November 2021 berichteten „t-online“ und andere Medien, dass sich ein bundeswehrinternes Schlichtungsgremium nach „stundenlangen“ Verhandlungen für die Aufnahme der Schutzimpfung gegen das Coronavirus in die Liste duldungspflichtiger Impfungen bei der Bundeswehr ausgesprochen habe (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91191388/bundeswehr-ausschuss-will-duldungspflicht-fuer-corona-impfung.html). Am 24. November 2021 erging der ministerielle Befehl, wodurch die Impfpflicht für Soldaten gegen das Coronavirus verbindlich wurde (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/duldungspflicht-COVID-19-schutzimpfung-streitkraefte-5291448).

Im Unterschied zu den Artikeln, die bestenfalls von einer „stundenlangen“ Verhandlung berichten, liegen den Fragestellern Berichte vor, wonach die Stimmung innerhalb des Schlichtungsgremiums keinesfalls einhellig war. Demnach war ein Teil der Vertreter noch am Freitag, dem 19. November 2021, gegen eine entsprechende Beschlussvorlage, wohingegen diese dann am Montag, den 22. November 2021, gegen 10.30 Uhr angenommen wurde. Über die Verhandlungen des Schlichtungsgremiums der Sitzung 210, in der es zur Entscheidung kam, existieren Protokolle, namentlich Protokoll Nummer 4 und 5, die nach Ansicht der Fragesteller von besonderem öffentlichen Interesse sind. Ferner erfolgte die Aufnahme einer verpflichtenden Corona-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr erst im März 2022, obwohl die Entscheidung bereits ein Viertel Jahr zuvor gefallen war.

Im Gegensatz zu allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt für Bundeswehrangehörige die Duldungspflicht für die Corona-Schutzimpfung. Sie sind folglich verpflichtet, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe schützt (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/gestern-verschwoerungs-theorie-heute-offiziell-impfung-schuetzt-nicht/) und zusätzlich mit erheblichen Nebenwirkungen einhergehen kann (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lauterbach-gibt-schaeden-zu/). Während sich selbst der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bereits vor einem halben Jahr für die Aufhebung der Impfpflicht in der Pflege ausgesprochen hat (https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/lauterbach-impfung-schuetzt-nicht-mehr-vor-ansteckung-100.html) und die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben worden ist (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ende-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-in-rlp-10.html), ist die Impfpflicht für die Soldaten gegen COVID-19 nach wie vor in Kraft. Gemäß Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/460 dürften schätzungsweise mehr als 10 000 Soldaten zum damaligen Zeitpunkt (21. Januar 2022) nicht geimpft worden sein. Wie hoch gegenwärtig diese Zahl ist, kann nach Auffassung der Fragesteller nur gemutmaßt werden. Weigert sich ein Soldat, muss er mit einschneidenden Konsequenzen rechnen, die seinen Dienst, seine persönliche Freiheit und sein Wohlbefinden schmälern. Die Fragesteller kommen nicht umhin, zu vermuten, dass für das Festhalten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an der COVID-19-Impfpflicht nicht allein medizinische Gründe handlungsleitend sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Existieren zu den Sitzungen des Schlichtungsgremiums zwischen dem 18. und 23. November 2021 Protokolle?

2

Darf der Deutsche Bundestag in alle Protokolle, die während der Sitzungen des Schlichtungsgremiums betreffend die Corona-Schutzimpfungen angefertigt worden sind, Einsicht nehmen?

Wenn ja, wann werden dem Deutschen Bundestag diese Protokolle zur Einsicht vorgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

3

Gab es im Vorfeld oder innerhalb des Schlichtungsgremiums Widerspruch oder Bedenken gegen die Aufnahme der Schutzimpfung gegen das Coronavirus in die Liste duldungspflichtiger Impfungen bei der Bundeswehr?

Was wurde kritisiert bzw. welche Bedenken wurden erhoben?

Wie wurden Kritik oder Bedenken ausgeräumt?

4

Wer hat anhand welcher Expertise an der Beschlussempfehlung des Corona-Schlichtungsausschusses mitgewirkt, die dem Schlichtungsgremium als Grundlage diente?

5

Waren alle Gremien (Personalvertretungen, Vertrauensleute, Gleichstellungsbeauftragte etc.) in die Entscheidung über die Corona-Schutzimpfung eingebunden und beteiligt bzw. wurden sie zeitnah unterrichtet?

6

Warum dauerte es bis zum März 2022, bis die Regelung zur COVID-19-Impfung innerhalb des Basisimpfschemas gemäß den Beteiligungsrechten geändert wurde?

7

Unterliegen Zivilangestellte und Beamte der Bundeswehr auch der Duldungspflicht, und warum gilt für Zivilangestellte und Beamte der Bundeswehr keine Duldungspflicht?

8

Wer war für die Ausarbeitung der Taschenkarte zur COVID-19-Impfung zuständig, und aufgrund welcher Erkenntnisse bzw. Empfehlungen wurde die genannte Taschenkarte angefertigt?

9

Wie viele Anträge auf Dienstunfähigkeit, Dienstzeitverkürzung und Kriegsdienstverweigerung gab es in den Jahren von 2016 bis 2022 (bitte monatlich nach Dienstgradgruppen aller Teilstreitkräfte tabellarisch aufschlüsseln)?

10

Wie viele Anträge auf Dienstunfähigkeit, Dienstzeitverkürzung und Kriegsdienstverweigerung gab es in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 (bitte monatlich nach Dienstgradgruppen aller Teilstreitkräfte tabellarisch aufschlüsseln)?

11

Wie viele Untersuchungen auf Verwendungsunfähigkeit gab es im Zeitraum von 2016 bis ultimo 2022 (bitte monatlich nach Dienstgradgruppen aller Teilstreitkräfte tabellarisch aufschlüsseln)?

12

Wie viele Untersuchungen auf Verwendungsunfähigkeit gab es in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 (bitte monatlich nach Dienstgradgruppen aller Teilstreitkräfte tabellarisch aufschlüsseln)?

13

Wie hoch waren die Zu- und Abgänge an freiwillig Wehrdienstleistenden, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten im Zeitraum zwischen 2016 bis Ende April 2023 (bitte monatliche tabellarisch aufschlüsseln sowie über den Impfstatus [nur COVID-19] bei den Abgängen [in Prozent] seit Einführung der obligatorischen Impfung gegen COVID-19 aufklären)?

14

Hatten Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung die Möglichkeit, auf den Impfaufklärungsblättern wie bei anderen obligatorischen Impfungen ihren Fragebedarf schriftlich anzumelden?

15

Durch wen wurden die Fragen von Bundeswehrangehörigen hinsichtlich der Impfung gegen COVID-19 beantwortet?

Hat jeder Bundeswehrsoldat die Möglichkeit zu einem Vieraugengespräch mit einem Arzt erhalten?

Besaß ein Gespräch mit einem Arzt aufschiebende Wirkung, und erhielt ein Soldat Bedenkzeit zur weiteren Abwägung des Für und Widers einer Impfung gegen das Coronavirus?

16

Welche Kriterien gelten für die Impfunfähigkeit, hier namentlich bei der Impfung gegen COVID-19?

17

Welche medizinischen Gründe oder Vorerkrankungen könnten gegen eine Duldungspflicht der COVID-19-Impfung sprechen (siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/460, S. 3)?

Wie viele Soldaten, bei denen Vorerkrankungen oder entsprechende medizinische Gründe vorliegen, dienen derzeit bei der Bundeswehr?

Durch wen werden diese medizinischen Gründe bzw. Vorerkrankungen bei der Bundeswehr erfasst?

18

Wie liefen die Impfungen ab?

Durch wen wurden in der Regel die Impfungen vorgenommen?

Wann fand das Aufklärungsgespräch statt?

Wie und in welchem Rahmen (Zweiaugengespräch mit dem Arzt oder in Gegenwart weiterer Personen) gaben die Soldaten ihre Einwilligung?

Wurden Soldaten auch ohne ausdrückliche persönliche Zustimmung geimpft, wenn ja, wie viele?

19

Wie erhielten Vorgesetzte oder Kameraden Kenntnis darüber, ob ein Soldat sich geweigert hat, geimpft zu werden?

Gilt die ärztliche Schweigepflicht in der Bundeswehr?

20

Wie viele Reservisten der Bundeswehr wurden gegen COVID-19 geimpft, und welche Folgen hat eine Verweigerung der Impfung gegen COVID-19 für Reservisten der Bundeswehr?

21

Wurden oder werden ungeimpfte Reservisten zu Übungen oder Katastropheneinsätzen im Inland (z. B. Überschwemmung im Ahrtal) herangezogen?

22

Wurden im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der Impfung gegen COVID-19 Handlungsanweisungen („interne Handlungshilfe“, siehe MDR-Umschau vom 23. Mai 2023, hier ab Minute 44:42: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9mMDliM2U2Mi0wOGViLTQ5NzYtYWRmNi03YWExYzJmMDhiNmI) für Disziplinarvorgesetzte ausgearbeitet?

Was war der Inhalt?

Wer hat diese Handlungsanweisungen ausgearbeitet?

Wie viele Handlungshilfen bzw. Anweisungen wurden seit Beginn der Maßnahmen gegen das Coronavirus für den Gebrauch in der Bundeswehr erarbeitet und verbreitet?

Können diese Handlungsanweisungen dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?

23

Wie sollten Vorgesetze auf die Verweigerung der Impfung gegen COVID-19 reagieren?

24

Warum wurde die Duldungspflicht für die COVID-19-Schutzimpfung bis zum Abschluss der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (https://www.bverwg.de/pm/2022/44) nicht ausgesetzt?

25

Welche dienstlichen und juristischen Folgen hat eine Verweigerung der Impfung gegen COVID-19 für Angehörige der Bundeswehr (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/460, S. 3 f.)?

Was versteht die Bundesregierung unter Art und Schwere des Dienstvergehens Impfverweigerung, dem Ausmaß der Schuld, der Persönlichkeit, der bisherigen Führung und den Beweggründen bei einer Impfverweigerung?

Wie werden Art und Schwere des Dienstvergehens Impfverweigerung, das Ausmaßes der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe für eine Impfverweigerung bei der individuellen Urteilsfindung berücksichtigt?

Wie wird bei der Urteilsfindung Willkür vermieden, sprich, dass für die gleiche Tat (Impfverweigerung) an unterschiedlichen Standorten und zu verschiedenen Zeitpunkten abweichende Urteile gefällt werden?

26

Wie viele Disziplinarverfahren und andere Ermittlungen bzw. Untersuchungen wurden seit der Einführung der Impfung gegen COVID-19 gegen Soldaten eingeleitet (bitte monatlich bis ultimo April 2023 tabellarisch darstellen)?

27

Wie viele und welche Strafen wurden vom Dienstherrn gegen Soldaten, die sich nicht impfen lassen wollten, bis ultimo April 2023 ausgesprochen?

28

Wie viele Soldaten sind aufgrund einer verweigerten COVID-19-Impfung bis ultimo April 2023 entlassen worden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/460, S. 4; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-entliess-70-soldaten-wegen-verweigerung-der-corona-impfung-a-baa467c1-3631-4d6d-b659-26fa62ca058b)?

Was wurde den betreffenden Soldaten zur Last gelegt?

Wird es voraussichtlich weitere Entlassungen geben?

Wie viele Prozesse wurden bzw. werden gegen ehemalige Bundeswehrsoldaten im Zusammenhang mit einer verweigerten COVID-19-Schutzimpfung geführt?

29

Wie wird eine strafrechtliche Gleichbehandlung von Soldaten sichergestellt, die sich einer Verweigerung der Schutzimpfung gegen COVID-19 schuldig machen?

30

In wie vielen Fällen haben sich Soldaten gegen eine COVID-19-Impfung rechtlich gewehrt, und gab es Freisprüche?

31

Warum erfolgt keine generelle Erfassung der Anzahl von Soldaten, die eine Impfung gegen COVID-19 verweigern oder von Disziplinarverfahren (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/311, S. 39 f.)?

32

Welche Aufgaben fallen im Zusammenhang mit einer Verweigerung der Impfung gegen COVID-19 dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) zu?

Findet ggf. eine Einordnung in das vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst entworfene Farbschema statt?

33

Kam es im Zusammenhang mit einer Verweigerung der Impfung gegen COVID-19 zu Beobachtungen der betreffenden Soldaten, ihres Umfeldes und ihres Verhaltens (auch in sozialen Medien) durch das BAMAD?

34

Wenn Frage 33 bejaht wird, welche Kriterien gibt es, die eine Beobachtung eines „Impfverweigerers“ bei der Bundeswehr durch das BAMAD zulässig machen?

Berlin, den 5. Juli 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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