Zukunft der Alten Münze als Kulturstandort sichern
der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, „die Alte Münze als Kultur- und Kreativstandort zu sichern und weiterzuentwickeln“ (vgl. Drucksachen 18/0869, 18/1042 und 18/1261). Dazu wurde in einem ersten Schritt in einem partizipativen Verfahren ein Konzept für die Nutzung und entsprechende Gestaltung des Gebäudes erarbeitet. Dabei sollten auch Nutzungsvorschläge der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, einfließen.
Mit der Übernahme der Budgetfunktion und durch das wachsende Engagement des Bundes hat sich Berlin Mitte zu einem Zentrum der etablierten Kultur entwickelt. Der freien Kunstszene fehlt es dagegen an Sichtbarkeit und Entfaltungsmöglichkeiten. Diese Entwicklung gefährdet Berlins Ruf als internationaler Hotspot für Kunst, Kreativität und Kreativwirtschaft. Gerade die freie Kunstszene ist volatil und international, sie muss und wird sich neu orientieren, wenn Räume fehlen und sich Arbeitsbedingungen verschlechtern.
Mit dem Umbau der Alten Münze soll ein Ort der künstlerischen Produktion, Präsentation, Vernetzung, Innovation und Begegnung für Kulturschaffende und die Stadtgesellschaft entstehen und damit ein Gegenpol zur allgegenwärtigen Verdrängung der freien Kunst- und Kulturszene aus den innerstädtischen Räumen geschaffen werden. Das Nutzungsprofil der Alten Münze weist aufgrund der Lage und der räumlichen Gegebenheiten einen Schwerpunkt im Musikbereich auf. Mit der Beteiligung des Bundes soll insbesondere für Jazz und improvisierte Musik ein Veranstaltungsort mit internationaler Ausstrahlung etabliert werden. Der bisher ausschließlich dezentral organisierten Jazzszene fehlt es an infrastruktureller Unterstützung. Die dafür notwendigen Musikproberäume unterschiedlicher Art sind daher ein wesentlicher Bestandteil der Planungen für die Alte Münze (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/2411).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Gibt es bereits konkretere Pläne für den Verkauf des Palais Schwerin vom Bund an das Land und die Integration in die Pläne zur zukünftigen Nutzung der Alten Münze (AM), wie sie derzeit von der Kulturraum Berlin GmbH (KRB) entwickelt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (vgl. https://www.berlin.de/sen/kultur/infrastruktur/alte-muenze/)?
Welche Rolle spielen die Spreewerkstätten (SWS) als Zwischennutzer oder potenzielle Nachnutzer (vgl. ebd.)?
Wie lange läuft der derzeitige Mietvertrag mit den Spreewerkstätten als Zwischennutzer?
Wird eine Verlängerung des Mietvertrags in Erwägung gezogen, und wenn ja, für welchen Zeitraum, und welche Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung über eine mögliche Verlängerung?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass die Trägerstruktur entsprechend angepasst wird, um die Anforderungen eines eigenständigen Jazzzentrums zu erfüllen, das gleichzeitig maßgeblich an der Gesamtgestaltung der Alten Münze (AM) beteiligt sein muss, um eine entsprechende Atmosphäre zu gewährleisten und organisatorische Absprachen zu ermöglichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die langfristigen Verträge mit den Zwischennutzern eine effiziente Etablierung anderer Projekte, wie zum Beispiel des Jazzzentrums und anderer Projekte der Freien Szene, beeinträchtigen können, und wurden bereits Festlegungen getroffen, die den laufenden Prozess mit der Kulturraum Berlin GmbH (KRB) konterkarieren könnten?
Welche Planungen existieren bezüglich einer zukünftigen Trägerstruktur, und welche Prioritäten bzw. Leitideen beeinflussen aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung maßgeblich?
Welche Rolle spielt das Gutachten von Arup bei diesen Planungen?
Hat die im Beteiligungsprozess von 2019 entwickelte Charta weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Standorts AM, und wenn nein, warum nicht?
Welchen verbindlichen Charakter haben die Vorschläge zur Trägerstruktur und anderen AM-relevanten Themen, die unter der Federführung der Kulturraum Berlin GmbH (KRB) erarbeitet wurden, für die Bundesregierung (vgl. https://www.berlin.de/sen/kultur/infrastruktur/alte-muenze/)?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bestimmte Nutzungen, wie beispielsweise die Clubnutzung unter Haus 4 und die Nutzung als Jazz- und Improvisationszentrum mit akustisch empfindlichen Räumen und Aktivitäten, sich nicht gegenseitig beeinträchtigen (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/2411, S. 49)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erwogen, die Kellerflächen dem Jazzzentrum zu übertragen, um Konflikte bezüglich der Nutzung zu lösen, wenn ja, wann soll dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?
Wie stark engagiert sich die Bundesregierung für ein Jazzzentrum in der Alten Münze, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der entsprechende Teil des Geländes in einen zweiten Bauabschnitt verschoben wurde und dafür noch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen?
Wäre die Bundesregierung offen für die Möglichkeit einer Jazzinstitution an einem anderen Standort oder ohne festgelegten Standort (bitte begründen)?
Gibt es bereits eine geplante Regelung zur Aufteilung der Betriebskosten für ein Jazzzentrum zwischen dem Land und dem Bund, und liegt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung vor, und wenn nein, warum nicht?
Existiert bereits eine Verwaltungsvereinbarung für das Jazzzentrum in der AM, wenn ja, welche Bedingungen sind darin festgelegt, und wenn nicht, welche offenen Fragen müssen noch vor Abschluss einer solchen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bund geklärt werden?
Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, die darauf hinweist, dass die vorliegenden Einpassungsplanungen von Rüthnick Architekten in verschiedenen Aspekten (baulich, akustisch, Kosten) als unzureichend eingestuft werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/2411, S. 9)?
Ist eine Überprüfung der Einpassplanung vor Beginn der nächsten Bauphase geplant, wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen Prüfpunkten, und wenn nein, warum nicht?
Wie sieht die geplante Zwischennutzung während der Bauarbeiten aus, und wird dabei das Jazzzentrum bereits berücksichtigt, wenn ja, in welcher Form wird es während dieser Zeit präsent sein, und wenn nein, warum nicht?
Was ist im Rahmen der geplanten Modernisierung der Räumlichkeiten im Detail vorgesehen (zum Beispiel die Ausstattung mit einem Piano und akustischer Dämmung), und sind Zeitkontingente und bzw. oder Vermietungsbedingungen (zu Selbstkosten) geplant, die anderen Projekte wie das Jazzzentrum in die Entwicklung der AM integrieren, wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?