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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Politische Kampagnen und Spendenaufrufe der als gemeinnützig anerkannten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. gegen die Alternative für Deutschland

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.08.2023

Aktualisiert

15.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/787226.07.2023

Politische Kampagnen und Spendenaufrufe der als gemeinnützig anerkannten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. gegen die Alternative für Deutschland

der Abgeordneten René Springer, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) e. V. ist ein – derzeit – als gemeinnützig anerkannter Verein, der nach eigenen Angaben „die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten Deutschlands“ darstellt (vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben-schwerer-angriff-auf-die-vvn-bda/).

Aufgrund ihrer Nennung im Landesverfassungsschutzbericht Bayern als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ sowie der gerichtlich festgestellten personellen Verbindungen zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der offenen Zusammenarbeit mit linksextremistischen gewalttätigen Antifa-Gruppen (vgl. www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-2989?hl=true bzw. openjur.de/u/775502.html) hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin am 4. November 2019 der Bundesvereinigung der VVN-BdA rückwirkend die Gemeinnützigkeit entzogen. Auf ihrer Webseite behauptet die VVN-BdA, dass die Entscheidung über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht im Finanzamt, „sondern in der übergeordneten Finanzverwaltung unter Leitung des Senators Mathias Kollatz (SPD) getroffen werde“, was – sollte diese Behauptung zutreffen – nicht mit offiziellen Aussagen der Bundesregierung und Landesregierung in Einklang zu bringen wäre, wonach die Finanzämter ihre Entscheidungen unabhängig von der Politik träfen (vvn-bda.de/gemeinnuetzigkeits-faq/).

Jedenfalls sah sich das Finanzamt Berlin im Nachgang der Entscheidung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA einem erheblichen Druck von gesellschaftlichen Gruppen wie Gewerkschaften und Sozialverbänden, sogar von politischen Parteien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über DIE LINKE. bis hin zum ehemaligen Parteivorsitzenden der SPD, Norbert Walter-Borjans, ausgesetzt, die forderten, „den Beschluss rückgängig zu machen“ (taz.de/Verband-von-Holocaustueberlebenden/!5761387/). Diesem politischen Druck musste das Finanzamt nach Ansicht der Fragesteller letztlich wohl nachgegeben und erkannte nach einer „eingehenden Prüfung“ am 24. März 2021 die VVN-BdA wieder als gemeinnützig an (ebd.).

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz listete die Bundesvereinigung VVN-BdA noch in ihrem Verfassungsschutzbericht 2020, der am 19. April 2021 erschien. Im Verfassungsschutzbericht des darauffolgenden Jahres 2021 wurde die VVN-BdA nicht mehr genannt.

Üblicherweise setzen eingetragene (gemeinnützige) Vereine auf Transparenz und stellen ihre jeweilige Satzung im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung, anders die Bundesvereinigung der VVN-BdA – sie hält ihre Satzung geheim.

Engagierter hingegen tritt der Verein bei der öffentlichkeitswirksamen, regelmäßigen Bewerbung von eigenen politischen Kampagnen, Protest- oder gar Spendenaufrufen gegen die AfD auf: „Wenn du den Kampf gegen die AfD und Rassismus auch finanziell unterstützen willst, sind wir dir sehr dankbar! […] Wir verschicken wöchentlich Dutzende Pakete, um vor Ort Veranstaltungen und Aktionen gegen die AfD, gegen Rassismus und gegen rechte Hetze zu unterstützen“, heißt es auf der Internetpräsenz mit dem Hinweis: „Unser Trägerverein, die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig. Spenden sind steuerlich absetzbar“ (www.aufstehen-gegen-rassismus.de/spenden/). An anderer Stelle wird ebenfalls um finanzielle Mittel für die aktive Arbeit gegen eine politische Partei geworben: „Material gegen die AfD: Wir sind auf Deine Spende angewiesen, schon 5 Euro machen einen Unterschied“ (ebd.).

Im Mai 2023 lancierte das sogenannte Bündnis Aufstehen gegen Rassismus, als deren Trägerverein die VVN-BdA fungiert, eine erneute, explizit gegen die AfD gerichtete Kampagne mit dem Titel „Björn Höcke ist ein Nazi – #stopptdieafd“ (vgl. www.aufstehen-gegen-rassismus.de/hoecke-ist-ein-nazi/). Parteipolitische Unterstützung erfährt die Kampagne von der Partei DIE LINKE. (vgl. twitter.com/dieLinke/status/1664563952481624065?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet).

Mutmaßlich über Spendengelder, die für die VVN-BdA als gemeinnütziger Verein steuerlich absetzbar sind, wurde umfangreiches Kampagnenmaterial produziert (shop.aufstehen-gegen-rassismus.de/products?sort_by=newest-first), um angeblich „mehr Menschen [zu] ermutigen, vor Ort gegen die AfD aktiv zu werden“ (www.aufstehen-gegen-rassismus.de/hoecke-ist-ein-nazi/). Darüber hinaus habe man „Textbausteine (z. B. für Resolutionen und Anträge) mit Argumenten gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD zusammengestellt“. Außerdem freue man sich über Spenden, denn „jeder Euro trägt dazu bei, dass man auch „Aktivist*innen mit schmalem Geldbeutel unterstützen und bei Bedarf kostenlos Material verschicken“ könne (www.aufstehen-gegen-rassismus.de/aktuelles/neu-bundesweite-kampagne-bjoern-hoecke-ist-ein-nazi/).

Mit einer weiteren Kampagne ruft die VVN-BdA derzeit mit anderen Gruppen des linksradikalen Spektrums zu Protesten gegen den bevorstehenden Bundesparteitag der AfD in Magdeburg auf (www.aufstehen-gegen-rassismus.de/aktuelles/aufruf-noafdbpt-md2023/).

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019, V R 60/17 zur politischen Betätigung und Gemeinnützigkeit, heißt es im ersten Leitsatz: „1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck i. S. v. § 52 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Absatz 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient“.

Auch vor dem Hintergrund der breiten öffentlichen Debatte um einen Gastbeitrag von Nancy Faeser im Juli 2021 als damalige Vorsitzende der Fraktion der SPD im Hessischen Landtag im Onlinemagazin „antifa“ der VVN-BdA (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/989), stellen sich nachfolgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zur VVN-BdA erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

2

Wurde bzw. wird die VVN-BdA mit Bundesmitteln von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben, Förderhöhe und Titel des konkreten Förderprojekts für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?

3

Wurden in den vergangenen zehn Jahren Anträge der VVN-BdA zur Förderung aus Bundesmitteln von der Bundesregierung abgelehnt, und wenn ja, welche konkreten Gründe haben zu etwaigen negativen Bescheiden geführt?

4

Fördert bzw. förderte die Bundesregierung mit Bundesmitteln Trägervereine, die nach Kenntnis der Bundesregierung mit der VVN-BdA zusammenarbeiten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahresscheiben, Förderhöhe und Titel des konkreten Förderprojekts für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?

5

Haben in den vergangenen sechs Jahren persönliche Treffen oder Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der VVN-BdA stattgefunden, und wenn ja wann (bitte nach Vertretern der Bundesregierung, Vertretern der VVN-BdA sowie Anlass des Treffens oder Gesprächs auflisten)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, für welche Zwecke die Bundesvereinigung VVN-BdA als gemeinnütziger Verein im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) anerkannt ist, und wenn ja, für welche konkreten Zwecke des Katalogs nach § 52 Absatz 2 AO ist die Bundesvereinigung VVN-BdA als gemeinnützig anerkannt?

7

Ist der Bundesregierung die bundesweite Kampagne „Björn Höcke ist ein Nazi – #stopptdieafd“ bekannt, die von „Aufstehen gegen Rassismus“ betrieben wird, einem Bündnis unter der Verantwortung des Trägervereins der VVN-BdA, und hat sich die Bundesregierung hierzu eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche (www.aufstehen-gegen-rassismus.de/hoecke-8.ist-ein-nazi/)?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (auch verfassungsschutzrelevante) darüber vor, wonach die VVN-BdA mit linksextremistischen Organisationen, Vereinen oder Gruppen (z. B. der „Antifa“) zusammenarbeitet, und wenn ja, welche?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach es sich bei der Kampagne „Björn Höcke ist ein Nazi – #stopptdieafd“ der VVN-BdA um eine Einwirkung im parteipolitischen Sinne handelt, die auf eine (partei-)politische Agitation gerichtet ist?

10

Übt die VVN-BdA durch ihre Kampagnen und Spendenaufrufe gegen die AfD als politische Partei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Ansicht der Bundesregierung Einflussnahme auf die politische Willensbildung aus?

11

Gestaltet die VVN-BdA durch ihre Kampagnen und Spendenaufrufe gegen die AfD (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Ansicht der Bundesregierung die öffentliche Meinung?

12

Verhält sich die VVN-BdA durch ihre Kampagnen und Spendenaufrufe gegen die AfD nach Ansicht der Bundesregierung parteipolitisch neutral?

13

Unterstützt die VVN-BdA nach Ansicht der Bundesregierung bestimmte Parteien oder deren Jugendorganisationen, wenn sie mit ihnen in Bündnissen zu gemeinsamen Protestkundgebungen gegen die AfD aufruft oder mit ihnen gemeinsame Proteste durchführt, und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 13. Juli 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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