„National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ und andere Ku-Klux-Klan-Strukturen und Ku-Klux-Klan-Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 16. Januar 2019 wurden unter der Leitung des Landeskriminalamtes (LKA) und der Staatsanwaltschaft (StA) Baden-Württemberg zwölf Objekte der Gruppierung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK) durchsucht. Neben Baden-Württemberg fanden die Razzien in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Den 17 Betroffenen zwischen 17 und 59 Jahren wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Am Ende richteten sich die Ermittlungen gegen insgesamt 57 Beschuldigte. Nach Auskunft der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt (GBA) erstmals im August 2018 ein Prüfverfahren bezüglich der NSK KKK eingeleitet, seinerseits jedoch keine Ermittlungszuständigkeit festgestellt (vgl. Plenarprotokoll 19/76, S. 8921). Nach drei Jahren Ermittlungen hatte die StA Stuttgart das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingestellt. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, um Anklage zu erheben. Es sei nicht mit Sicherheit feststellbar gewesen, ob die NSK KKK vorhatten, Straftaten zu begehen oder ihre rassenideologischen Ziele mit Gewalt umzusetzen (Nach Razzia in Mayen: Ermittlungen gegen Ku-Klux-Klan eingestellt – SWR Aktuell). Nach Erkenntnissen der Bundesregierung war die zuletzt etwa 40 Mitglieder zählende NSK KKK spätestens im April 2019 nicht mehr aktiv (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9169).
Im Juni 2021 beschoss eine Person in Sachsen-Anhalt Teilnehmer einer Versammlung mit einer Paintball-Waffe. Dabei trug sie eine Haube, die an den Ku-Klux-Klan (KKK) erinnerte (Beweise sichergestellt: Durchsuchungen nach Schüssen auf Versammlungsteilnehmer in Seehausen | MDR.DE). Gegen den Schützen sowie zwei weitere in dem Zusammenhang beschuldigte Personen begann am 6. Juni 2023 vor dem Landgericht Stendal der Prozess wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den oben benannten Angriff mit einer Paintball-Waffe auf fünf Umweltaktivisten im Juni 2021 in Seehausen begangen zu haben, bei dem drei Menschen verletzt wurden. (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/prozess-waldbesetzer-losser-forst-ku-klux-klan-100.html). Als mutmaßlicher Fahrer des Fluchtfahrzeugs, welches die mutmaßlichen Täter im Juni 2021 nutzten, gilt P. C. Bei ihm in der Wohnung soll laut Ermittlern eine selbstgebaute Anlage zum Befüllen der Druckluftbehälter gefunden worden sein, mit deren Hilfe die Farbkugeln einer Paintball-Waffe verschossen werden. In der Wohnung des als Schützen angeklagten M. K. seien darüber hinaus Spuren von Schussversuchen in den Wänden, ein Kugelfang sowie offenbar zerschossene Glasscherben gefunden worden. Ebenso sei die Wohnung des Angeklagten geeignet gewesen, unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen herzustellen. Solch eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung sei auch bei einem Anschlag gegen Gegner des Weiterbaus der Autobahn 14 im Bahnhof Seehausen eingesetzt worden. Laut des Leiters der eigens für den Fall eingerichteten Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Stendal, der am 3. Juli 2021 vor dem Landgericht Stendal als Zeuge aussagte, ließen sich die Angriffe in eine Abfolge ähnlicher Taten einreihen. Neben dem Paintball-Angriff unter Verwendung einer Ku-Klux-Klan-Haube und dem Sprengstoffangriff, seien Einbruch in den Bahnhof Seehausen, Übergriffe und Körperverletzung mit Reizgas bei einer Demonstration sowie schließlich der Komplettbrand des Seehausener Bahnhofs dieser Reihe mutmaßlich zuzuordnen. So wurden bei der Beweissicherung nach dem Sprengstoffanschlag am 21. Mai 2021 DNS-Spuren von einem der Angeklagten gefunden. (www.volksstimme.de/lokal/stendal/ku-klux-klan-uberfall-seehausen-kripo-findet-spur-zu-sprengstoffanschlag-3644184?reduced=true, www.volksstimme.de/blaulicht/stendal/boller-explodiert-im-bahnhof-seehausen-basislager-der-waldbesetzer-verwustet-3174658, www.volksstimme.de/blaulicht/stendal/brand-im-bahnhof-seehausen-gebaeude-durch-feuer-zerstoert-war-es-brandstiftung--3388298?reduced=true).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die NSK KKK vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Gruppierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 wieder aktiv geworden ist?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige Mitglieder der Gruppierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 in einer neuen Gruppierung unter anderem Namen wieder aktiv geworden sind?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige Mitglieder der Gruppierung Verbindungen zu anderen rechtsextremen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen haben (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?
Sind Webseiten, Facebook- bzw. VK-Seiten bzw. VK-Gruppen, Twitter-Accounts und Telegram-Kanäle bzw. Telegram-Gruppen, die der Gruppierung zugerechnet werden, noch online einsehbar, bzw. werden diese noch oder wieder aktiv betrieben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob andere Ku-Klux-Klan-Gruppierungen derzeit in Deutschland bestehen?
Wie viele Gruppierungen bestehen derzeit in Deutschland (bitte nach Name, örtlichem Tätigkeitsschwerpunkt und Anzahl der Mitglieder aufschlüsseln)?
Welche Aktivitäten von KKK-Anhängern bzw. KKK-Mitgliedern bzw. KKK-Gruppierungen sind der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 bekannt (bitte nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung aufschlüsseln)?
An welchen extrem rechten Demonstrationen und Kundgebungen haben KKK-Anhänger bzw. KKK-Mitglieder bzw. KKK-Gruppierungen nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 teilgenommen (bitte nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl der KKK-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anhänger oder Mitglieder von KKK-Gruppierungen über Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen verfügen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anhänger bzw. Mitglieder von KKK-Gruppierungen über Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen in den USA verfügen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Sicherheitsbehörden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 Informationen über KKK-Gruppierungen, KKK-Anhänger, KKK-Mitglieder und Veranstaltungen von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ausländische KKK-Anhänger bzw. Mitglieder seit 1. Januar 2022 an der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gehindert wurden (bitte nach Grund der Einreiseverweigerung aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von KKK-Gruppierungen bzw. deren Anhängern und Mitgliedern in Deutschland seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 mit KKK-Gruppierungen bzw. Sachverhalten, bei denen solche Gruppierungen eine Rolle spielten, befasst hat, und wenn ja, wie oft (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2463 KKK-Bezüge festgestellt (bitte tabellarisch wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9169 beantworten)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Onlineversandhandel „Druck 18“ vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) (jetzt „Die Heimat“) und dem Onlineversandhandel bestehen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Onlineversandhandel bestehen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen sonstigen rechtsextremen Parteien, Gruppierungen und Organisationen und dem Onlineversandhandel bestehen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen KKK-Gruppierungen und dem Onlineversandhandel bestehen (bitte nach Gruppierung aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den drei Angeklagten im Prozess um den Angriff auf Klimaaktivisten im Losser Forst vor dem Landgericht Stendal Kontakte und Verbindungen zur (ehemaligen) Gruppierung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK), und wenn ja, welche?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den drei Angeklagten im Prozess um den Angriff auf Klimaaktivisten im Losser Forst vor dem Landgericht Stendal Kontakte und Verbindungen zu anderen KKK-Gruppen in Deutschland, und wenn ja, zu welchen?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den drei Angeklagten im Prozess um den Angriff auf Klimaaktivisten im Losser Forst vor dem Landgericht Stendal Kontakte und Verbindungen zu rechtsextremen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen und wenn ja, zu welchen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Sachverhalt, der im Prozess um den Angriff auf Klimaaktivisten im Losser Forst vor dem Landgericht Stendal verhandelt wird, befasst hat, und wenn ja, wie oft (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Besteht oder bestand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Prüfverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) für eine Ermittlungsübernahme bezüglich des Sachverhalts, der im Prozess um den Angriff auf Klimaaktivisten im Losser Forst vor dem Landgericht Stendal verhandelt wird, und die anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten und mit dem Fall mutmaßlich zusammenhängenden Vorfälle?