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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen des LNG-Terminals im Hafen von Mukran auf das Ökosystem Meer

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

20.09.2023

Aktualisiert

19.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/808623.08.2023

Auswirkungen des LNG-Terminals im Hafen von Mukran auf das Ökosystem Meer

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz, Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 7. Juli 2023 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Aufnahme des Hafens Mukran als Standort für ein Flüssigerdgas-Terminal (LNG-Terminal) in das LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen. LNG-Terminals sollen die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland verringern und kurzfristig die nationale Energieversorgung sicherstellen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sichere-gasversorgung-2037912). Um dies zu gewährleisten, ist am 1. Juni 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten (ebd.). Das Gesetz sieht neue Regelungen vor, damit landgebundene und schwimmende LNG-Terminals sowie die erforderlichen Leitungen dafür schneller an das öffentliche Netz angeschlossen werden können. Um die Umsetzung im Eiltempo zu gewährleisten, werden Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz auch Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfungen (ebd.). Das Unternehmen Deutsche ReGas will im Auftrag der Bundesregierung ein schwimmendes Import-Terminal für LNG im Hafen Mukran bei Sassnitz auf Rügen mit Hilfe von zwei Spezialschiffen zur Umwandlung des Flüssiggases betreiben (www.zdf.de/nachrichten/politik/lng-terminal-ruegen-mukran-100.html). Medienberichten zufolge hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz persönlich dafür eingesetzt, dem Privatunternehmen den Zuschlag zu geben (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lng-terminal-auf-ruegen-kritik-an-regas-wegen-finanzierung-19049022.html). Anwohner wehren sich vehement gegen das Projekt in der Ostsee, weil sie katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt befürchten und den Tourismus einer ganzen Urlaubsregion auf Rügen negativ beeinträchtigt sehen (www.sueddeutsche.de/politik/ruegen-lng-fluessigerdgas-terminal-kritik-1.6051828). Von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vorgeschlagene strengere Vorgaben für den Bau eines LNG-Terminals auf Rügen fanden im Bundesrat keine Mehrheit (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/LNG-Beschleunigungsgesetz-MV-scheitert-mit-Antrag-im-Bundesrat,lng842.html). Der Antrag sah etwa kürzere Laufzeiten für die Anlage vor, und es sollte festgelegt werden, dass eines der zwei geplanten schwimmenden Terminals im Hafen Mukran schnell durch ein festes ersetzt wird, um möglichst schnell auf Wasserstoff und dessen Derivate umstellen zu können (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Vorarbeiten, die Errichtung der Anlage selbst sowie auch der laufende Betrieb des Großprojekts „Ostsee-LNG“ auf die zwei komplexen Natura 2000-Vogelschutzgebiete „Westliche Pommersche Bucht“ und „Greifswalder Bodden und Südlicher Strelasund“ auswirken werden?

a) Wenn ja, welche Folgen ergeben sich für die beiden genannten Ökosysteme, und welche Ursachen liegen diesen Veränderungen zugrunde?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?

2

Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorarbeiten, die Errichtung der Anlage selbst sowie auch der laufende Betrieb des Großprojekts „Ostsee-LNG“ auf die zwei komplexen FFH-Gebiete (FFH = Fauna-Flora-Habitat) „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ und „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasunds und Nordspitze Usedom“ auswirken?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Vorarbeiten, die Errichtung der Anlage selbst sowie auch der laufende Betrieb des Großprojekts „Ostsee-LNG“ auf das Landschaftsschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ auswirken werden?

a) Wenn ja, mit welchen Folgen ist für das genannte komplexe Ökosystem zu rechnen, und welche Ursachen liegen den Veränderungen zugrunde?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie groß die Schweinswalpopulation rund um die Ostseeinsel Rügen aktuell ist, und wenn ja, bitte ausführliche Angaben zur Populationsstruktur machen (bitte nach Populationsgröße, Populationsdichte, Altersgliederung, Geschlechterverteilung, Geburten- und Sterberate, Fähigkeit zur Migration und Populationswachstumsrate aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die umfassenden Bauarbeiten, inklusive der Ausbaggerung des Meeresbodens sowie der steigende Lärmpegel unter Wasser durch Schiffe, Bagger und andere Maschinen zur Beeinträchtigung der Schweinswalpopulation rund um die Insel Rügen führen?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich für die Population der Schweinswale vor der Insel Rügen, und welche genauen Ursachen liegen dem zugrunde?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnisse davon?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die umfassenden Bauarbeiten an der Gaspipeline als Verbindungsstück nach Lubmin auf eines der bedeutendsten Heringslaichgebiete der westlichen Ostsee auswirken wird?

a) Wenn ja, welche Folgen ergeben sich für das Laichgebiet insgesamt, für die Populationsstruktur des Herings in der westlichen Ostsee und allen mit ihm in einer Räuber-Beute-Beziehung stehenden Arten, wie beispielsweise dem Schweinswal?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie weit die Prüfungen der jeweiligen Landesbehörden Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns zu der Möglichkeit, jede der vom Bund gecharterten Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) ohne den Einsatz von Bioziden zu betreiben, vorangeschritten sind (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/5784)?

a) Wenn ja, wie lautet der genaue Prüfstandpunkt der genannten Landesbehörden hinsichtlich alternativer Verfahren zum Einsatz von Bioziden, um das Prozesswasser und die damit in Verbindung stehenden wasserleitenden Systeme sauber zu halten, und – sofern die Prüfungen abgeschlossen sind – stehen bereits abschließende Ergebnisse zur Verfügung, und wie lauten diese gegebenenfalls?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis von der Verwendung alternativer und umweltschonender Verfahren zur Reinigung der FSRU, obwohl die chemische Belastung der Ost- und Nordsee dadurch erheblich verringert werden könnte?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Bauarbeiten an den schwimmenden Flüssigerdgas-Terminals in Mukran beginnen und abgeschlossen sein werden und eine Gasversorgung aus bautechnischer Sicht möglich wäre?

a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt wäre es technisch möglich, die jeweiligen LNG-Terminals in Betrieb zu nehmen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen sind keine Fertigstellungstermine bekannt?

9

Liegen der Bundesregierung bereits Zeitfenster vor, in denen geplant ist, die FSRU in Mukran als betriebsbereit an das öffentliche Gasversorgungsnetz anzuschließen?

a) Wenn ja, bis wann ist mit einer Kopplung der schwimmenden LNG-Versorgungseinheiten an das öffentliche Gasnetz zu rechnen (bitte nach den einzelnen schwimmenden LNG-Terminals und den dazugehörigen Terminen aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine festen Termine nennen, und welche Handlungen müssen für die Betriebsbereitschaft der LNG-Terminals noch erfüllt werden?

10

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Charterung der zwei Terminalschiffe Neptune und TransGas Power, die am Flüssigerdgas-Terminal in Mukran eingesetzt werden sollen?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die Nutzungsdauer der zwei schwimmenden LNG-Terminals auf Rügen für die Verwendung von fossilem LNG vertraglich angesetzt ist?

a) Wenn ja, wie lange sollen die einzelnen LNG-Terminals mit Flüssiggas betrieben werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die gesamte für den Betrieb notwendige Infrastruktur, ausschließlich der FSRU, am Standort Mukran nach der Nutzung mit fossilem LNG auch für den Betrieb mit „erneuerbarem“ Wasserstoff bzw. mit Wasserstoffderivaten als Energieträger ausgelegt ist (wenn ja, bitte ausführen)?

13

Wurden nach Wissen der Bundesregierung die schwimmenden LNG-Terminals vor Mukran einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterzogen?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem UVPG?

b) Wenn nein, warum wurden keine Prüfungen zur Verträglichkeit der vier FSRU mit der Umwelt nach dem UVPG durchgeführt?

14

Sind der Bundesregierung andere Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nicht im Zusammenhang mit dem UVPG stehen, in Verbindung mit der Errichtung und dem Betrieb beider FSRU bekannt?

a) Wenn ja, welche Untersuchungen sind hier zu erwähnen, wie lauten die Ergebnisse, wer hat sie in Auftrag gegeben, und durch wen wurden sie durchgeführt?

b) Wenn nein, warum sind keine Prüfungen zur Umweltverträglichkeit der beiden FSRU vorgenommen worden?

15

Welche bestehenden Umweltstandards müssen die zwei schwimmenden Flüssigerdgas-Terminals erfüllen, um eine Zulassung für den laufenden Betrieb zu erhalten?

16

Liegen der Bundesregierung eigene oder Fachgutachten der Landesbehörden vor, die den Betrieb der zwei FSRU vor der Küste Rügens hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses bewerten?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Analysen, wer hat sie beantragt, und wer hat sie durchgeführt?

b) Wenn nein, warum nicht?

17

Welche Substanzen werden nach Wissen der Bundesregierung dem Prozesswasser der Neptune und der TransGas Power zur Desinfektion und Klärung beigefügt?

18

In welcher Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Fertigstellung des LNG-Terminals bei Mukran (bitte die Kosten für notwendige Vorarbeiten berücksichtigen)?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns bereits eine Bewertung vorgenommen hat, wie sich der laufende Betrieb der Neptune und der TransGas Power samt Einleitung von Chemikalien in die Ostsee auf den für die Regionen unverzichtbaren Tourismus auswirken werden?

a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen ergeben sich für die Urlaubsregion Rügen?

b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben machen?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns bereits eine Bewertung vorgenommen hat, wie sich der laufende Betrieb der zwei FSRU samt Einleitung von Chemikalien auf die küstennahe Fischerei in den einzelnen Fanggebieten auswirken wird?

a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen sind für den Fischereisektor in der Ostsee rund um die Insel Rügen zu erwarten?

b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Aussagen dazu treffen?

Berlin, den 20. Juli 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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