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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur Aussage der Bundesregierung über die Kommentierung von Aussagen auf sozialen Medien und ihr tatsächliches Verhalten

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.09.2023

Aktualisiert

20.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/814429.08.2023

Zur Aussage der Bundesregierung über die Kommentierung von Aussagen auf sozialen Medien und ihr tatsächliches Verhalten

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Barbara Lenk, Edgar Naujok, Steffen Janich, Beatrix von Storch, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung behauptete in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5473, dass sie „Aussagen einzelner Personen auf Social-Media-Kanälen nicht kommentiert“.

Nach Beobachtungen der Fragesteller entspricht diese Aussage nicht den Tatsachen:

  • Kabinettsmitglieder der Bundesregierung kommentierten eigene Aussagen, die über Kanäle in den sozialen Medien getroffen wurden (beispielhaft der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach: „Naja, das war eine Übertreibung, also die ich da einmal in einem missglückten Tweet gemacht habe [...]“ heute journal vom 12. März 2023, ZDF, www.youtu.be/653x0SpYd48?t=621 ab min 10:21).
  • Außerdem kommentierte die Bundesregierung Aktivitäten und Schriften eigener Mitarbeiter des Bundes auf deren privaten Konten (beispielhaft das Bundesministerium der Verteidigung: „(…) dass wir bis auf die Likes auf seinen privaten Accounts keinerlei Grund dazu hatten, etwas zu beanstanden“ www.jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/bundeswehr-stellt-ermittlungen-gegen-oberstleutnant-bohnert-ein/).
  • Die Bundesregierung kommentiert weiterhin regelmäßig Aussagen von einzelnen Personen und Gruppen in den sozialen Medien in den sogenannten Verfassungsschutzberichten des Inlandsgeheimdienstes der Bundesregierung (beispielhaft Verfassungsschutzbericht 2020, S. 137; Verfassungsschutzbericht 2021, S. 90 und 114).
  • Nicht zuletzt kommentiert die Bundesregierung bei ihren eigenen Auftritten in den sozialen Medien regelmäßig Beiträge anderer Nutzer (beispielhaft www.facebook.com/Bundesregierung).

Die Fragesteller wollen an dieser Stelle die Beiträge der Bundesregierung inhaltlich nicht bewerten.

Allerdings können die Fragesteller nicht erkennen, dass eine besondere verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesregierung besteht, genau diese Aussagen zu kommentieren. Demgegenüber besteht für die Bundesregierung eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Pflicht, Fragen zu beantworten, die der Bundesregierung im Zuge des parlamentarischen Fragerechts gestellt werden (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

Wenn die Bundesregierung die gesetzlich ihr zugewiesenen Aufgaben auf eine Weise auslegt, dass sie einzelne Aussagen einzelner Personen in den sozialen Netzwerken kommentiert und bewertet – etwa in den „Verfassungsschutzberichten“ der Bundesregierung, so bindet sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller dadurch selbst. Zur Überprüfung der durch die Bundesregierung vorgeblich angewendeten abstrakt-generellen Kriterien ist die Bundesregierung dann nach Ansicht der Fragesteller verpflichtet, auch in anderen Einzelfällen „Aussagen einzelner Personen auf Social-Media-Kanälen“ zu „kommentieren“. Nur auf diese Weise ist eine wirksame Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller möglich.

Diese Pflicht muss nach Ansicht der Fragesteller insbesondere dann gelten, wenn die Bundesregierung Gruppierungen mit Steuergeld finanziert, Zitate von diesen verbreitet oder gemeinsam mit Personen öffentlich auftritt. Außerdem sollte der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller auch ohne verfassungsrechtliche Pflicht daran gelegen sein, dass die Opposition ihre Kontrollfunktion wahrnehmen kann.

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4206 in verschiedenen Zusammenhängen „Doppelstandards“ (www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfung-antisemitismus/was-ist-antisemitismus/3d-regel/3d-regel-node.html; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faz-bk-ukraine-2063006) kritisiert, möchten die Fragesteller prüfen, ob durch das Antwortverhalten der Bundesregierung deren mögliche Doppelstandards ausreichend aufgedeckt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Aus welchem Grund schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5473, sie kommentiere „Aussagen einzelner Personen auf Social-Media-Kanälen nicht“, und kommentierte gleichzeitig Beiträge einzelner Personen auf sozialen Netzwerken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Nach welchen Regeln entscheidet die Bundesregierung, wann sie Aussagen von Personen in den sozialen Netzwerken kommentiert?

3

Nach welchen Regeln entscheidet die Bundesregierung, wann sie Fragen, die über das parlamentarische Fragerecht an die Bundesregierung herangetragen werden und die sich auf Aussagen von Personen in den sozialen Netzwerken beziehen, inhaltlich beantwortet?

4

Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Gründe, konkrete Fragen im Zuge des parlamentarischen Fragerechts, zu deren Beantwortung grundsätzlich eine verfassungsrechtliche Pflicht besteht und die in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fallen (§ 16 des Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)), hinsichtlich konkreter beispielsweise nach Ansicht der Fragesteller eindeutig linksextremer Äußerungen und Bestrebungen nicht zu beantworten?

a) Wenn ja, welche (bitte ausführen)?

b) Wenn ja, in welchen Fällen bestehen diese Gründe?

5

Auf welche Weise können nach Ansicht der Bundesregierung die Maßstäbe der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips einer öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden, wenn die Bundesregierung öffentliche Äußerungen mitliest, dokumentiert, auswertet und bewertet und die Bewertungen über ihre „Verfassungsschutzberichte“ öffentlich macht und gleichzeitig äußert, sie würde „Aussagen einzelner Personen auf Social Media-Kanälen nicht kommentieren“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die parlamentarische Kontrolle mögliche „Doppelstandards“, ausreichend wirksam aufdecken kann, wenn die Bundesregierung bei Äußerungen etwa linkextremer Personen, die direkt oder indirekt durch die Bundesregierung finanziert werden, auf parlamentarische Anfrage hin äußert, sie kommentiere „Aussagen einzelner Personen auf Social-Media-Kanälen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5473) nicht?

7

Plant die Bundesregierung, ihr Antwortverhalten in Bezug auf Aussagen in den sozialen Netzwerken in Zukunft zu ändern, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. August 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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