Begriffsverwendungen in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen.
Seit dem 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall erfasst. Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr war erst für das Berichtsjahr 2021 eine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundesebene möglich. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf dieser Basis allerdings nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ beispielsweise auch neben dem bzw. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.
„Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind dabei solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus (Bundesministerium des Innern und für Heimat, Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 Ausgewählte Zahlen im Überblick, S. 15).
Die Bundespolizei erfasst im Rahmen ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik (PES-BPOL) Gewalttaten mit dem Tatmittel Messer und kann dabei zwischen der Erfassungskategorie „Messer eingesetzt“ und „Messer mitgeführt“ unterscheiden sowie ferner auch nach der Herkunft der Tatverdächtigen aufschlüsseln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Erfassungsparameter „Messerangriff“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Erfassungskategorie der Bundespolizei in der PES-BPOL „Gewalttaten mit dem Tatmittel Messer/Messer eingesetzt“ (bitte ausführen)?
Wird der Erfassungsparameter „Messerangriff“ (als Phänomen) durch die Bundespolizei in ihren eigenen Statistiken verwendet, und wenn ja, seit wann wird er in welcher Erfassungsstatistik verwendet?
Kann die Bundesregierung erläutern, warum die Anzahl an Gewaltdelikten unter Anwendung des Tatmittels Messer in Zügen und Bahnhöfen im Vergleich zu 2019 so erheblich gestiegen ist (wenn ja, bitte ausführen, vgl. Gewaltdelikte unter Anwendung des Tatmittels Messer in Zügen 2019: 60 versus 2022: 104; Gewaltdelikte unter Anwendung des Tatmittels Messer in Bahnhöfen 2019: 239 vs. 2022: 328; vgl. die Antworten zu den Fragen 11 und 13 auf Bundestagsdrucksache 20/7894 sowie die Antworten zu den Fragen 14 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/5705)?
Welche genauen Defizite in der Erfassungspflicht sowie definitorische Unklarheiten bestehen in Bezug auf „Messerangriffe“, die zu nicht validen PKS-Daten für das Jahr 2022 geführt haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/7828)?
Sind diese Probleme (vgl. Frage 4) identisch mit der Ursache für nicht valide Daten im Jahr 2021 (bitte ausführen)?
Wurden Maßnahmen zur Behebung dieser Probleme (vgl. Frage 4) ergriffen, und wenn ja, welche, und seit wann?
Warum lagen in den ausgewählten Phänomenbereichen valide Daten vor (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/7828)?
Welche nicht validen Daten der Länder in Bezug zu Messerangriffen, die nicht veröffentlicht werden können, liegen der Bundesregierung vor (vgl., Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/7828)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Bundesländer auch vollständig valide Datensätze im Rahmen der Übermittlung ihrer PKS-Daten zum „Phänomenbereich Messerangriffe“ übermittelt, und wenn ja, welche Bundesländer waren dies?
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich einer Einigung auf der IMK zur Erfassung von Messerangriffen oder von Gewalttaten unter Anwendung des Tatmittels Messer und der Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit, und wann kann mit Ergebnissen oder Zwischenergebnissen von eingesetzten Bund-Länder Arbeitsgruppen gerechnet werden (bitte ggf. ausführen, sofern Ergebnisse vorliegen)?