Ersatz invasiver Verfahren zur Altersbestimmung durch Ultraschalluntersuchungen
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der damalige Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, hatte im Jahr 2019 ein mit 1 Million Euro gefördertes Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes zur Prüfung, ob das Alter von jungen Erwachsenen auch mit Ultraschall bestimmt werden kann, angekündigt (www.aerztezeitung.de/Panorama/Alter-von-Fluechtlingen-per-Ultraschall-pruefen-252206.html). Ergebnisse sollten Ende 2020 vorliegen (ebd.).
Die Methode sollte dann ggf. zur Bestimmung des Alters von Flüchtlingen in Asyl- und auch in Strafverfahren eingesetzt werden (www.aerzteblatt.de/nachrichten/100299/Asylverfahren-Spahn-laesst-Altersbestimmung-per-Ultraschall-pruefen).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10578 teilte die Bundesregierung am 31. Mai 2019 mit, dass das Projekt 2019 begonnen habe, die Ergebnisse im Dezember 2020 vorliegen würden und anschließend die Prüfung, ob das Ultraschalluntersuchungsverfahren andere Verfahren wie die Röntgenuntersuchung ersetzen könne, folgen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welchen Stand hat das o. g. Projekt erreicht?
Gibt es Ergebnisse, und ggf. welche?
Hat die Prüfung auf Praxistauglichkeit als Ersatz invasiver Verfahren wie der Röntgenuntersuchung ein positives Ergebnis erbracht?
Wird das Verfahren ggf. bereits in der Praxis eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), bzw. ab wann soll dies erfolgen?
Wenn das beschriebene Verfahren bisher noch nicht erfolgt ist oder auch zukünftig nicht erfolgen soll, warum nicht?