BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen mit russischen Kennzeichen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.09.2023

Aktualisiert

28.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/825907.09.2023

Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen mit russischen Kennzeichen

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Kay Gottschalk, Jörn König, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut EU-Sanktionsverordnung (Artikel 3i Absatz 1 der EU-Sanktionsverordnung gegen Russland (VO (EU), Nummer 833/2014, Anhang XXI zur obigen Verordnung vom 6. Oktober 2022) ist es untersagt „Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/7751).

Die Bundesregierung lässt aus diesem Grund private Kraftfahrzeuge mit russischen Kennzeichen vom Zoll beschlagnahmen. Nach ihrer Ansicht müsse dies auch erfolgen, wenn das Fahrzeug lediglich zur privaten Nutzung im Zuge eines Transits in Deutschland verwendet werde. Die Europäische Kommission hält das deutsche Vorgehen nach Angaben der Bundesregierung für ableitbar aus der oben angeführten Sanktionsverordnung. Andere EU-Länder unterlassen es jedoch, private Kraftfahrzeuge mit russischen Kennzeichen zu beschlagnahmen (Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/7945).

Die Fragesteller konstatieren: Da die Bundesregierung die Sanktionsverordnung weiter auslegt als andere EU-Länder, sind erfahrungsgemäß nach Ansicht der Fragesteller russische Gegenmaßnahmen zu erwarten, die Deutsche in noch höherem Maße treffen dürften als Bürger anderer EU-Länder. Das Handeln der Bundesregierung kollidiert darum nach Auffassung der Fragesteller mit einer der zentralen Maximen des Regierungshandelns: „Grundsätzlich gilt für die Bundesregierung, dass sie eine Fürsorgepflicht für alle Deutschen hat“, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2291424).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hält es die Bundesregierung für verhältnismäßig, ein privates Kraftfahrzeug, das beispielsweise zum Transit durch Deutschland dienen soll, nach einer Verordnung beschlagnahmen zu lassen, die es untersagt „Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen [...], in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/7945), und wenn ja, inwiefern?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, welche „erheblichen Einnahmen“ es Russland erbringt, wenn ein privates Kraftfahrzeug mit russischen Kennzeichen, beispielsweise zum Zwecke des Transits nach Deutschland einreist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte spezifizieren)?

3

Wie viele private Kraftfahrzeuge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der oben angeführten Verordnung in Deutschland beschlagnahmt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

4

Strebt die Bundesregierung an, sämtliche derartige Fahrzeuge nach Möglichkeit lückenlos zu beschlagnahmen, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie hierzu ergriffen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele derartige private Kraftfahrzeuge ggf. nicht beschlagnahmt wurden (bitte spezifizieren)?

6

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Russische Föderation oder russische Rechtsschutzorgane hinsichtlich der Beschlagnahmen Kontakt mit deutschen Stellen aufgenommen, und wenn ja, inwiefern?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der oben angeführten Verordnung in anderen EU-Ländern private russische Kraftfahrzeuge beschlagnahmt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Land und Monaten aufschlüsseln)?

8

Welche EU-Staaten deuten nach Kenntnis der Bundesregierung die oben angeführten EU-Sanktionsverordnung wie Deutschland, beschlagnahmen also (von den wenigen in der Verordnung genannten Ausnahmen abgesehen) sämtliche Kraftfahrzeuge mit russischen Kennzeichen, und welche EU-Staaten unterlassen dies (Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/7945)?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie diejenigen Staaten, die Beschlagnahmen unterlassen, ihr Vorgehen begründen (bitte spezifizieren)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die Europäische Kommission das Unterlassen der Beschlagnahme durch andere EU-Länder mit der oben angeführten Sanktionsverordnung für vereinbar hält, und hat sich die Bundesregierung hierzu ggf. bei der EU-Kommission erkundigt?

11

Strebt die Bundesregierung an, dass sämtliche EU-Staaten die Deutung der Bundesregierung zur Handhabung der o. a. Sanktionsverordnung übernehmen, und hat sie ggf. bilateral mit den Ländern, die in der Frage der Beschlagnahmen anders verfahren als Deutschland, Kontakt aufgenommen (bitte spezifizieren)?

12

Ist die Bundesregierung auf die EU-Kommission zugegangen, damit es zu einer EU-einheitlichen Anwendung und ggf. Anpassung der Sanktionsverordnung kommt, und wenn ja, wann war dies erstmalig, und welche deutsche Stelle war mit welcher in der EU in Kontakt, ist es ggf. zu weiteren Kontakten gekommen, und welche Ergebnisse hat der Kontakt bzw. haben die Kontakte gezeitigt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/7945)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob andere der EU-Länder, in denen die Fahrzeuge nicht beschlagnahmt werden, für eine EU-weite Übernahme ihrer Deutung der Sanktionsverordnung eintreten (bitte ggf. spezifizieren)?

14

Hat die Bundesregierung ggf. Überlegungen angestellt, welche Gegenmaßnahmen Russland ergreifen könnte, beispielsweise das analoge Vorgehen der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen, in diesem Fall mit deutschen Kennzeichen, die sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation befinden (bitte ggf. spezifizieren)?

Berlin, den 22. August 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen