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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Herkunftsnachweise für sogenannte erneuerbare Energien

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

27.09.2023

Aktualisiert

30.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/830211.09.2023

Herkunftsnachweise für sogenannte erneuerbare Energien

der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In mehreren Presseartikeln wird dargelegt, dass Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Erdwärme, sogenannten erneuerbaren Energien, in Europa, also auch in Deutschland, genutzt werden könne, selbst wenn es zwischen Stromerzeuger und Verbraucher keine physikalische Netzverbindung (Stromkabel) gebe (https://blackout-news.de/aktuelles/island-verkauft-oekostrom-nach-europa-obwohl-gar-kein-kabel-dorthin-liegt/, https://www.golem.de/news/erneuerbare-energien-wie-island-seinen-oekostrom-doppelt-verkauft-2211-169902.html). Legal sei dies durch das System für Herkunftsnachweise für sogenannte erneuerbare Energien (ebd.). Im Ergebnis könne die physikalisch widersinnige Situation entstehen, in der ein und derselbe Strom gleich mehrfach genutzt wird (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen in Deutschland rechtmäßig Herkunftsnachweise für sogenannte erneuerbare Energien, beispielsweise aus Island, kaufen und dann das eigene Produkt als „klimaneutral“ bewerben, obwohl zwischen Stromerzeuger und Verbraucher keine physikalische Netzverbindung (Stromkabel) besteht, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

2

Dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, beispielsweise in Island, die physikalisch über ihren Netzanschluss Strom aus beispielweise Wasser- oder Erdwärmekraftwerken beziehen, ihr Produkt rechtmäßig als „klimaneutral“ bewerben, obwohl die Herkunftsnachweise für diesen Strom, die sogenannte erneuerbare Stromeigenschaft, an Dritte veräußert wurde, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

3

Hat sich die Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf den sogenannten Klimaschutz, mit der Situation auseinandergesetzt, dass Unternehmen beispielsweise Strom aus Wasser- oder Erdwärmekraftwerken direkt nutzen und damit werben, gleichzeitig aber der Herkunftsnachweis genau dieses Stroms an einem anderen Ort ebenso genutzt und damit geworben wird, im Ergebnis also die gleiche Strommenge der interessierten Öffentlichkeit und der Statistik gegenüber also doppelt verkauft wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?

Berlin, den 29. August 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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