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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur angekündigten dauerhaften Stationierung einer Brigade der deutschen Bundeswehr in Litauen zur Sicherung der sogenannten NATO-Ostflanke

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.10.2023

Aktualisiert

12.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/844321.09.2023

Zur angekündigten dauerhaften Stationierung einer Brigade der deutschen Bundeswehr in Litauen zur Sicherung der sogenannten NATO-Ostflanke

der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland, René Springer, Petr Bystron, Eugen Schmidt, Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erhöht die NATO schrittweise ihre Truppenkonzentration an der sogenannten NATO-Ostflanke. So beschlossen die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten auf ihrem außerordentlichen Treffen in Brüssel im März 2022, vier zusätzliche sogenannte Battle Groups mit jeweils rund 1 000 Soldaten in der Slowakei, in Rumänien, Ungarn und Bulgarien zu stationieren (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelle/vier-zusaetzliche-nato-battlegroups-fuer-osteuropa-5381844).

Bislang beruhte die NATO-Aktivität „enhanced Forward Presence“ (eFP) im Baltikum auf einer rotierenden, nicht dauerhaften Präsenz von drei NATO-Battle Groups im Baltikum (vgl. www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/anerkannte-missionen/efp-enhanced-forward-presence) sowie einer weiteren Battle Group unter US-amerikanischer Führung in Polen (vgl. www.gov.pl/web/national-defence/increasing-the-us-military-presence-in-poland).

Mit der ständigen Rotation sollte dem Vorwurf einer Verletzung der NATO-Russland-Grundakte vorgebeugt werden, in der es heißt, dass die NATO „in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld […]“ ihre „kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, daß […]“ sie „die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als daß […]“ sie „zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/grundakte-ueber-gegenseitige-beziehungen-zusammenarbeit-und-sicherheit-zwischen-der-nordatlantikvertrags-organisation-und-der-russischen-foederation-1--803640).

Mit der am 28. Juni 2023 von der Bundesregierung angekündigten dauerhaften Stationierung einer Brigade (ca. 4 000 Soldaten) der deutschen Bundeswehr in Litauen möchte die Bundesregierung nun nach eigenen Angaben „ein klares Signal“ für eine „gelebte Zeitenwende“ senden und einen „wichtigen Beitrag zur Abschreckung an der Ostflanke der NATO“ leisten (www.bmvg.de/resource/blob/5647318/5be276f3ed9d699ceec2389afa71e375/20230628-download-tagesbefehl-data.pdf sowie www.bmvg.de/de/aktuelles/generalinspekteur-staerkt-beziehung-zu-litauen-5670796).

Einem Bericht des „Spiegels“ zufolge, der aus einer internen Weisung des Generalinspekteurs zitiert, werde bis zum Ende des laufenden Jahres eine „road map“ erstellt, sodass ab 2024 dann die „Phase der Umsetzung“ bzw. „‚erste sichtbare Umsetzungsmaßnahmen‘ […] vielleicht im Zuge einer Übung“ folgen könnten (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-boris-pistorius-plant-stationierung-in-litauen-aber-kaum-jemand-will-mit-a-dcee13ad-5b5f-4a33-b34c-ffae3599b8ee).

Um die „dauerhafte“ und erhöhte Präsenz von deutschen Soldaten in Litauen zu begründen, verwies ein Sprecher des Auswärtigen Amts auf ein sich seit dem russischen Angriffskrieg verändertes Sicherheitsumfeld; auch sei die NATO-Russland-Grundakte „kein beschränkender Faktor für den Ausbau der Nato-Ostflanke“, es handele sich bei der Grundakte ohnehin nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern lediglich um ein „Einigungspapier“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-28-juni-2023-2199074).

Erstaunlicherweise hält nach Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung aber weiterhin an der Gültigkeit – zumindest einzelner selektiver Prinzipien – der NATO-Russland-Grundakte fest. Jedenfalls habe sie die Grundakte bis dato nicht widerrufen oder einseitig aufgekündigt (ebd.).

Nach Ansicht der Fragesteller ergibt ein substanzieller Truppenaufwuchs zur „Abschreckung“ Russlands an der „NATO-Ostflanke“ (s. o.) lediglich dann einen Sinn, wenn absehbar und qualifiziert eine bewaffnete Auseinandersetzung zu erwarten ist.

Zuletzt haben unter anderem Prof. Dr. Peter Brandt, Prof. Dr. Hajo Funke, General a. D. Harald Kujat und Prof. Dr. h. c. Horst Teltschik in einem Artikel festgehalten, dass es bisher „keinen Beleg“ dafür gebe, „dass das politische Ziel der ‚militärischen Spezialoperation‘ die Eroberung und Besetzung der gesamten Ukraine ist und Russland danach einen Angriff auf Nato-Staaten plant.“ (https://zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/sonderausgabe-vom-28-august-2023.html).

Eine ähnliche Sichtweise vertritt auch der Ministerpräsident des NATO-Mitgliedstaats Ungarn, Viktor Orbán (vgl. https://twitter.com/TuckerCarlson/status/1696643892253466712?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet%7Ctwtr%5Etrue).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidung der Bundesregierung, eine dauerhafte Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen vorzunehmen?

2

Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt soll die Verlegung der Brigade nach Litauen abgeschlossen sein?

3

Welchen Zeitraum soll die dauerhafte Stationierung der Brigade ab dem Zeitpunkt der vollständigen Verlegung umfassen?

4

Mit welchem materiellen Bedarf (Ausrüstung, Kriegswaffen und Kriegsgerät) plant die Bundesregierung für die dauerhafte Stationierung der Brigade in Litauen?

5

An welchem konkreten Ort in Litauen soll die Brigade dauerhaft stationiert werden?

6

Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnisse darüber, „ob nun eine Brigade aufgestellt oder verlegt wird, und wo die Truppenteile herkommen, die diese Brigade dann bilden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-28-juni-2023-2199074)?

7

Welche konkreten Ergebnisse hat die „Schnellumfrage“ ergeben, mit der ermittelt werden sollte, wie viele Soldaten ggf. bereit wären, sich in Litauen dauerhaft stationieren zu lassen (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-boris-pistorius-plant-stationierung-in-litauen-aber-kaum-jemand-will-mit-a-dcee13ad-5b5f-4a33-b34c-ffae3599b8ee); bitte nach Teilnehmerkreis, Gesamtzahl der Befragten, Antwortmöglichkeiten, Teilnehmerquote, Alter, Lebensstand und Dienstgrad aufschlüsseln?

8

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, ob und wann eine Rückverlegung der Brigade nach Deutschland angezeigt ist?

9

Auf Grundlage welcher Fakten ist die Bundesregierung zu der Erkenntnis gelangt, dass „die baltischen Staaten und Polen entlang der NATO-Ostflanke besonders bedroht“ seien, wie und durch wen äußert sich diese Bedrohung konkret (www.bmvg.de/resource/blob/5647318/5be276f3ed9d699ceec2389afa71e375/20230628-download-tagesbefehl-data.pdf)?

10

Hält die Bundesregierung die sicherheitspolitische Lage an der NATO-Ostflanke und insbesondere in den litauischen Grenzgebieten zu Belarus und Russland (Kaliningrad) für ein sicheres Umfeld, und wenn nein, warum nicht?

11

Handelt es sich bei der dauerhaften Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen nach Auffassung der Bundesregierung um eine vorbereitende Maßnahme bzw. Planung, und wenn ja, auf welches Szenario bereitet sie sich vor?

12

Erwartet die Bundesregierung kurz-, mittel- oder langfristig einen bewaffneten Konflikt oder bewaffnete Unternehmungen im Baltikum oder an den Grenzen zu Belarus und Russland (Kaliningrad)?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die deutschen Soldaten der angekündigten Brigade in eine bewaffnete Unternehmung im Baltikum oder an den Grenzen zu Belarus und Russland (Kaliningrad) einbezogen werden, und wenn nein, warum nicht?

14

In welchem Fall sind die deutschen Soldaten der Brigade zum Waffengebrauch ermächtigt?

15

Kann die Bundesregierung eigene oder militärische Übungen der NATO benennen, die dauerhaft bzw. permanent erfolgen und kein fest definiertes Ende enthalten, und wenn ja, welche?

16

Handelt es sich bei der „Übungsserie“ GRIFFIN, die von der „enhanced Vigilance Activities“ Brigade Litauen (eVA Brig LTU) durchgeführt wird, zuletzt mit der finalen Großübung GRIFFIN STORM, um eine dauerhafte „Übungsserie“ (www.dbwv.de/aktuelle-themen/einsatz-aktuell/beitrag/griffin-storm-die-finale-grossuebung-der-eva-brigade-litauen)?

a) Wenn ja, mit welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, und gibt es ggf. eine neue „Übungsserie“ nach der „Übungsserie“ GRIFFIN?

b) Wenn nein, wann endet die „Übungsserie“ GRIFFIN?

17

Welche Kosten sind im Rahmen der „Übungsserie“ GRIFFIN insgesamt entstanden (www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/schwerpunkte/uebung-griffin-storm-eine-brigade-staerkt-litauen)?

18

Hat die dauerhafte Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen Auswirkungen auf die eVA Brig LTU, und wenn ja, welche?

20

Kann die Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt Schätzungen betreffend die Kosten anstellen, die für den Aufbau der militärischen und/oder zivilen Infrastruktur für die dauerhafte Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen entstehen werden (wenn ja, bitte ausführen)?

21

Beteiligt sich die Bundesregierung mit deutschen Steuergeldern an dem Aufbau der militärischen und/oder zivilen Infrastruktur für die dauerhafte Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen, und wenn ja, in welcher Höhe?

22

Mit welchen voraussichtlichen Kosten für eine dauerhafte Stationierung der Brigade ab dem Jahr 2026 kalkuliert die Bundesregierung, und wie wird die Finanzierung in den entsprechenden Haushaltsplänen abgebildet?

23

Betrachtet die Bundesregierung die Vertragsinhalte der NATO-Russland-Grundakte als (völkerrechtlich) bindend für ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Entscheidungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24

Betrachtet die Bundesregierung einzelne Vertragsinhalte der NATO-Russland-Grundakte als (völkerrechtlich) bindend für ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Entscheidungen, und wenn ja, welche, und warum (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

25

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zwischen den Vertragsparteien der NATO-Russland-Grundakte eine „informelle Einigung“ besteht, wonach „der Begriff ‚substanzielle Kampftruppen‘ alle Kampftruppen oberhalb einer Brigade, also ab der Größe einer Division, umfasse […]“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/stationierung-der-bundeswehr-in-litauen-verstosst-deutschland-gegen-die-nato-russland-grundakte-10070785.html)?

26

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu erarbeitet, ob die NATO ihre Selbstverpflichtungen aus der Grundakte mit der Entscheidung zur dauerhaften Stationierung einer Brigade in Litauen einhält, und wenn ja, welche Auffassung ist dies?

27

Hat die im polnischen Lublin stationierte Litauisch-Polnisch-Ukrainische Brigade (LitPolUkrBrig) eine Rolle bei der Entscheidung der Bundesregierung gespielt, eine eigene Brigade in Litauen zu stationieren, und wenn ja, welche (https://urm.lt/default/en/news/joint-declaration-of-foreign-ministers-of-the-republic-of-poland-the-republic-of-lithuania-and-ukraine-on-establishing-lublin-triangle)?

28

Beteiligt sich die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung an der Sicherung der „NATO-Ostflanke“, und wenn ja, mit welchen militärischen Kapazitäten und Missionen?

Berlin, den 13. September 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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