Familien im Leistungsbezug
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen, gestaltet sich die bedarfsdeckende Integration (wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte drei Monate nach einer Integration in Erwerbstätigkeit nicht mehr im Regelleistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] sind) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die als Eltern in Partner-Bedarfsgemeinschaften (BG) leben, in den Arbeitsmarkt vergleichsweise schwierig. Im März 2022 wurden 32,6 Prozent der Integrationen von ELB-Eltern in Partner-BG von der BA als bedarfsdeckend eingestuft, während 51,7 Prozent aller Integrationen von ELB in den Arbeitsmarkt in diesem Monat zu einem bedarfsdeckenden Einkommen führten (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202303/iiia7/elb-integrationen/integrationen-dwoljc-0-202303-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1).
Gleichzeitig zeigt sich eine konstante Kluft zwischen den bedarfsdeckenden Integrationen von deutschen und ausländischen ELB in den Arbeitsmarkt (Deutsche: 55,9 Prozent; Ausländer: 45,6 Prozent; Stand: März 2022; https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202303/iiia7/elb-integrationen/integrationen-dwoljc-0-202303-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1). Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die ELB-Integrationsquote, also die Zahl der Integrationen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an ELB, von ausländischen Frauen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (8 HKL) Stand: März 2023 um rund das Vierfache niedriger lag als die der ausländischen Männer aus den 8 HKL: Frauen (8 HKL) 10,7 Prozent, Männer (8 HKL) 41,6 Prozent. Zum Vergleich: Bei Deutschen fiel die Differenz der ELB-Integrationsquote zwischen Männern und Frauen im selben Monat deutlich geringer aus (Männer 22,3 Prozent; Frauen 19 Prozent; https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202303/iiia7/elb-integrationen/integrationen-dwoljc-0-202303-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1). Wie eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gezeigt hat (Bundestagsdrucksache 20/7148, S. 94 f.), stiegen zugleich Anzahl sowie Anteil ausländischer Kinder im SGB-II-Leistungsbezug seit dem Jahr 2010 kontinuierlich an: Im Dezember 2010 bezogen rund 300 000 ausländische Kinder Leistungen nach dem SGB II, im Dezember 2022 waren es rund 890 000. Ferner lebte im Dezember 2022 jedes zweite ausländische Kind unter 18 Jahren in einer BG. Zum selben Zeitpunkt lebte nur jedes zehnte deutsche Kind unter 18 Jahren in einer BG.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 und heute die Anzahl sowie der Anteil der a) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen, b) sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, c) sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten, d) ausschließlich geringfügig Beschäftigten, e) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, f) Regelleistungsberechtigten sowie g) Selbständigen jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Männern und Frauen differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Beschäftigungsquote insgesamt sowie von Männern und Frauen jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die ELB-Quote insgesamt sowie von Männern und Frauen jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die SGB-II-Quote insgesamt sowie von Männern und Frauen jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern entwickelt (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern sowie BG mit ausländischen und deutschen Kindern differenzieren)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen) erwerbstätig war, entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren) und arbeitslosen erwachsenen ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen) entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen) Langzeitleistungsbezieher war (Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren), entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil der Kinder unter 18 Jahren der Alterskohorten a) unter 15 Jahren, b) unter 3 Jahren, c) 3 bis unter 6 Jahren, d) 6 bis unter 15 Jahren sowie e) 15 bis unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit differenziert ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute die Anzahl und der Anteil von Kindern unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaftstypen a) BG mit einem Kind, b) BG mit zwei Kindern sowie c) BG mit drei Kindern und mehr jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen)?
In wie vielen Bedarfsgemeinschaften lebten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2022 und heute mindestens zwei erwachsene Frauen?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die ELB-Integrationsquote von ausländischen Frauen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (Stand: März 2023) um rund das Vierfache niedriger lag als die der ausländischen Männer aus den 8 HKL (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202303/iiia7/elb-integrationen/integrationen-dwoljc-0-202303-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1)?
Sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen geringen ELB-Integrationsquoten ausländischer Frauen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und der steigenden Anzahl sowie dem steigenden Anteil ausländischer Kinder im SGB-II-Leistungsbezug (Bundestagsdrucksache 20/7148, S. 94 f.)?
Sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen geringen ELB-Integrationsquoten ausländischer Frauen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und dem Umstand, dass im Dezember 2022 jedes zweite ausländische Kind unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft lebte (Bundestagsdrucksache 20/7148, Anlage 6, Tabelle 1)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die bedarfsdeckenden Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die als Eltern in Partner-Bedarfsgemeinschaften leben, zu verbessern?