Abhängigkeit von Stromimporten und Abschaltung von Kernkraftwerken
der Abgeordneten Steffen Kotré, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Dr. Rainer Kraft, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 15. April 2023 wurden die letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland vom Netz genommen (www.tagesschau.de/inland/atomkraftwerke-stilllegung-105.html). International renommierte Kerntechnikexperten halten es für möglich, mindestens acht Kernkraftwerke in Deutschland vor der Verschrottung zu retten und in einem absehbaren Zeitraum wieder in Betrieb zu nehmen (www.cicero.de/wirtschaft/kernkraftwerke-retten-akw-atomkraft-studie-mark-nelson, www.radiantenergygroup.com/reports/restart-of-germany-reactors-can-it-be-done). Demnach sei eine Wiederinbetriebnahme technisch machbar und wirtschaftlich lohnend. Öffentlich werden auch Fragen nach der Abhängigkeit von Stromimporten infolge der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke diskutiert (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energieversorgung-so-abhaengig-ist-deutschland-von-strom-aus-dem-ausland/29238638.html).
Auf die Schriftliche Frage 155 auf Bundestagsdrucksache 20/8008 zur Studie der Radiant Energy Group (www.radiantenergygroup.com/reports/life-extension-and-restoration-of-germany-reactors-can-it-be-done), nach der acht der deutschen Kernreaktoren rein technisch betrachtet wieder in den Betrieb genommen werden können, antwortete die Bundesregierung, dass ihr die Studie bekannt, jedoch „eine Bewertung [...] irrelevant“ sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Zu welchem zeitlichen Anteil (Zeitanteil in Prozent) importiert Deutschland seit dem 1. Januar 2022 Strom aus dem Ausland (bitte in Monatsscheiben angeben)?
Zu welchem zeitlichen Anteil (Zeitanteil in Prozent) seit dem 1. Januar 2022 ist die Stabilität des Stromnetzes in Deutschland abhängig von Stromimporten aus dem Ausland, in anderen Worten, zu welchem zeitlichen Anteil ab dem 1. Januar 2022 reicht die Stromerzeugung in Deutschland nicht aus, um den Stromverbrauch zu decken (bitte in Monatsscheiben angeben)?
In welchen Mengen importiert Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2022 Strom (bitte in Monatsscheiben angeben)?
Welchen durchschnittlichen Preis hatten Stromimporte und Stromexporte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2022 (bitte in Monatsscheiben angeben)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um Deutschland nicht abhängig von Stromimporten aus dem Ausland werden zu lassen, und wenn ja, welche?
Bis zu welcher Leistung (in GW) und bis zu welchem relativen Anteil (in Prozent) hält die Bundesregierung den Stromimport nach Deutschland für wirtschaftlich und technisch vertretbar?
Ist geplant, Strom in Deutschland zu rationieren, und wenn ja, ab welcher Stromimportmenge (bitte Grenzleistung in GW und in Prozent angeben)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kernkraftwerke in Deutschland vor der Verschrottung gerettet und wieder in Betrieb genommen werden könnten, und wenn ja, welche (bitte ggf. für die Zeiträume von einem bis fünf Jahren für die ggf. mögliche Wiederinbetriebnahme angeben)?
Hat die Bundesregierung vor, in einer eigenen Studie zu klären, wie viele Kernkraftwerke in Deutschland vor der Verschrottung gerettet und wieder in Betrieb genommen werden könnten?
Erwägt die Bundesregierung eine Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken, und mit welchem finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand wäre nach Auffassung der Bundesregierung für eine Überprüfung der in der Studie der Radiant Energy Group genannten Kraftwerke auf mögliche Wiederinbetriebnahme – zöge die Bundesregierung eine solche in Betracht – zu rechnen?
Hat die Bundesregierung vor, abgeschaltete Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen?
Gibt es Szenarien, etwa das Scheitern der sogenannten Energiewende, unter denen die Bundesregierung in Betracht zieht, Kernkraftwerke zu reaktivieren?
Sieht es die Bundesregierung als Teil ihrer Verantwortung für das Staatswohl an, im Rahmen der Energie- und Wirtschaftskrise sämtliche Möglichkeiten der kurz- und mittelfristigen Erhöhung der Stromerzeugung in Deutschland und damit auch die Stromerzeugung mittels Kernenergie sorgfältig zu prüfen, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie konkrete Fragen der Opposition nicht inhaltlich beantworten muss, falls sie den Gegenstand der Frage für „irrelevant“ hält bzw. ihn als „irrelevant“ bezeichnet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, welche Rechtsgrundlage kann die Bundesregierung dafür anführen, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um bei Bundesministern und Staatssekretären ein Bewusstsein für die Bedeutung der insbesondere durch Fragerecht und Auskunftspflicht konstituierten Kontrollfunktion des Regierungshandelns durch die Opposition für unsere Demokratie aufrechtzuerhalten?