Mögliche fehlerhafte Angaben durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu Angriffen auf Asylunterkünfte im ersten Halbjahr 2023
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7742 heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller: „Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren.“ Auf die Frage 6 dieser Kleinen Anfrage „Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen, b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte, […]“ antwortete die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7902, dass es im ersten Halbjahr 2023 zu insgesamt 80 Angriffen auf Asylunterkünfte gekommen sei, wobei 74 Taten, mithin mehr als 92 Prozent, dem rechten Spektrum zuzuordnen seien. Für die Erstellung der Statistiken zeichnet das Bundeskriminalamt verantwortlich.
Das Nachrichtenportal „NiUS“ berichtete in einem Artikel vom 25. September 2023 unter dem Titel „Manipulierte Statistik: Wie das Faeser-Ministerium rechte Angriffe auf Flüchtlingsheime erfindet“ alle 80 Fälle in Eigenrecherche überprüft zu haben und kommt dabei zu folgendem Ergebnis: „Nur ein Bruchteil der Taten erfüllt tatsächlich den Vorwurf „Angriffsziel Asylunterkunft“ (www.nius.de/politik/manipulierte-statistik-wie-das-faeser-ministerium-rechte-angriffeauf-fluechtlingsheime-erfindet/c3be8502-7ac6-42ef-b285-a1ad0e4890e6).“
Das Nachrichtenportal führt sodann weiter aus: „Zunächst ist auffällig: In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. Mitunter gibt es die aufgelistete Straftat überhaupt nicht, und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft können auf Anfrage von „NiUS“ entsprechende Daten finden. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.
Tatsächliche Angriffe auf Asylunterkünfte gab es im ersten Halbjahr kaum. In acht von 80 Fällen kommt es zu einem direkten Angriff auf ein bewohntes Flüchtlingsheim, bei dem Menschen oder Dinge zu Schaden kommen. In vier von 80 Fällen kommt es zu Brandstiftungen, allerdings sind die Unterkünfte in drei Fällen nicht bewohnt beziehungsweise gerade erst in Planung.“
Im Weiteren wird vom Nachrichtenportal „NiUS“ anhand von elf Einzelbeispielen beschrieben, wie fragwürdig die Zuordnungen der Einzelfälle in der Statistik des Bundeskriminalamtes und insbesondere die Zuordnung zum sog. Phänomenbereich „rechts“ seien.
Die Fragesteller ersuchen die Bundesregierung daher um Aufklärung der Vorhalte. Dies ist insbesondere durch das von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien ausgegebene, allgemein bekannte Narrativ, wonach der „Rechtsextremismus […] die größte Bedrohung unserer Demokratie“ sei, nicht nur statistisch, sondern auch in der politischen Außendarstellung von hoher Relevanz (www.spd.de/koalitionsvertrag2021/, siehe S. 85; www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html;jsessionid=CB0958D5DF687519182CB4D3FC833D65.1_cid387).
Wir fragen die Bundesregierung :
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Sachverhaltes vor, wenn ja, welche, und hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine korrekte Statistik beim Bundeskriminalamt sicherzustellen?
Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung bezogen auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Sachverhalt Handlungsbedarf zur Evaluation und Neubewertung der statistischen Daten?
Gibt es eine stichprobenartige Überprüfung von in die Statistik einfließenden Einzelfällen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zur Datenverifikation nutzt die Bundesregierung in Bezug auf vom Bundeskriminalamt erstellte Kriminalstatistiken?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Datenverifikation in Bezug auf Kriminalstatistiken einzuführen bzw. zu optimieren, wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Sollte sich herausstellen, dass die Kriminalstatistik fehlerhafte Angaben und Bewertungen enthält, beabsichtigt die Bundesregierung eine öffentliche Korrektur bzw. Änderung der Antwort der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Kleine Anfrage?