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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkung der illegalen Ausstellung von Visa durch polnische Behörden auf Deutschland

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.11.2023

Aktualisiert

09.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/892519.10.2023

Auswirkung der illegalen Ausstellung von Visa durch polnische Behörden auf Deutschland

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut Medienberichten verdichtet sich der Verdacht, dass polnische Stellen in den letzten Jahren illegal Visa an Drittstaatenangehörige aus Asien und Afrika ausgestellt haben, welche mittels dieser Visa in die EU gelangten und sodann nach Deutschland weiterreisten, um hier Asyl zu beantragen (www.welt.de/politik/ausland/plus247487656/Migration-Polen-soll-Visa-verkauft-haben-Viele-Ein gereiste-kamen-nach-Deutschland.html). Polen hat über fünf Jahre hinweg von allen EU-Staaten die meisten Arbeitsvisa ausgestellt, wobei polnische Medien davon ausgehen, dass in den letzten drei Jahren allein 350 000 dieser Visa illegal ausgestellt worden sind (ebd.).

Neben den Schleuseraktivitäten der weißrussischen und der russischen Regierung (ebd.) könnte die mögliche hunderttausendfache Ausstellung illegaler Visa durch Polen aus Sicht der Fragesteller ein weiterer Grund für die stetige Zunahme von illegalen Grenzübertritten an der deutsch-polnischen Grenze (www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/09/brandenburg-grenze-polenkontrollverlust-einwanderung-bundespolizei.html) und des Anstiegs von Asylerstanträgen allein um 77 Prozent in diesem Jahr sein (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-august-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3).

Laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6933 haben im Jahr 2022 insgesamt 539 Personen in Deutschland Asyl beantragt, die über ein von Polen ausgestelltes Visum verfügten. In dem Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 traf dies laut einer Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Leif-Erik Holm (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/8449 auf insgesamt 1 230 Personen zu, wobei 351 Personen hiervon auf das Jahr 2023 entfallen. Dabei widersprechen sich die Antworten der Bundesregierung zu den Zahlen für das Jahr 2022, denn während in der Antwort zu Frage 3 der o. g. Kleinen Anfrage die Zahl der Antragsteller auf Asyl mit polnischem Visum auf 539 Personen beziffert wird, sollen es laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8449 606 Personen gewesen sein. In jedem Fall werfen die vorliegenden Zahlenangaben in den Augen der Fragesteller die Frage auf, ob jedenfalls bislang nur eine begrenzte Anzahl der Inhaber illegal ausgestellter Visa nach Deutschland gelangt ist oder aber ob ein erhebliches Dunkelfeld existiert.

Inzwischen haben laut Medienbericht sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission von der polnischen Regierung Aufklärung in dieser Angelegenheit verlangt (www.welt.de/politik/ausland/article247575450/Migration-Bundesregierung-will-Antworten-von-Polen-zum-Visa-Skandal.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ablauf, Ausmaß und Dauer der illegalen Ausstellung von Schengen-Visa an Drittstaatenangehörige durch polnische Behörden?

2

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Praxis bzw. den diesbezüglichen Verdachtsmomenten, und wann hat sie sich in dieser Angelegenheit erstmalig an Polen gewandt?

3

Welche Folgen hatte diese Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für Deutschland, insbesondere mit Blick auf das Ausmaß illegaler Einreisen und die Zahl von Antragstellern auf Asyl?

4

Wie hat sich die Zahl der Erstantragsteller auf Asyl in Deutschland mit von Polen ausgestellten Visa seit Mai 2023 entwickelt?

Wie viele der Antragsteller auf Asyl in Deutschland in den Jahren von 2021 bis heute sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit illegal ausgestellten polnischen Visa in die EU gelangt bzw. waren im Besitz eines solchen Visums (bitte jahrweise aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2021 mit von Polen ausgestellten Visa in die EU eingereist (bitte jahrweise aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung, auch in Absprache mit der EU, bislang aufgrund der Berichte über die illegale polnische Visa-Praxis Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche?

7

Was unternimmt die Bundesregierung insbesondere, um die Einreise von Personen mit illegal von Polen ausgestellten Visa nach Deutschland zu verhindern?

8

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene und von den anderen EU-Mitgliedstaaten etwas unternommen, um die Einreise von Personen mit illegal von Polen ausgestellten Visa in die EU zu verhindern, und wenn ja, was?

Welche Anstrengungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. unternommen, um illegal ausgestellte Visa und deren Inhaber zu identifizieren und die Visa zu widerrufen bzw. als ungültig zu kennzeichnen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auch Terroristen bzw. Gefährder mit illegal ausgestellten polnischen Visa in die EU bzw. nach Deutschland gelangt sind?

10

Versucht die Bundesregierung, Personen, die mit illegal von Polen ausgestellten Visa in die EU gelangt sind, an der Einreise aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland zu hindern und sie zurückzuweisen?

Hat die Bundesregierung rechtlich prüfen lassen, ob dies eine rechtmäßige Handlungsoption darstellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11

Wird die Bundesregierung die Berichte über die hunderttausendfache illegale Ausstellung von Schengen-Visa durch Polen mit zum Anlass nehmen, stationäre Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze bei der EU zu notifizieren und sodann einzurichten?

12

Wird die Bundesregierung die Berichte über die hunderttausendfache illegale Ausstellung von Schengen-Visa durch Polen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zum Anlass nehmen, die Wirksamkeit der Visa von Personen, die sich auf der Basis von polnischen Visa in Deutschland aufhalten bzw. mittels solcher Visa nach Deutschland gelangt sind, noch einmal gezielt zu überprüfen?

13

Welche Auswirkung hat ggf. der Umstand, dass jemand mit einem illegal ausgestellten Visum in die EU und nach Deutschland gelangt ist, dessen Ausstellung er durch Bestechung selbst veranlasst hat, im Asylverfahren?

14

Erstatten Bundesbehörden, und dabei insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der Asylprüfung, Strafanzeige, sofern sie den begründeten Verdacht haben, dass sich ein Drittstaatenangehöriger gegen Geldzahlung illegal ein Visum von den Behörden eines EU-Mitgliedstaates hat ausstellen lassen und mit diesem dann über die EU nach Deutschland eingereist ist, und wenn ja, auf Basis welcher Strafnormen erfolgt die Strafanzeige?

15

Werden Bundesbehörden, ggf. in Kooperation mit Landesbehörden, die Berichte über die hunderttausendfache Ausstellung illegaler Visa zum Anlass für Ermittlungsmaßnahmen nehmen, um strafbares Verhalten von in Deutschland aufhältigen Personen in diesem Kontext zu ermitteln?

16

Ist Polen für die Asylverfahren von Personen, denen polnische Behörden illegal Visa ausgestellt haben, mittels derer sie dann in die EU gelangt sind, nach der Dublin-III-Verordnung regelhaft zuständig?

17

Wie viele Ersuchen zur Übernahme des Asylverfahrens hat Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 an Polen gerichtet, wie vielen davon hat Polen zugestimmt, und wie viele Überstellungen gab es jeweils nach Polen?

18

Wie viele dieser Übernahmeersuchen (vgl. Frage 17) beruhten auf einer polnischen Visa-Erteilung, und wie viele darunter betrafen wiederum illegal erteilte Visa?

Verhält sich Polen kooperativ, soweit es um die Übernahme der Asylverfahren von Personen geht, für die Polen nach der Dublin-III-Verordnung im Allgemeinen und speziell aufgrund von Polen ausgestellter Visa zuständig ist?

19

Haben die deutschen Behörden bei der Erstregistrierung der Asylbewerber und bei der Prüfung des Asylantrages Zugriff auf Datenbanken, aus denen zu ersehen ist, ob und von welchem EU-Mitgliedstaat den Asylbewerbern ein Visum ausgestellt wurde?

Wird dieser Punkt bei der Prüfung eines Asylantrages durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelhaft in den Datenbanken abgefragt?

20

Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6933 und auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8449 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Antwort ist zutreffend?

Berlin, den 11. Oktober 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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