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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.12.2023

Aktualisiert

15.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/901227.10.2023

Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Jahren wird die Effektivität und Effizienz von Jobcenter-Maßnahmen seitens Medien und Jobcenter-Kunden angezweifelt. (vgl. https://www.zdf.de/comedy/heute-show/what-the-fakt-hartz-iv-sanktionen-fortbildungen-bezuege-alg-ii-arbeitslosengeld-102.html; https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-du-an-18-sinnlosen-jobcenter-massnahmen-teilnehmen-musstest). Bereits im Jahr 2018 kritisierte der Bundesrechnungshof, dass die Zuweisung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oft nicht zielführend sei und planlos erfolge, wodurch die Arbeitsagenturen jährlich Hunderte Millionen Euro verschwenden (vgl. https://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/vergabepraxis-der-jobcenter-bundesrechnungshof-kritisiert-zuweisungen-in-massnahmen; https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/jobcenter-stecken-klienten-in-kurse--um-eigene-ziele-zu-erreichen-4963300.html). Darüber hinaus ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich 2015 jeder dritte SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Leistungsberechtigte in einem Kurs bzw. einer Maßnahme befand, der nicht passgenau hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse war (vgl. https://www.spiegel.de/karriere/kurse-fuer-arbeitslose-was-zaehlt-die-qualitaet-a-1200073.html).

Überdies macht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) deutlich, dass Arbeitslose durch die bundesweit Tausenden Maßnahmen kaum nachhaltig in Arbeit gebracht werden. Demnach waren 2018 auch sechs Monate nach Teilnahme an einer Maßnahme mehr als zwei Drittel der Teilnehmer noch immer im Grundsicherungsbezug (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/das-milliarden-geschaeft-mit-den-arbeitslosen-4952956.html).

Auch mit Einführung des Bürgergeldes Anfang dieses Jahres 2023 hat sich die Lage nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht gebessert. So gibt allein das Land Berlin 460 Mio. Euro pro Jahr für sogenannte Eingliederungsmaßnahmen aus, mit deren Hilfe nicht einmal jeder zweite Arbeitslose zurück in den Arbeitsmarkt kommt (vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/article246260810/Buergergeld-Kosten-und-Buerokratie-statt-Foerderung-Die-heikle-Bilanz-nach-6-Monaten.html). Eine mögliche Trendwende bezüglich der Arbeitsförderung des auf Bildung und Qualifizierung setzenden Bürgergeldes bleibt nach Einschätzung der Fragesteller abzuwarten. In Anbetracht der anhaltenden Debatte um die mangelhafte Qualität und Zielgerichtetheit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist aus Sicht der Fragesteller eine Evaluation der bestehenden Fördermöglichkeiten im SGB II sinnvoll und geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ungleichgewicht der Budgets für Eingliederungsleistungen zwischen Jobcentern in Ballungsräumen und Jobcentern in anderen Regionen, und wenn ja, inwiefern, und was sind die Gründe dafür?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten, der in den Jahren 2022 und 2023 von BA und Jobcentern eingekauften Maßnahmen bzw. Kurse, und wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte haben jeweils daran teilgenommen (bitte getrennt nach arbeitsmarktpolitischen und sonstigen Maßnahmen sowie getrennt nach Maßnahmenteilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit und Maßnahmenteilnehmern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausweisen)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten und der Anteil von per Ausschreibungsverfahren sowie per Kontingenteinkauf beschafften Maßnahmen im SGB II in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie unterschieden nach durchschnittlichen Gesamtkosten und Kosten pro Maßnahme ausweisen)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im SGB II sowie deren Anteil an den Kosten der Arbeitsförderung insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmer an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II

a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl folgender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im SGB II

a) Freie Förderung Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,

in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt und wie hoch ist der Anteil an allen Maßnahmen im SGB II (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive des jeweiligen Anteils an allen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik – wenn möglich auch für das Jahr 2023 – angeben)?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmerzahlen an den folgenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II

a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,

in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen – wenn möglich auch für 2023 – angeben)?

8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmerzahlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie mit ausländischer Staatsangehörigkeit an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II

a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,

in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen – wenn möglich auch für das Jahr 2023 – angeben)?

9

Wie viele Teilnehmer der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß SGB II

a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,

haben in den Jahren 2022 sowie 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung eine ungeförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufgenommen (bitte jeweils die absoluten Zahlen unterschieden nach ein, drei und sieben Jahren nach Förderbeginn sowie unterschieden nach Maßnahmenteilnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit und anderer Staatsangehörigkeit angeben)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruch- und Eingliederungsquoten (Eingliederung in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt) der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß SGB II

a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,

b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,

c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

d) Berufliche Weiterbildung,

e) Berufswahl und Berufsausbildung und

f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,

in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte die Quoten – wenn möglich auch für das Jahr 2023 – sowie unterschieden nach Leistungsberechtigten mit deutscher und anderer Staatsangehörigkeit angeben)?

11

Welche der in Frage 10 aufgeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß SGB II erwiesen sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Vermittlung in sogenannte Mangelberufe (gemäß Engpassanalyse der BA) als am wirksamsten, und wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben im Rahmen der Arbeitsförderung seit 2015 eine Beschäftigung in sogenannten Mangelberufen hierzulande aufgenommen (bitte die absoluten Zahlen jeweils pro Maßnahme und Jahr ausweisen)?

12

Durch welche Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die besten Erfolge hinsichtlich der dauerhaften Integration von Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erzielt (bitte die fünf im Sinne der Arbeitsförderung erfolgreichsten Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im SGB II mit den dazugehörigen Integrationsquoten ausweisen)?

13

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB II und Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Jahresscheiben und unterschieden nach Leistungsberechtigten im Bereich U25 und Ü25, nach Leistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Staatsangehörigkeit sowie unterschieden nach Geschlecht der Leistungsberechtigten ausweisen)?

14

Wie viele Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen des SGB II sowie im Rahmen des SGB III mit der Zuweisung und Administration arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen beschäftigt, und wie hoch ist deren Anteil an allen Mitarbeitern in der BA und in den Jobcentern (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

15

Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Maßnahmen der sogenannten ganzheitlichen Betreuung gemäß § 16k SGB II gefördert, und wie viele Integrationen in Erwerbsarbeit wurden im Rahmen dieser neuen Fördermöglichkeit bereits realisiert (bitte Zahlen jüngster Stand ausweisen)?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Leistungsberechtigten im SGB II mit und ohne Migrationshintergrund seit 2005 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive jüngster Stand ausweisen)?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquoten von SGB-II-Leistungsberechtigten mit

a) deutscher Staatsangehörigkeit,

b) ausländischer Staatsangehörigkeit,

c) mit Migrationshintergrund und

d) ohne Migrationshintergrund

seit 2005 entwickelt (bitte die relativen Zahlen getrennt nach Geschlecht ausweisen)?

18

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Integrationskurse in Deutschland sowie deren Anteil an den Gesamtkosten der Arbeitsförderung für Zugewanderte seit 2015 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie die Zuschüsse des Bundes getrennt nach Jahren ausweisen)?

19

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmerzahlen in Integrationskursen seit dem Jahr 2015 entwickelt, und wie viele Teilnehmer befinden sich aktuell in Sprachkursen sowie Orientierungskursen (bitte jeweils die absoluten Zahlen getrennt nach Jahren angeben)?

20

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmerzahlen in Alphabetisierungskursen seit 2015 entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an allen Zugewanderten (bitte die absoluten und relativen Zahlen getrennt nach den acht häufigsten Staatsangehörigkeiten mit Alphabetisierungsbedarf sowie getrennt nach Geschlecht angeben)?

21

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Alphabetisierungskursteilnehmern, die den Alphabetisierungskurs nicht bestehen und diesen mindestens einmal, zweimal oder mehr wiederholen müssen, seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen getrennt nach den acht am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den Kurswiederholern sowie getrennt nach Geschlecht angeben)?

22

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und die Mengenverhältnisse von Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Aktivierung von Hilfebedürftigen sowie von Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Hilfebedürftigen in Beschäftigung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen getrennt nach Jahren ausweisen)?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gewinnen, die durch die sogenannten Bildungsträger durchschnittlich erwirtschaftet werden, und wenn ja, in welcher Größenordnung bewegten sich 2022 die erwirtschafteten Gewinne (bitte nach Bildungsträgern in Ballungsräumen sowie anderen Regionen ausweisen)?

24

In welchen Bereichen bzw. welchen Tätigkeiten verblieben nach Kenntnis der Bundesregierung alle anderen Abgänge aus dem SGB II, jenseits der in der BA-Statistik „Abgänge von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis SGB II durch Vermittlung der Jobcenter“ für den Jahresdurchschnitt 2022 ausgewiesenen 3 219 517 Abgänge, darunter knapp 481 300 Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sowie rund 31 000 Abgänge durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/8261, bitte die absoluten Zahlen für das Jahr 2022 – und wenn möglich für das Jahr 2023 – jeweils getrennt für Arbeitslose und Langzeitarbeitslose separat ausweisen)?

25

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten bei Bildungsträgern nach Tarif bezahlt, und wenn ja, welche Tarifwerke existieren in der Weiterbildungsbranche gegenwärtig, und wie ist die Tarifbindung innerhalb der Weiterbildungsbranche bundesweit sowie jeweils in Ost- und Westdeutschland?

26

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die wegen „mangelnder Verfügbarkeit“ in der BA-Statistik nicht als arbeitslos gezählt werden (also Hilfebedürftige, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen), in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

27

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II sowie im SGB III, bei denen

a) mehr als 15 Prozent der Maßnahmenteilnehmer,

b) mehr als 30 Prozent der Maßnahmenteilnehmer und

c) mehr als 50 Prozent der Maßnahmenteilnehmer

innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen?

28

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2022 die Zahl und der Anteil von (aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen) faktisch nicht erwerbsfähigen Personen unter den formal erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

29

Wie vielen der im Sinne des SGB II zwar formal, aber faktisch nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten keine arbeitsmarktpolitische Maßnahme bzw. keine Maßnahme der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation seitens der für sie zuständigen Integrationsfachkraft angeboten (bitte Zahlen jüngster Stand ausweisen)?

30

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 der Anteil von SGB-II-Leistungsberechtigten, die (wiederholt) an einer Maßnahme zur Stabilisierung der gesundheitlichen Situation teilgenommen haben, und bei wie vielen Maßnahmeteilnehmern trat nach Teilnahme an der Maßnahme eine Besserung der gesundheitlichen Situation ein?

31

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die Pro-Kopf-Kosten von Maßnahme zur Stabilisierung der gesundheitlichen Situation im SGB II, und was kosteten diese Maßnahmen insgesamt?

32

Wie viele Aussteuerungen von SGB-II-Langzeitarbeitslosen in die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind gegenwärtig in Bearbeitung bzw. noch nicht entschieden?

33

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung ein Problem hinsichtlich der Passgenauigkeit von Vermittlungsvorschlägen im SGB II, und wenn ja, welche Probleme sind das, und nach welchen Kriterien wird die Passgenauigkeit von Vermittlungsvorschlägen ermittelt?

34

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von SGB-II-Leistungsberechtigten entwickelt, die sich nach Erhalt eines Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter nie bei dem entsprechenden Arbeitgeber gemeldet haben, und welche Statistiken hierzu gibt es (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

35

Wie viel Arbeitszeit nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Integrationsfachkraft im SGB II sowie im SGB III im Durchschnitt für

a) die Arbeitsvermittlung von Kunden in Beschäftigung,

b) die Zuweisung von Kunden in Maßnahmen bzw. Kurse,

c) für rein administrative bzw. bürokratische Tätigkeiten?

36

Welche Kontaktdichtenkonzepte existieren nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im SGB II und welche Kontaktdichten haben sich hinsichtlich der Aktivierung sowie der Vermittlung von Hilfebedürftigen in Arbeit, sowie unterschieden nach spezifischen Kundengruppen (z. B. U25-Leistungsberechtigte, Langzeitarbeitslose, Ausländer etc.) als am wirksamsten erwiesen?

37

Nutzen die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Möglichkeiten moderner KI-Technologie, und wenn ja, welche KI-gestützten Techniken werden aktuell bei BA und Jobcentern, insbesondere in den Bereichen Beratung und Vermittlung, eingesetzt, und mit welchem Ergebnis? Welche Einsparungen sind durch den Einsatz von KI geplant?

Berlin, den 20. Oktober 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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