Eurofighter-Kauf Saudi-Arabiens bei Großbritannien
der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Berichten vom 1. Juli 2023 (https://www.welt.de/politik/deutschland/article246144724/Ruestungsexporte-Ampel-Koalition-droht-Streit-ueber-Eurofighter-fuer-Saudi-Arabien.html) beabsichtigt Saudi-Arabien, eine Kaufoption über 48 Eurofighter in Anspruch zu nehmen. Das Waffensystem Eurofighter Typhoon ist ein gemeinsames Rüstungsprojekt von Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien. Die betreffenden 48 Eurofighter würden zwar vom britischen Rüstungskonzern BAE-Systems produziert werden, wären allerdings auf die Zulieferung von Teilen aus deutscher Produktion angewiesen. Da die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP von 2021 (hier S. 146, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) die Genehmigung von Rüstungsexporten an Staaten ausschließt, die am Jemenkrieg beteiligt sind, hängt ein Vertragsabschluss der Briten mit Saudi-Arabien von der Zustimmung der deutschen Bundesregierung ab. Die betreffenden Partnernationen sollen gemäß Aussagen des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold „enormen Druck“ auf Deutschland ausüben (https://www.welt.de/politik/deutschland/article246144724/Ruestungsexporte-Ampel-Koalition-droht-Streit-ueber-Eurofighter-fuer-Saudi-Arabien.html). Ferner heißt es in dem Artikel, dass Saudi-Arabien auch Interesse an einem Kauf einer Anzahl von A400-M bekundet habe, bei dem es sich ebenso wie beim Eurofighter Typhoon um ein internationales Rüstungskooperationsprojekt handelt.
Nach Ansicht der Fragesteller besteht das Risiko einer Verweigerung für künftige internationale Rüstungsprojekte. Insbesondere besteht nach Ansicht der Fragesteller das Risiko, dass mit einer Verweigerung der Genehmigung vertragsgemäße Strafen fällig werden könnten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Schadenersatz an Großbritannien für das entgangene Rüstungsgeschäft leisten müsste.
Nach Angaben der „Tagesschau“ vom 12. Juli 2023 hat die Bundesregierung die Lieferung von Eurofightern an Saudi-Arabien abgelehnt (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/scholz-eurofighter-saudiarabien-100.html). Diese Entscheidung gelte für die gesamte Legislaturperiode, wenngleich gemäß Tagesschau-Artikel die im Koalitionsvertrag getroffene Formulierung „nicht mehr handlungsleitend“ sein solle. Demnach wurde der Export von A400-M an die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt, die ebenfalls am Jemenkrieg beteiligt sind.
Nach Ansicht der Fragesteller ist die deutsche Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Tragweite der Entscheidung, den Export des Eurofighters an Saudi-Arabien zu verhindern, informiert. Bei diesem Sachverhalt geht es nicht nur um die Beantwortung einer Detailfrage zum Rüstungsexport, sondern sie berührt außenpolitisch die Frage nach der rüstungspolitischen Kooperationsfähigkeit Deutschlands sowie in nationaler Hinsicht wesentliche Aspekte der wehrtechnischen Souveränität und der Wertschöpfung im Inland. Der aktuelle Fall ist nur eines von vielen Beispielen, bei denen, wie es Anne-Marie Descôtes beschreibt, die „Unvorhersehbarkeit der deutschen Politik zu Ausfuhrkontrollen, insbesondere die Ungewissheit über die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Leitlinien, […] zur Besorgnis bei den europäischen Partnern Deutschlands“ führen (https://www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2019_7.pdf). Sie führt weiter aus: „Die Bearbeitungsfristen für diese Anträge, die mitunter mehr als ein Jahr dauern, führen in einigen Fällen dazu, dass diese Unternehmen hohe Verzugsstrafen zahlen müssen, entsprechende Verträge verlieren. […] Das verstärkt den Eindruck, dass das deutsche Exportkontrollsystem nicht restriktiv, sondern unberechenbar ist, und dass es sich vor allem an der aktuellen deutschen Innenpolitik und nicht allein an der strikten Anwendung europäischer Kriterien und internationaler Verpflichtungen ausrichtet. Da Unternehmen jedoch Investitionsentscheidungen treffen müssen, die sie über mehrere Jahrzehnte binden, führt diese Rechtsunsicherheit dazu, dass immer mehr von ihnen sich für „German-free“-Strategien entscheiden, um so Ausrüstungen ohne deutsche Komponenten produzieren zu können.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum soll die Lieferung von Transportflugzeugen vom Typ A400-M an die im Jemenkrieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt werden, die Exportgenehmigung für 48 Eurofighter an Saudi-Arabien aufgrund der Exportanfrage der Regierung Großbritanniens aber nicht (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/scholz-eurofighter-saudiarabien-100.html)?
Ist ein am Rüstungsprojekt Eurofighter Typhoon beteiligter Staat vertragsgemäß verpflichtet, den anderen Partnerstaaten Schadenersatz für die Verweigerung von Export- und Lieferfreigaben zu zahlen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im vorliegenden Fall der Verweigerung der Exportgenehmigung an Saudi-Arabien zu Schadenersatzforderungen an Deutschland kommen wird?
Wenn die Frage 3 verneint wird, mit welcher Summe an Schadenersatz ist im vorliegenden Fall (48 Eurofighter) nach Auffassung der Bundesregierung zu rechnen, und aus welchem Einzelplan werden etwaige Schadenersatzzahlungen beglichen?
Welche Auswirkungen hat die Verweigerung einer Exportgenehmigung von 48 Eurofightern an Saudi-Arabien nach Ansicht der Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Exportverweigerung mit Blick darauf, dass die aktuelle Entspannungspolitik im Jemenkonflikt maßgeblich auf die Initiative Saudi-Arabiens zurückgeht (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/scholz-eurofighter-saudiarabien-100.html), und liegen dieser Begründung nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich realpolitische, moralische oder parteipolitische Gesichtspunkte zugrunde?
Teilt die Bundesregierung die Einordnung der Fragesteller, wonach das Rüstungskontrollsystem der Bundesregierung „nicht restriktiv, sondern unberechenbar ist“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen bzw. will sie solche ergreifen, um dem beschriebenen Trend zu „German-free“ bei Rüstungskooperationsprojekten zu begegnen, und wenn ja, welche sind dies?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Trend zu „German-free“ und der Absicht Frankreichs, Forschung, Entwicklung und Produktion des Next Generation Fighters (NGF) innerhalb des Future Combat Air System (FCAS) möglichst in eigener französischer Regie durchzuführen (https://www.flugrevue.de/militaer/europas-naechster-fighter-fcas-programm-geht-in-die-naechste-phase/)?