Projekte der Entwicklungszusammenarbeit nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan – Projekt „Förderung der Grund- und Sekundarbildung in Afghanistan“
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt auch nach der Machtübernahme der Taliban Projekte in Afghanistan.
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Förderung der Grund- und Sekundarbildung in Afghanistan“, Projektnummer 2021.2111.9 (www.giz.de/projektdaten/region/2/countries/AF), dessen Ziel es ist, das Bildungsangebot im Bereich der Grund- und Sekundarausbildung hinsichtlich der kognitiven, physiologischen und psychosozialen Dimension zu verbessern. Die Projektkosten werden bei einer Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 mit 4,5 Mio. Euro beziffert (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie sind die veranschlagten Kosten für das genannte Projekt konkret aufzuschlüsseln (bitte zumindest nach Kostenarten wie Personal, Projektverwaltung, Beschaffungen, Evaluierungen etc. aufschlüsseln)?
Welche einzelnen Maßnahmen wurden bis jetzt für die Projektumsetzung umgesetzt, und welche sollen noch während der Laufzeit umgesetzt werden?
Welche genauen Kosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die jeweiligen Maßnahmen des Projekts (bitte Kosten nach Verwaltung, Personal, weitere Durchführungskosten auflisten)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche?
Mit welchen Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und sonstigen Partnern arbeitet die GIZ im Rahmen des Projekts zusammen, und wie genau ist eine solche Zusammenarbeit seit der Machtübernahme durch die Taliban ausgestaltet?
Was genau ist unter dem Terminus „Grund- und Sekundarbildung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu verstehen, bzw. welche Art der Bildung wird im Rahmen des Projekts unter der Berücksichtigung der Taliban-Herrschaft gefördert?
Können Frauen und Mädchen an dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Projekt teilnehmen, wenn die Taliban Medienberichten zufolge Frauen den Zugang zu Bildung verweigern, und wenn ja, inwiefern (vgl. https://medicamondiale.org/wo-wir-frauen-staerken/afghanistan)?
Liegen der Bundesregierung konkrete Fälle vor, bei denen die Teilnahme an dem Projekt nachweislich dazu verholfen hat, etwaigen Teilnehmern an weiterführenden Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen in Afghanistan die weitere Berufs- bzw. Bildungslaufbahn zu erleichtern, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt den Fortschritt und die Umsetzung des Projekts, und welche Erfolge konnten bislang erzielt werden?
Liegen der Bundesregierung Evaluierungsberichte bzw. Zwischenberichte zu dem Projekt vor, wenn ja, wo sind diese öffentlich und in deutscher Sprache einsehbar, und wenn nein, wann geht der Bundesregierung ein etwaiger Zwischenbericht zum laufenden Projekt zu, und wo wird dieser veröffentlicht?
Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass ausländische Hilfsorganisationen oder Partnerorganisationen in Afghanistan keine Verbindungen zu den Taliban haben, und wenn ja, welche?
Kann die Bundesregierung aktuell sicherstellen, dass die Entwicklungsgelder, die sie für Afghanistan bereitstellt, nicht direkt oder indirekt an die Taliban fließen, und wenn ja, wie?
Gibt es Hinweise oder Berichte darüber, dass Entwicklungsgelder, die von der Bundesregierung bereitgestellt wurden, für die Finanzierung von Aktivitäten des Taliban-Regimes verwendet wurden, und wenn ja, welche, und inwiefern?
Hat die Bundesregierung aktuell Kontrollmechanismen implementiert, um sicherzustellen, dass die Entwicklungsgelder nur für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden und nicht in die Hände der Taliban gelangen, und wenn ja, welche?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass es im Rahmen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Projekts nicht (ähnlich wie im Falle der Entwicklungshilfe in den palästinensischen Gebieten, vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article225698271/Palaestina-Fluechtlinge-Israelhass-an-Schulen-Bundesregierung-verteidigt-UNRWA.html) zu Fällen von Förderung des radikalen Islamismus oder Antisemitismus an Bildungseinrichtungen kommt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Verhinderung des Flusses von Entwicklungsgeldern an die Taliban, und welche Erfolge wurden bisher erzielt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob andere Länder im Rahmen der internationalen Entwicklungshilfe zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls berufliche Bildungsprojekte in Afghanistan durchführen, und wenn ja, um welche Länder und Projekte handelt es sich?
Gewährleistet die Bundesregierung, dass die am Projekt partizipierenden Afghanen nicht aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Hilfsorganisationen und insbesondere der Begünstigung seitens der GIZ sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ins Blickfeld der Taliban geraten und von diesen in ihrer Sicherheit bedroht werden, und wenn ja, wie?
Welche Vorsorgemechanismen und sonstigen politischen Instrumente benutzt die Bundesregierung ggf., um im Falle einer von den Taliban ausgehenden Bedrohung für afghanische Teilnehmer an dem Projekt zu reagieren?
Welche Vorsorgemechanismen und sonstigen politischen Instrumente benutzt die Bundesregierung ggf., um im Falle einer von den Taliban ausgehenden Bedrohung für die am Projekt mitwirkenden Arbeitskräfte zu reagieren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob deutsche Hilfs- bzw. Arbeitskräfte am Projekt beteiligt sind, und wenn ja, wie viele?