Kirchenasyl in Deutschland – Stand: 31. Oktober 2023
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Kirchenasyl in Deutschland – Stand: 31. Dezember 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/5516 wurde unter anderem erfragt, wie viele Personen sich in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 für jeweils welchen Zeitraum im sog. Kirchenasyl befanden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen aktualisiert und ergänzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Oktober 2023 für jeweils welchen Zeitraum im Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?
Bei wie vielen Personen lief in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Oktober 2023 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte analog Frage 1 auflisten)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass sich die in Frage 1 erfragten Personen im Kirchenasyl befunden haben, und wer musste diese Kosten tragen (bitte analog Frage 1 auflisten)?
Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen wurde die Abschiebung durch das Kirchenasyl verhindert (bitte analog Frage 1 auflisten)?