Sensible, rote und gelbe Gebiete mit Nutzungseinschränkungen bei der Pflanzenproduktion und dem Schutz der Kulturpflanzen in Deutschland
der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Ausweisung von sogenannten Roten Gebieten ist in fast allen Bundesländern heftig umstritten und mit vielen Normenkontrollklagen behaftet, da die Bewertungskriterien für den Ausweisungsprozess wohlmöglich nicht transparent und nachvollziehbar den Interessenten zur Verfügung gestellt bzw. veröffentlicht wurden (https://www.landundforst.de/niedersachsen/rote-gebiete-treffen-emsland-besonders-landwirte-wollen-klagen-569740).
In einigen Bundesländern hat es im Jahr 2023 noch eine erhebliche Ausweitung der Roten Gebiete gegeben, ohne dass es ein wissenschaftlich begründbares Abgrenzungsverfahren gegeben hat (https://www.landundforst.de/niedersachsen/rote-gebiete-treffen-emsland-besonders-landwirte-wollen-klagen-569740).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgefordert, für mehr Transparenz bei den Messtellen zu sorgen https://www.agrarheute.com/pflanze/rote-gebiete-13-fragen-antworten-560843.
Neben den Sonderkulturen würde nach Medienberichten durch ein Pflanzenschutzmittelverbot nach der Sustainable Use Regulation (SUR, vgl. dazu https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-pflanzenschutzmittel-sur/FAQList.html) bzw. dem EU-Verbot für Pflanzenschutzmittel und seinem Verordnungsentwurf in vielen Landkreisen in Deutschland auch der Anbau von wichtigen Ackerbaukulturen nicht mehr möglich sein, weil der Ertrag stark leide und damit die Versorgungssicherheit drastisch reduziert würde (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/plan-pflanzenschutzverbot-schutzgebieten-sagen-betroffene-596860).
Nach Aussagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und seines Bundesministers ist das Abkommen von hoher politischer Bedeutung für eine zukunftsfeste Landwirtschaft (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2023/230623-agrarrat.html).
Gleichzeitig werden mit dieser SUR die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen zum Biodiversitätsstärkungsgesetz unterlaufen, welches einen Vertrauensbruch gegenüber den Beteiligten darstellt (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/plan-pflanzenschutzverbot-schutzgebieten-sagen-betroffene-596860).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie werden sensible Gebiete im Rahmen des EU-SUR-Abkommens von der Bundesregierung definiert?
Sind die „Roten“ und „Gelben“ Gebiete nach Kenntnis der Bundesregierung sensible Gebiete nach der SUR-Definition?
Sind Natura-2000-Gebiete nach Auffassung der Bundesregierung sensible Gebiete?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vogelschutzgebiete sensible Gebiete?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Landschaftsschutzgebiete per Definition sensible Gebiete?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wasserschutzgebiete sensible Gebiete, in denen das Totalverbot der Pflanzenschutzmittelanwendung in Betracht gezogen werden soll?
Wenn Wasserschutzgebiete sensible Gebiete sind, wie soll die Entschädigung für die faktischen Produktionsverbote in diesen Gebieten ausgestaltet werden?
Wie definiert die Bundesregierung sensible Gebiete und empfindliche Gebiete im Rahmen des EU-Verordnungsentwurfes zum SUR?
Wie viel Prozent des Ökolandbaues sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom SUR-Verordnungsentwurf betroffen?
Welche Biopflanzenschutzmittel würden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in sensiblen Gebieten erlaubt werden?
Wie viel Prozent der Obst- Gemüse- und Weinbauflächen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom SUR-Verordnungsentwurf betroffen?
Welche Landkreise sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu wie viel Prozent von der Gebietskulisse im Rahmen des jetzigen Verordnungsentwurfes betroffen (bitte jeden Landkreis in Deutschland einzeln aufführen und die betroffenen ha in Prozent angeben)?
Wieso verhandelt die Bundesregierung mit Nachbesserungen am Verordnungsentwurf zum SUR, aber man kennt nach Auffassung der Fragesteller nicht die Flächenkulisse der Betroffenen, denen damit deutliche Produktionserschwernisse in Deutschland auferlegt werden sollen (https://efra.bundestag.btg/eFragerecht/mdb/antwort/download/23-10-0135)?