Aktivitäten der Bundesregierung gegen den sich seit dem 7. Oktober 2023 offen zeigenden Antisemitismus in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem Terrorangriff der islamistisch-palästinensischen Organisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 finden in Deutschland regelmäßig Demonstrationen statt, auf denen die überwiegend muslimisch-migrantischen Teilnehmer nach Angaben der Veranstalter ihre Solidarität mit den Palästinensern in Gaza bekunden wollen. Tatsächlich werden seitens der Demonstranten jedoch vielfach auch antisemitische Parolen verbreitet, die sich sowohl gegen das Existenzrecht Israels als auch gegen Menschen jüdischen Glaubens richten. Auf einigen Demonstrationen wurde der Terror der Hamas gebilligt und unverhohlen zu Gewalt gegen Juden aufgerufen. Die Polizei registrierte folglich im Rahmen dieser Demonstrationen bundesweit zahlreiche Straftaten (https://www.sueddeutsche.de/politik/demonstrationen-palaestina-straftaten-1.6297813). Unter Einschluss der auch außerhalb von Demonstrationen begangenen Delikte zählte das Bundeskriminalamt im Zeitraum vom 7. Oktober bis zum 2. November 2023 deutschlandweit 2 200 Straftaten im Kontext des Nahostkonfliktes (ebd.).
Auf Demonstrationen wie derjenigen in Essen am 3. November 2023 wurde neben der antisemitischen Agitation auch die Errichtung eines islamofaschistischen Kalifats in Deutschland und damit die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefordert (https://www.welt.de/politik/article248356094/Kalifat-gefordert-Grossdemo-in-Essen-mit-islamistischen-Zeichen-Fahnen-und-Allahu-Akbar-Rufen.html). Es wurden dabei Symbole verwendet, die affirmativ auf das islamistische afghanische Taliban-Regime sowie die Terrororganisation islamischer Staat (IS) verwiesen (ebd.).
Zusätzlich zum Demonstrationsgeschehen werden antisemitische und antiisraelische Ressentiments über die sozialen Medien befeuert, indem sowohl inländische Islamisten als auch ausländische Akteure die Stimmung mit Propaganda und Fehlinformationen gezielt weiter anheizen (https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/antisemitismus-auf-tiktok-judenhass-statt-tanzvideos-19281729.html).
In der Mobilisierung gegen Israel und gegen Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland bildet sich aus Sicht der Fragesteller zusehends eine die Gefahr für den inneren Frieden noch einmal potenzierende Querfront aus verschiedenen extremistischen und kriminellen Milieus. So vereinen sich über den Antisemitismus als gemeinsamer Nenner islamistische und linksextreme Bewegungen sowie Akteure aus der Clankriminalität. Die Berliner Polizei berichtete bereits in ihrem „Lagebild Clankriminalität Berlin 2022“ von einzelnen Verbindungen der Clankriminalität „ins Spektrum des extremistischen Islamismus“ (ebd. Deutscher Bundestag Drucksache 20/9465 20. Wahlperiode 24.11.2023 S. 11). Im Kontext des aktuellen Nahostkonfliktes tätigte der Berliner Clanangehörige A. A.-C. im Gespräch mit dem salafistischen Prediger P. V. auf Social Media Äußerungen, welche den Staatsschutz auf den Plan riefen. Auch für Teile des Linksextremismus sieht die Berliner Senatsverwaltung für Inneres den Antisemitismus als ideologische Schnittmenge mit dem Islamismus (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248215718/Anti-Israel-Demos-Die-verworrene-Judenhasser-Allianz-in-Berlin-Neukoelln.html?).
Nach Ansicht der Fragesteller spielt für das Ausmaß des jetzt offensiv nach außen tretenden Antisemitismus auch die infolge der Missachtung der Dublin-III-Verordnung illegale Massenmigration seit 2015 aus dem muslimisch-arabischen Raum, dessen Bewohner typischerweise antisemitisch erzogen und indoktriniert werden (https://www.welt.de/politik/ausland/article248400436/Islamwissenschaftler-Antisemitismus-ist-in-vielen-arabischen-Laendern-Teil-der-Staatsraeson.html), eine nicht unmaßgebliche Rolle. Offensichtlich vermögen, so die Auffassung der Fragesteller, Integrationskurse an dieser Einstellung jedenfalls bei einem Teil dieser Migranten nichts zu ändern, zumal wenn sich diese in abgeschotteten Parallelgesellschaften bewegen und weiterhin die Medien der Herkunftsregion konsumieren.
Als Reaktion auf die Terrorakte gegen Israel und die antisemitische Propaganda in Deutschland hat die Bundesregierung am 2. November 2023 ein Betätigungsverbot gegen die Terrororganisation Hamas sowie das Verbot und die Auflösung der Organisation „Samidoun Deutschland“ verfügt (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/vereinsverbot-hamas-samidoun.html). Allerdings versäumte die Bundesregierung, die Verbotsverfügungen den Bundesländern so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese in der Lage gewesen wären, zeitgleich mit Bekanntgabe begleitende Maßnahmen gegen Strukturen und Akteure der beiden Organisationen zu ergreifen (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundeslaender-nicht-informiert-faesers-hamas-verbot-folgenlos-85959058.bild.html).
Weiterhin kündigte die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Rita Schwarzelühr-Sütter, anlässlich einer Bundestagsdebatte am 18. Oktober 2023 an, man werde alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Hamas-Unterstützern nutzen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-aktuelle-stunde-antisemitismus-bekaempfen-972630). Hier eröffnet sich aus Sicht der Fragesteller die Frage nach einer Bundeszuständigkeit wie auch nach der Rechtsgrundlage für die angekündigten Maßnahmen. Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte anlässlich des Gedenkens an die Reichspogromnacht: „Antisemitismus, wer das macht, riskiert auch seinen aufenthaltsrechtlichen Status“ (www.welt.de/debatte/kommentare/plus248447180/Pogromnacht-Gedenken-Und-dann-gibt-selbst-Olaf-Scholz-seine-Zurueckhaltung-auf.html?).
Auch mit Blick auf erweiterte Möglichkeiten, Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, werden infolge der Geschehnisse seit dem 7. Oktober 2023 Konsequenzen diskutiert. Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben in ihrer Protokollerklärung zum Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 eine entsprechende Forderung formuliert (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2235232/697bfb257d9c4f697938a53c08b18812/2023-11-07-mpk-fluechtlingspolitik-data.pdf?download=1, S. 16 f.).
Die Demonstrationen seit dem 7. Oktober 2023 werfen zudem die Frage nach einer Verschärfung des Strafrechts hinsichtlich antisemitischer Äußerungen und Aktivitäten auf. Die Leipziger Strafrechtsprofessorin E. H. hat auf der Grundlage einer Analyse von Strafverfahren aus den Jahren von 2016 bis 2021 dem Bundesministerium der Justiz einen Vorschlag für eine Verschärfung des § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgelegt (https://www.welt.de/kultur/plus248148794/Deutschland-Warum-Antisemitismus-in-Deutschland-nicht-strafbar-ist.html). Auch das Bundesland Hessen hält eine Verschärfung bzw. Erweiterung des Tatbestandes mit Blick auf das öffentliche Leugnen des Existenzrechts Israels für geboten (https://www.faz.net/einspruch/f-a-z-einspruch-podcast-warum-hessen-das-strafrecht-zugunsten-israels-verschaerfen-will-19299514.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Gefahren gehen nach Erkenntnissen und Einschätzung der Bundesregierung für die innere Sicherheit und den inneren Frieden in Deutschland durch die verstärkten antisemitischen Aktivitäten (und die damit verbundenen Straftaten) im Zuge des aktuellen Nahostkonfliktes aus?
Verfügt die Bundesregierung über ein fortlaufend aktualisiertes Lagebild, welches insbesondere das bundesweite Ausmaß antisemitischer Aktivitäten, die dabei begangenen Straftaten, die maßgeblichen Akteure und die daraus erwachsende Gefährdungslage für die innere Sicherheit in Deutschland und speziell für israelische Staatsbürger und Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland erfasst?
Wie viele Straftaten wurden bundesweit seit dem 7. Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gezählt?
Wie viele davon wurden als antisemitisch eingestuft?
Welcher politischen Tatmotivation (ausländisch bzw. religiös, links, rechts etc.) wurden diese antisemitischen Delikte jeweils zugeordnet?
Wurde dabei so verfahren, dass nicht eindeutig zuordenbare Straftaten regelhaft als rechts bzw. rechtsextrem eingestuft wurden?
Um welche der in Frage 3 erfragten Delikte handelt es sich hierbei im Einzelnen (bitte alle Delikte mit den zugehörigen Fallzahlen auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tatverdächtigen, und welche Nationalität haben diese (bitte mit Zahlenangaben zu der Anzahl der Tatverdächtigen der jeweiligen Nationalität und gesonderter Aufführung von Doppel- und Mehrstaatlern nennen)?
Wer sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Veranstalter, Organisatoren und Hintermänner der Demonstrationen im Kontext des Nahostkonfliktes, auf denen es zu Gewalttaten und/oder zu antisemitischen Meinungsbekundungen kam?
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die Teilnehmer solcher Demonstrationen?
Zu welchem Anteil handelt es sich dabei um Personen, die bislang schon als extremistisch bekannt waren, und wie groß ist der Anteil derer, die bisher unauffällig waren?
In welchem Umfang gelingt es nach Erkenntnis der Bundesregierung extremistischen Akteuren, in migrantischen und speziell in muslimischen Milieus eine politische Mobilisierung (und ggf. Radikalisierung) im Zuge des Nahostkonfliktes zu erreichen?
Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt das Personenpotenzial, das sich hierdurch mobilisieren lässt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenwirken verschiedener extremistischer und krimineller Akteure im Kontext des aktuellen Nahostkonfliktes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), insbesondere hinsichtlich Islamisten, Linksextremisten, Clanangehörigen sowie aus- und inländischen Rechtsextremisten?
Welche bereits abgeschlossenen Maßnahmen sind seit den Verbotsverfügungen gegen Hamas und Samidoun gegen Strukturen, Mitglieder und Unterstützer dieser Organisationen getroffen worden?
Weshalb hat die Bundesregierung die Bundesländer nicht vorab oder zumindest zeitgleich mit der Presseveröffentlichung der Verbotsverfügungen vom 2. November 2023 über diese informiert, damit diese Maßnahmen treffen können, bevor die Adressaten der Verbote vorgewarnt sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der vornehmlich aus dem muslimisch-migrantischen Milieu herrührenden antisemitischen Aktivitäten seit dem 7. Oktober 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) veranlasst, an ihrer Migrationspolitik oder ihrer Integrationspolitik etwas zu ändern, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
Sieht die Bundesregierung angesichts der antisemitischen Straftaten, Bekundungen und Aktivitäten seit dem 7. Oktober 2023 die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen im Bereich
a) des Strafrechts,
b) des Aufenthalts- und dabei speziell des Ausweisungsrechts und
c) des Staatsangehörigkeitsrechts, um dieser Bedrohung sachgerecht begegnen und die Verantwortlichen angemessen sanktionieren zu können (bitte geplante Änderungen im Detail darlegen bzw. eine Verneinung der Frage begründen)?
Hält die Bundesregierung insbesondere die an sie herangetragenen Vorschläge für Ergänzungen bzw. Verschärfungen des § 130 StGB (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für geboten?
Soll aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit bestehen, Ausländer, die sich antisemitisch betätigen, auch unabhängig von einer Strafbarkeit und einer rechtskräftigen Verurteilung auszuweisen, und gibt die aktuelle Gesetzeslage dies her?
Soll aus Sicht der Bundesregierung gegenüber sich antisemitisch betätigenden Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft möglich werden, wie es die Bundesländer Bayern und Sachsen fordern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist der Informationsfluss von Polizei und Justiz zu den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden über antisemitische
a) Straftaten und
b) Aktivitäten und Bekundungen mitsamt den Personalien der Täter aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzlich hinreichend geregelt, damit die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zeitnah und umfassend die nötigen Informationen erhalten, um gegen Antisemiten aufenthaltsrechtlich vorgehen bzw. deren Einbürgerung verhindern zu können?
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem 7. Oktober 2023 Informationen von Bundes- oder Landesbehörden über als schutzberechtigt anerkannte und sich jetzt antisemitisch betätigende Personen erhalten, um einen Widerruf des Schutzstatus prüfen zu können?
Wie viele Verfahren zwecks Widerrufs des Schutzstatus wurden in diesem Zusammenhang seit dem 7. Oktober 2023 vom BAMF eingeleitet?
Wie viele Ausweisungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 im Kontext antisemitischer Betätigung (sei diese strafbar oder nicht) eingeleitet, und wie viele Ausweisungsverfügungen wurden seither getroffen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. in Kooperation mit den Bundesländern, ihre Ankündigung vom 18. Oktober 2023, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Hamas-Anhängern zu nutzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), umgesetzt?
Bestehen die von der Bundesregierung in Bezug genommenen „rechtlichen Möglichkeiten“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Ausweisung von Hamas-Unterstützern konkret tatsächlich?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterlegt die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers Olaf Scholz über den Verlust des Aufenthaltsstatus im Falle von Antisemitismus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den Ländern bei der Abschiebung von infolge antisemitischer Straftaten oder Betätigung seit dem 7. Oktober 2023 ausgewiesenen Ausländern?
Wie viele solcher Abschiebungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 erfolgt?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Behörden im Westjordanland oder mit den Regierungen von Drittstaaten aufgenommen, um Abschiebungen von (staatenlosen) Palästinensern, welche sich hier antisemitisch betätigen (sei es strafbar oder nicht), dorthin zu ermöglichen, und wenn nein, plant sie solche Gespräche für die Zukunft?
Welche Erkenntnisse haben die mit Hass und Hetze im Netz befassten Bundesbehörden sowie deren vom Bund finanzierte bzw. mitfinanzierte private Kooperationspartner über
a) Ausmaß,
b) Urheber und
c) Auswirkung von antisemitischer Propaganda in den sozialen Medien seit dem 7. Oktober 2023?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung, ggf. in Kooperation mit den Bundesländern und der EU, gegen diese Propaganda ergriffen?
Wie viele Strafanzeigen wurden seitens Bundesbehörden in diesem Kontext seit dem 7. Oktober 2023 gestellt und wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet?