Fortschritte hinsichtlich der Einführung des Transparenzgesetzes
des Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hatte sich zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen, das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einem Transparenzgesetz (TransparenzG) weiterzuentwickeln. Es wird berichtet, dass dies bedeuten würde, „dass nicht mehr nur ein Auskunftsanspruch der […] Bürger gegenüber dem Staat besteht, sondern die Behörden zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtet würden“ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ifg-transparenzgesetz-sachsen-bund-oeffnung-information/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Pläne hinsichtlich der Einführung eines Transparenzgesetzes verfolgt die Bundesregierung? Welche Ziele sollen seitens der Bundesregierung mit der Einführung eines Transparenzgesetzes verfolgt werden?
Existiert bereits seitens der Bundesregierung ein Zeitplan hinsichtlich der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Umsetzung eines Transparenzgesetzes, wenn ja, welche Eckdaten enthält dieser, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bereits Eckpunkte erarbeitet, die das Gesetz enthalten soll, wenn ja, welche sind dies, und wenn nein, warum nicht?