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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Interessenkonflikte bei der Neubesetzung von Leitungspositionen innerhalb der Deutschen Bahn AG

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

22.12.2023

Aktualisiert

05.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/960701.12.2023

Mögliche Interessenkonflikte bei der Neubesetzung von Leitungspositionen innerhalb der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) meldete am 11. Oktober 2023, dass die Zweite Bürgermeisterin der bayerischen Landeshauptstadt München, Katrin Habenschaden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), zur neuen Leiterin Nachhaltigkeit und Umwelt ernannt werde. Zur Begründung teilte die DB AG mit, dass die 46-jährige Betriebswirtin eine langjährige Erfahrung in „Transformationsprozessen“ mitbrächte (vgl. https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-ernennt-Katrin-Habenschaden-zur-neuen-Leiterin-Nachhaltigkeit-und-Umwelt-12287618).

Der Vorstandsvorsitzende der DB AG Richard Lutz erklärte, dass mit dieser Personalie eine erfahrene und begeisterte Nachhaltigkeitsexpertin gewonnen werde, die die Konzernstrategie Starke Schiene erfolgreich mitgestalten und die grüne Transformation der DB mit neuen Impulsen weiter vorantreiben würde (a. a. O.).

Nur wenig zuvor wurde die Verpflichtung des aus dem Europäischen Parlament ausgeschiedenen Europaabgeordneten Ismail Ertug (SPD) für das Aufgabengebiet Sustainable Mobility Europe bekannt (vgl. https://www.dvz.de/personalien/detail/news/ismail-ertug-beraet-die-deutsche-bahn.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung vor dem 11. Oktober 2023 bekannt gewesen, dass die DB AG Katrin Habenschaden verpflichten wird, und haben Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf die Personalentscheidung genommen?

2

Bleibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Arbeitsantritt der neuen Leiterin Nachhaltigkeit und Umwelt zum 1. Dezember 2023, und wo ist der Dienstsitz?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DB AG ein Auswahlverfahren initiiert, und wenn ja, gab es weitere Kandidaten?

4

Sollte es weitere Kandidaten gegeben haben, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche mit Erfahrung aus einem Industrieunternehmen?

5

Sollte es weitere Kandidaten aus dem politischen Berufsfeld gegeben haben, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auch derer mit mehr überregionaler politischer Erfahrung?

6

Wie grenzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufgabenfeld des am 2. Juli 2023 aus dem Europäischen Parlament ausgeschiedenen Europaabgeordneten Ismail Ertug bei der DB AG von dem der neuen Leiterin Nachhaltigkeit und Umwelt ab (vgl. https://www.dvz.de/personalien/detail/news/ismail-ertug-beraet-die-deutsche-bahn.html), und wo ist dessen Dienstsitz?

7

Welchem Vorstandsmitglied berichtet die Leiterin Nachhaltigkeit und Umwelt, und welchem Vorstandsmitglied berichtet der Beauftragte Nachhaltige Mobilität Europa?

8

Hat die Bundesregierung sich zu einem möglichen Zielkonflikt eine Auffassung gebildet, der sich daraus ergeben könnte, dass der im Europäischen Parlament ausgeschiedene Abgeordnete Ismail Ertug während seiner drei Wahlperioden als Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) des Europäischen Parlaments auch an Strukturentscheidungen die DB AG betreffend mitwirkte (vgl. https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/regionale-wirtschaft/eu-kommission-will-deutschebahn-zum-umbau-zwingen-508113) und deshalb nach Ansicht der Fragesteller den Tatbestand nach Artikel 6 des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich finanzielle Interessen und Interessenkonflikte erfüllen dürfte, wonach er während der gesamten Dauer seiner Tätigkeit für die DB AG nicht die vom Präsidium des Europäischen Parlaments zur Verfügung gestellten Einrichtungen in Anspruch nehmen darf (vgl. https://www.europarl.europa.eu/pdf/meps/201305_Code_of_conduct_DE.pdf)?

9

Plant die Bundesregierung in der 20. Wahlperiode einen Gesetzentwurf, der eine Karenzzeit bei einem Wechsel aus einem öffentlichen Amt in ein Anstellungsverhältnis bei einem im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehenden Unternehmen vorsieht, zumal die derzeitige Bundesregierung auch von Fraktionen getragen wird, die den Wechsel des damaligen Bundeskanzleramtschefs Ronald Pofalla zur DB AG kritisierten (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pofalla-koalition-verschleppt-plaene-fuer-karenzzeit-modell-a-975963.html)?

10

Wenn die Bundesregierung nicht plant, einen Gesetzentwurf (s. Frage 9) einzubringen, weshalb nicht?

Berlin, den 23. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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