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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Alternative zur Röntgenbildgebung bei Abschätzung der Volljährigkeit

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.12.2023

Aktualisiert

05.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/960901.12.2023

Alternative zur Röntgenbildgebung bei Abschätzung der Volljährigkeit

der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8452 teilte die Bundesregierung mit, ein im Jahr 2019 begonnenes und mit 1 Mio. Euro gefördertes Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes zur Prüfung, ob das Alter von jungen Erwachsenen auch mit Ultraschall bestimmt werden kann, sei am 31. Dezember 2021 beendet worden.

Zum Ergebnis heißt es, das ultraschallbasierte Verfahren zur Abschätzung der Volljährigkeit habe sich im Vergleich zum bisher genutzten Röntgenverfahren als „teilweise valide“ erwiesen, „sodass eine Alternative zu Röntgenbildgebung und -befundung gegeben sein könnte“ (ebd.).

Die vollumfängliche Übertragbarkeit „konnte mit der Auswertung der erhobenen Datenmenge“ bisher jedoch nicht nachgewiesen werden (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller kann allerdings die Feststellung, dass mit dem Verfahren eine Alternative zur Röntgenuntersuchung „gegeben sein könnte“, nicht das Resultat der Studie sein, sondern nur die Begründung für deren Durchführung und öffentliche Förderung.

Die weiteren Ausführungen zum Resultat verstehen die Fragesteller dahin gehend, dass das Ultraschallverfahren zwar übereinstimmende Ergebnisse mit dem Röntgenverfahren erbrachte, dieses Ergebnis aber wegen der zu geringen Probandenzahl nicht signifikant war.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Interpretieren die Fragesteller die Ausführungen zum Resultat (letzter Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller) richtig, und wenn nein, was wollte die Bundesregierung zum Ausdruck bringen?

2

Welches Studiendesign wurde gewählt?

3

Wie viele Probanden wiesen jeweils die Experimental- und Kontrollgruppe auf?

4

Welche Ergebnisse zeigten sich genau?

5

Warum wurden angesichts der ja schon festgestellten teilweisen Validität die Studien nicht mit einer größeren Probandenzahl zur möglichen Vermeidung unnötiger Röntgenuntersuchungen in der Zukunft fortgeführt?

Berlin, den 27. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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