Privatisierung von Wald- und Schutzgebieten in Schleswig-Holstein durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verkauft derzeit nahezu den gesamten Küstenwald in Dänisch-Nienhof (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein). Von den 77,3 ha gehören 73 ha zum Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Dänischer Wohld“, fast 27 ha liegen im FFH-Gebiet (FFH: Flora-Fauna-Habitat) „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“. 37 Prozent der Laubbäume haben ein hohes Alter. 24 Prozent des Baumbestands sind 41 bis 60 Jahre alt, fast 15 Prozent 61 bis 80 Jahre. Die BImA selbst beschreibt das Gebiet im Exposé als „einzigartig gelegen“. In der Tat stellt das Waldgebiet sowohl für die Menschen in der Kommune als auch in umliegenden Städten ein einzigartiges Erholungsgebiet dar.
Gerade in Schleswig-Holstein als waldärmstes Bundesland mit nur 10,3 Prozent Waldanteil (wovon bereits über 50 Prozent in Privatbesitz sind) ist der Erhalt naturnaher Wälder als Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere und als Freizeitraum für erholungssuchende Menschen besonders wichtig.
Aus Naturschutzsicht besteht ein hohes Interesse, Wälder mit Schutzstatus im Besitz der öffentlichen Hand zu behalten, um Konflikte zwischen Privateigentümern und dem Naturschutz von vornherein zu vermeiden. Hinzu kommt, dass laut Bundeswaldinventur II Staatswälder insgesamt deutlich naturnäher bewirtschaftet werden als Privatwälder. Es besteht auch von daher ein hohes Naturschutzinteresse an Wald in öffentlicher Hand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Waldflächen besitzt der Bund mit seinen 3,7 Prozent an den insgesamt 162 500 ha Waldflächen in Schleswig-Holstein?
Über welchen Schutzstatus verfügen die jeweiligen Waldflächen?
Für welche dieser Flächen ist ein Verkauf geplant?
Für welchen Zeitpunkt ist jeweils die Ausschreibung der Flächen geplant?
Auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt informiert die BImA das Land Schleswig-Holstein und die betroffenen Kommunen über einen geplanten Verkauf?
Welche Institutionen/Personen werden konkret auf Landes- und Kommunalebene informiert?
Werden Land und/oder Kommune bei diesen Verkäufen – entweder vor der Ausschreibung oder nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens – Vorkaufsrechte eingeräumt, und wenn nein, warum nicht?
Verlangt die BImA von den Bietern ein verbindliches Bewirtschaftungskonzept für die nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie ist sichergestellt, dass es nach dem Verkauf der Waldflächen in Dänisch-Nienhof zu keinen Konflikten zwischen dem neuen Käufer und den Naturschutzzielen kommt?
b) Sind bereits alle notwendigen bzw. vorgesehenen Managementpläne gemäß FFH-Richtlinie für die zum Verkauf stehenden Wälder in Dänisch-Nienhof in Kraft, oder müssen diese noch erarbeitet werden und in Kraft treten?
c) Wenn nein, mit welchen Konflikten zwischen dem Käufer und den zu verankernden Naturschutzzielen ist dann zu rechnen?
Wie stellt die BImA sicher, dass erholungssuchende Menschen den Wald in Dänisch-Nienhof weiterhin in bisherigem Umfang betreten können?
Stellt die BImA sicher, und wenn ja, wie, dass der durch den Wald in Dänisch-Nienhof verlaufende Europäische Fernwanderweg E1 erhalten und beschildert bleibt?