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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter

(insgesamt 69 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

31.01.2024

Aktualisiert

23.07.2024

BT20/985719.12.2023

Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter Der Eurofighter ist das umfangreichste Rüstungsprojekt der Bundeswehr innerhalb eines viernationalen NATO-Programmes. Der Eurofighter ist der wesentliche Fähigkeitsträger der Luftwaffe im Bereich der luftgestützten Luftverteidigung sowie der Luftangriffsfähigkeit. (17. Rüstungsbericht, www.bmvg.de/reso urce/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht- data.pdf; S. 45). In der 19. Legislaturperiode hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Beschaffung des AESA-Radar für den Eurofighter zugestimmt (www.flugrevue.de/flugzeugbau/eine-milliarde-euro-freigegeben-aesa-radar-fu er-den-eurofighter/). Darüber hinaus hatte die unionsgeführte Bundesregierung die Beschaffung einer vierten Tranche Eurofighter im nationalen Quadriga- Programm im Umfang von 38 Luftfahrzeugen vorbereitet, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 5. November 2020 bewilligte. Die Produktion der damit beauftragten Luftfahrzeuge läuft im Kalenderjahr 2030 aus (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/231 018_Studie_Eurofighter_DE_digital.pdf). Für die spanische Luftwaffe werden 20 Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im spanischen Halcón-Programm gefertigt (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/231018_Studi e_Eurofighter_DE_digital.pdf). In seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Haushaltsausschuss dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere 4,5 Mrd. Euro zur Weiterentwicklung des europäischen Verteidigungsprojektes Future Combat Air System (FCAS) beschieden (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Verteidigung- Luftkampfsystem-FCAS-Weg-frei-fuer-das-neue-Kampfflugzeug-id5994796 1.html). Der Erfolg des Projektes ist nach Angaben des BMVg eine grundlegende Voraussetzung auch für eine wettbewerbsfähige Luftfahrtindustrie in Deutschland (17. Rüstungsbericht, www.bmvg.de/resource/blob/5639826/4554 7a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 95). Die Bundeswehr verfügt aktuell noch über 93 Tornados, welche als Fähigkeitsträger für die Nukleare Teilhabe, den Elektronischen Kampf (Electronic Combat and Reconnaissance – ECR), den Luftangriff und die Taktische Aufklärung genutzt werden. Altersbedingt wird das Waffensystem Tornado schrittweise ausgephast. Am 14. Dezember 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages daher die Mittel bewilligt, um für die Aufgabe der Nuklearen Teilhabe die Beschaffung von 35 Luftfahrzeugen des Flugzeugtyps F-35 einzuleiten (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35a-fuer-rund-8-3-milli Deutscher Bundestag Drucksache 20/9857 20. Wahlperiode 19.12.2023 arden-euro-kaufen-5540934M; www.bmvg.de/de/presse/nachfolger-tornado-en tscheidung-gefallen-5371712). Die Rolle Elektronischer Kampf soll durch die Weiterentwicklung des Waffensystems Eurofighter abgesichert werden. Dabei sollen 15 Bestandsluftfahrzeuge weiterentwickelt werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loesun g-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resour ce/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-d ata.pdf; S. 43 bis 46) Die Befähigung des Eurofighters zum Elektronischen Kampf (EF EK) soll dabei nach Angaben des BMVg in mehreren Schritten erfolgen. Eine 25-Mio.-Euro-Vorlage rund um das Thema EF EK mit dem Titel „EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“ hat den Deutschen Bundestag inzwischen erreicht und soll nach kurzfristiger Absetzung von der Tagesordnung für den 15. November 2023 zeitnah behandelt werden (www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9 d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 43 bis 46) Der erste Schritt von EF EK (Step 1) ist dabei genau wie die Integration des E-SCAN-Radars Bestandteil des neuen viernationalen Weiterentwicklungspakets P4E, dessen Ausplanung nach Angaben des BMVg inzwischen begonnen wurde (www.bmvg.de/resourc e/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-dat a.pdf; S. 43 bis 46). Das Sensorsystem „Arexis“ von Saab wurde dem Vernehmen nach als Lösung für EF EK für die SEAD-Rolle (SEAD = Suppression of Enemy Air Defence) ausgewählt. Offenbar beruht die Auswahl von der Arexis-Sensorik auf einer aktuellen Marktstudie des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Diese Studie habe Systeme europäischer und internationaler EK-Anbieter nach zahlreichen Kriterien, wie zum Beispiel Systemleistung, Integrationsaufwand und luftfahrtrechtlicher Zulassbarkeit, bewertet. Die Lösung soll in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Helsing realisiert werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loesu ng-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/). Darüber hinaus wird aktuell zunehmend die Diskussion zum Thema Eurofighter Long Term Evolution (EF LTE), unter dem ein Upgrade-Programm zur Langzeitentwicklung des Waffensystems Eurofighter im Sinne einer bedrohungsgerechten evolutionären Erneuerung verstanden wird, und zu einer Eurofighter-Tranche 5 geführt. Das Zeigen die Tagesordnung der Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 8. November 2023 mit einem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Long-Term Evolution des Waffensystems EUROFIGHTER unter Tagesordnungspunkt 14 und ein Mediengespräch des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vom 13. Oktober 2023, bei dem unter anderem auch zur Eurofighter-Tranche 5 diskutiert wurde (www.bundestag.de/resource/blob/974922/bbd10c4b04231702284f93846c03b b64/to_50_sitzung_08-11-2023-data.pdf; www.bdli.de/intern/bdli_info/kw-39/ 40-0; www.bdli.de/meldungen/industrie-braucht-grundsatzentscheidung-zum-e urofighter-bis-2025). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Meilensteine und Schritte plant die Bundesregierung bis zur vollständigen Befähigung des Eurofighters zum Elektronischen Kampf? a) Welche Leistungsinhalte und welche Projektfortschritte enthalten die einzelnen Meilensteine und Projektschritte des Vorhabens der EF EK- Befähigung jeweils? b) Welche Ziele enthalten die einzelnen Meilensteine und Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils? c) Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Meilensteine jeweils abgeschlossen sein? d) Welchen Finanzbedarf umfassen die einzelnen Meilensteine und Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils (bitte aufschlüsseln)? e) Welche weiteren Eurofighter-Entwicklungen (beispielsweise P4E) im viernationalen Programm sind notwendig, um die Fähigkeit EF EK für die Luftwaffe verfügbar zu machen, und mit welchen zusätzlichen Kosten ist hier zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?  2. Welche spezifischen Fähigkeiten soll der EF EK in Step 1 erhalten?  3. Welche Fähigkeiten sollen durch einen späteren Fähigkeitsaufwuchs hinzukommen?  4. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich SEAD (Suppression of Enemy Air Defences) genau erhalten, und wird sie damit auch die Fähigkeit zur aktiven Bekämpfung, Störung und Ausschaltung etwa von Luftverteidigungseinheiten oder Kommunikationsstellungen mit elektromagnetischen Mitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Phase des Vorhabens soll dies realisiert werden (bitte auch das Jahr nennen)?  5. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Emitter- Location-Systems genau erhalten?  6. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Effektors genau erhalten?  7. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Escort Support Jamming erhalten (esut.de/2022/10/meldungen/37428/neues-system-f uer-die-elektronische-kampffuehrung-mit-dem-eurofighter/)?  8. Wie viele 25-Mio.-Euro-Vorlagen insgesamt sind für das Gesamtvorhaben der EF EK-Befähigung geplant (bitte jeweils den Meilensteinen und Projektfortschritten der EF EK-Befähigung zuordnen)?  9. Welche Leistungsbestandteile und welche Vertragsinhalte genau umfasst die 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Waffensystem Eurofighter mit dem Titel „EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“, die am 15. November 2023 im Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung steht? a) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um den kompletten Step 1? b) Handelt es sich nur um einzelne Bestandteile des Step 1, und wenn ja, um welche genau? c) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, die technologischen Möglichkeiten der EF EK-Befähigung zu erkunden? d) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um eine EF EK- Systemdefinition, und wird diese damit beauftragt? e) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, das System und die Auftragnehmer auszuwählen? f) Werden mit dem zu schließenden Vertrag etwaige notwendige Anpassentwicklungen beauftragt, und wenn ja, welche genau? g) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits darum, eine avisierte Lösung zu beschaffen, und wenn nein, wann soll die Beschaffung erfolgen? h) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits um die Integration der gewählten Lösung in den Eurofighter, und wenn nein, wann soll die Integration beauftragt werden? i) Welche konkreten Lösungen und Komponenten sollen die ausgewählten Auftragnehmer Saab und Helsing jeweils liefern? j) Welche anderen wesentlichen Auftragnehmer gibt es, und welche Lösungen und Komponenten sollen diese jeweils liefern? k) Wie ist die Integrationsfähigkeit von Lösungen und Komponenten der Hersteller Saab und Helsing in den Eurofighter untersucht worden, und ist eine risikoarme Integration in den Eurofighter gewährleistet? l) Welche anderen Lösungen und Komponenten für den EF EK Step 1 welcher jeweiligen Hersteller wurden betrachtet? m) Aus welchen Gründen wurden diese Lösungen nicht in Betracht gezogen? n) Gibt es zur Realisierung des Vorhabens EF EK Step 1 begleitende nationale Maßnahmen, und wenn ja, um welche genau handelt es sich, und was soll dabei gemacht werden? 10. Wie sichert die ausgewählte Lösung nationale Datenhoheit und Datenverarbeitung für die Luftwaffe im Bereich Elektronischer Kampf? 11. Wie wird eine Kontinuität zwischen EF EK Step 1 und FCAS sichergestellt, welche Untersuchungen wurden hierzu bereits angestellt und welche folgen? 12. Können die für das Vorhaben EF EK Step 1 ausgewählten Lösungen und Komponenten auch für den in künftigen Projektschritten zu realisierenden Fähigkeitsaufwuchs verwendet werden, und wenn nein, müssen dafür neue Lösungen und Komponenten mit möglicherweise neuen Auftragnehmern identifiziert werden (bitte ggf. die notwendigen technischen Komponenten nennen)? 13. Werden die im Rahmen der Tornado-Nachfolge angekündigten 15 EF EK zusätzlich zu den bestehenden und bereits beauftragten Luftfahrzeugen Eurofighter komplett neu beauftragt oder sollen bereits bestehende oder bestellte Luftfahrzeuge lediglich für den EK weiterentwickelt werden? a) Wenn Bestandsluftfahrzeuge weiterentwickelt bzw. umgerüstet werden sollen, wie viele Eurofighter sollen aus jeweils welchen Tranchen dafür zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Tranchen aufschlüsseln)? b) Wenn neue Luftfahrzeuge Eurofighter zusätzlich beschafft werden, um wie viele Eurofighter handelt es sich dabei? 14. Welchen Finanzbedarf für das Gesamtvorhaben der EF EK-Befähigung plant die Bundesregierung für alle Vorhabenschritte insgesamt ein (bitte jeweils nach Jahresscheiben unter Angabe von Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes aufschlüsseln)? 15. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, die Fähigkeitserweiterung EF EK Step 1 zu beauftragen, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei? 16. Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 20/4525 – wird die Bundesregierung die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE nach wie vor noch im laufenden Kalenderjahr 2023 beauftragen, und wenn nein, wann genau sollen die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE beauftragt werden? 17. Mit Blick auf die Tranchen des Waffensystems Eurofighter sollen bis wann die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE beauftragt werden? 18. Wie sieht der derzeitige Planungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des Zeitplans für die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE bis einschließlich Abschluss der Arbeiten aus? 19. Was genau soll nach Meinung der Bundesregierung der Inhalt der Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE sein? 20. Für welche Fähigkeiten und Technologien im Eurofighter legt die EF LTE die Grundlage? 21. Für welche Fähigkeiten und Technologien im FCAS legt die EF LTE die Grundlage? 22. Warum wurde die im Rahmen von FCAS gerade beauftragte nationale Industrie abseits von AIRBUS Defence and Space GmbH (esut.de/2023/10/ meldungen/45353/studienvertrag-fuer-sieben-integrierte-fcas-forschungsv orhaben-unterschrieben/) nicht in das Projekt EF EK miteingebunden? 23. Wird bereits an der Definition und Entwicklung einer Eurofighter Long Term Evolution gearbeitet? a) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den Definitionsarbeiten? b) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten? c) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus? 24. Gibt es seitens der Bundesregierung gültige Vorgaben und Anforderungen bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter? a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es? b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben? 25. Gibt es seitens des nationalen Bedarfsträgers gültige Vorgaben und Anforderungen bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter? a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es? b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben? 26. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2023 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 27. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2024 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 28. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 29. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 30. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2024 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 31. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben und Kapitel aufschlüsseln und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? a) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2025 entsprechende finanzielle Vorsorge für einen LTE-Entwicklungsvertrag zu treffen? b) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, wie will die Bundesregierung die industrielle Fähigkeit zur Entwicklung und Fertigung militärischer Luftfahrzeuge über das Ende der Produktion EF-Tranche 4 im Jahr 2030 aufrechterhalten? 32. Welche Rolle spielen insbesondere die mittelständischen Zulieferer im Eurofighter-Programm, und gedenkt die Bundesregierung, diesen eine solide Planungs- und Auslastungsperspektive zu geben, damit entsprechende Kapazitäten und Ressourcen nicht abgebaut werden müssen? 33. Befürchtet die Bundesregierung negative Auswirkungen für das Vorhaben NGWS (Next Generation Weapon System)/FCAS, sollte es nicht zu zeitnahen Entscheidungen hinsichtlich einer LTE-Entwicklung kommen, und wenn ja, welche? 34. Wie bewertet die Bundesregierung die Auslastungssituation der deutschen Industrie im Bereich des militärischen Luftfahrzeugbaus entlang der gesamten Wertschöpfungskette? 35. Beabsichtigen andere Eurofighter-Partnernationen, die Definitions- und Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE zu beauftragen, und wenn ja, welche Partnernationen sind das genau? 36. Plant die Bundesregierung, die Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten gemeinsam mit oder separat zu der Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards in bestehende oder bestellte Luftfahrzeuge Eurofighter zu beauftragen? a) Wenn gemeinsam beauftragt wird, ab wann wird die Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards erfolgen? b) Wenn gemeinsam beauftragt wird, in Höhe welcher Summe sind Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 und 2024 sowie in der gültigen mittelfristigen Finanzplanung für die Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards hinterlegt? c) Wenn separat beauftragt werden soll, was genau soll mit einer separaten Beauftragung bezweckt werden? d) Wenn separat beauftragt werden soll, ist es gesichert, dass die Bundesregierung die Qualifizierungs- und Einrüstarbeiten des LTE-Standards beauftragen wird, und wenn nein, welche Kriterien werden dahin gehend angelegt, ob die Qualifizierung und Einrüstung beauftragt werden? e) Wenn separat beauftragt werden soll, wann wird die Beauftragung der Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards durch die Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand erfolgen? f) Wenn separat beauftragt werden soll, werden alle der in den Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE gewonnenen Ergebnisse hinsichtlich Fähigkeiten qualifiziert und eingerüstet oder werden nur ausgewählte gewonnene Ergebnisse hinsichtlich Fähigkeiten eingerüstet, und wenn Letzteres der Fall ist, welche Kriterien gelten bei der Auswahl? 37. Wie sieht die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen EF LTE und einer EF-Tranche 5? 38. Sieht die Bundesregierung die Definition bzw. die Entwicklung einer EF LTE als Voraussetzung und Basis für eine mögliche zu beauftragende EF-Tranche 5? 39. Impliziert die Beauftragung der Definitionsarbeiten an einer EF LTE die Bestellung zusätzlicher EF in einer Tranche 5 im LTE-Standard? 40. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion der Luftfahrzeuge in der Eurofighter-Tranche 4 im Quadriga-Programm aus? 41. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsbeitrag Deutschlands für die Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im spanischen Halcón-Programm aus? 42. Wann soll die Produktion des FCAS und der damit verknüpften künftigen Luftfahrzeuge wie dem New Generation Fighter (NGF) nach Kenntnis der Bundesregierung frühestens beginnen? 43. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust der strategischen Fähigkeit zur Herstellung von Kampfflugzeugen durch die deutsche Industrie, und wenn nein, warum nicht? 44. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust von Know-how, Expertise und Arbeitsplätzen im militärischen Luftfahrzeugbau am Standort Deutschland, und wenn nein, warum nicht? 45. Gibt es einen Plan und konkrete, finanziell abgesicherte Maßnahmen zum Erhalt der Gesamtsystemfähigkeit des Militärflugzeugbaus in Deutschland, insbesondere dann, wenn ab 2030 die Produktion des Eurofighter Quadriga ausläuft und das Projekt NGWS/FCAS erst ab 2040 oder später kommt? 46. Welche Auswirkungen hätte der Verlust der Gesamtsystemfähigkeit Militärflugzeugbau in Deutschland auf die nationale Souveränität, auf Arbeitsplätze und insbesondere auf die Kooperationsfähigkeit der nationalen wehrtechnischen Industrie mit Blick auf europäische Kooperationsprogramme? 47. Wie verträgt sich die durch Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene Zeitenwende mit der im Zuge der Ablösung der 93 Kampfflugzeuge Tornado durch 35 Luftfahrzeuge F-35 und 15 Eurofighter ECR sinkenden Gesamtzahl an Kampfflugzeugen? 48. Welches Rational steht demnach hinter einer schrumpfenden Luftfahrzeugflotte angesichts der sicherheitspolitischen Lage? 49. Aus welchen Gründen wird der Ersatz des Waffensystems Tornado im Rahmen der Tornado-Nachfolge in seiner Rolle des Interdiction Strike (IDS) bzw. als Jagdbomber in der bisherigen Kommunikation der Bundesregierung kaum erwähnt? 50. Sieht das BMVg eine Dringlichkeit zur Ersetzung der Jagdbomberrolle des Tornado, und wenn ja, inwiefern? 51. Wie plant das BMVg in seiner vorgestellten Lösung zur Tornado- Nachfolge aktuell, die Jagdbomberrolle des auslaufenden Waffensystems Tornado zu ersetzen? 52. Sinkt der Verfügbarkeitsbestand an Luftfahrzeugen in den Eurofighter- Tranchen 2 und 3, ggf. auch zwischenzeitlich, durch die Hochrüstung und Modernisierung der Eurofighter-Bestandsflotte, unter anderem durch die Einrüstung der neuen E-Scan-Radare, und wenn ja, für wie lange im Schnitt pro Luftfahrzeug? 53. Gibt es Überlegungen oder Planungen, die spezifisch für die Rolle der nuklearen Teilhabe vorgesehene F-35 sukzessive mit weiteren Aufgaben (Elektronischer Kampf, Jagdbomberrolle) zu betrauen? 54. Gibt es konkrete Überlegungen und Planungen, das System Eurofighter für die Jagdbomberrolle einzuplanen, und wenn ja, inwiefern? 55. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse am Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung der Republik Österreich zu einer möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge? 56. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse am Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen entsprechender Staaten bezüglich einer möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge? 57. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter- Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung der Republik Österreich? 58. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter- Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen entsprechender Staaten? 59. Wird bereits an der Definition einer Eurofighter-Tranche 5 gearbeitet? a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Definitionsarbeiten aus? b) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den Definitionsarbeiten? c) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten? d) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus? 60. Wird die Bundesregierung die Beschaffung von Luftfahrzeugen einer Eurofighter-Tranche 5 in Auftrag geben? a) Wenn ja, wann konkret? b) Wenn ja, in Höhe welcher Stückzahl? c) Wenn ja, soll dies im LTE-Standard geschehen? d) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? e) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? f) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? g) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? h) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? i) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte nach Jahresscheiben und Kapitel aufschlüsseln und Titel des Bundeshaushaltes angeben)? 61. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, Luftfahrzeuge in einer Eurofighter-Tranche 5 zu beschaffen, und wenn ja, welche Partnernationen sind das? 62. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen plant das BMVg in den nächsten 36 Monaten im Zusammenhang mit dem Waffensystem Eurofighter dem Haushaltsausschuss vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? 63. Wie viele und welche Verträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro hat der Geschäftsbereich des BMVg bis zum Stichtag 31. Oktober 2023 geschlossen, die nicht dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden sind (bitte auflisten)? 64. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kooperationsfähigkeit Deutschlands in laufenden europäischen Kooperationsverteidigungsprogrammen sicherzustellen, wenn gleichzeitig in aktuellen Exportfragen grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zwischen maßgeblich beteiligen Nationen bestehen, und welche Rolle soll hierbei die Nationale Sicherheitsstrategie einnehmen, in der es zu Rüstungsexporten heißt, dass „sie [Anmerkung der. Fragesteller: die Bundesregierung] zugleich […] auch Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation berücksichtigt“ (www.bmvg.de/resource/blob/5636374/38287252c5442b786 ac5d0036ebb237b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf; S. 15)? 65. Beabsichtigt die Bundesregierung die Überarbeitung der Liste nationaler Schlüsseltechnologien auf Basis der veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Lichte des Überfalls Russlands auf die Ukraine (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestung-liste-nationaler-schlues seltechnologien-ueberarbeitet-171464)? a) Wenn ja, wie läuft der Prozess ab? b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird stattdessen die Überarbeitung der Liste nationaler Schlüsseltechnologien angestrebt? c) Plant die Bundesregierung Technologien im Bereich der Luftverteidigung als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja, welche Technologien genau? 66. Welchen strategischen Ansatz zwischen dem BMVg und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/b reg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-p istorius--2221714)? 67. Welche konkreten Planungen zwischen dem BMVg und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/breg-d e/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-pistori us--2221714)? 68. Welchen institutionellen Dialog zwischen dem BMVg und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/b reg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-p istorius--2221714)? 69. Welche konkreten finanziellen Vorkehrungen zwischen der Bundesregierung und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bu ndesministers-der-verteidigung-boris-pistorius--2221714)? Berlin, den 13. Dezember 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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