Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19
des Abgeordneten Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5033)
In ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/5033, welche Erwartungshaltung der Bundesregierung bezüglich der Leistungsfähigkeit der COVID-19-Impfstoffe bezüglich Eigenschutz und Schutz vor Übertragung des Virus auf Dritte der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2022 zugrunde lag, führt die Bundesregierung aus:
„Der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung lag auf Grundlage der Erkenntnisse aus Zulassungs- und Anwendungsstudien die Annahme zugrunde, dass die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe das Übertragungsrisiko des Virus minderten.“
In einem Brief der Europäischen Arzneimittelagentur an eine Gruppe von Mitgliedern des EU-Parlaments vom 18. Oktober 2023 führt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) aus:
„You are indeed correct to point out that COVID-19 vaccines have not been authorised for preventing transmission from one person to another. The indications are for protecting the vaccinated individuals only. The product information for COVID-19 vaccines clearly states that the vaccines are for active immunisation to prevent COVID-19. In addition, EMA’s assessment reports on the authorisation of the vaccines note the lack of data on transmissibility.“ [deutsche Übersetzung der Fragesteller: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, um die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind auf den Schutz der geimpften Personen bezogen. In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 vorgesehen sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.“]
Die EU-Zulassungsbehörde weist also darauf hin, dass in den Beurteilungsberichten der Behörde zu den diversen COVID-19-Impfstoffen jeweils ein Hinweis auf das Fehlen von Daten zur Minderung des Übertragungsrisikos der Impfstoffe enthalten ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Auf welche „Zulassungs- und Anwendungsstudien“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/5033 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Erkenntnisse zur Minderung des Übertragungsrisikos des Virus, die Grundlage für ihre 2G- und 3G-Politik in den Jahren 2021 und 2022 waren, bezog die Bundesregierung aus diesen Zulassungs- und Anwendungsstudien?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Beurteilungsberichten der EMA zu den diversen COVID-19-Impfstoffen jeweils ein Hinweis auf das Fehlen von Daten zur Minderung des Übertragungsrisikos der Impfstoffe enthalten ist, und wenn ja, seit wann?