BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Abschiebezahlen 2023 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2023

(insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

01.03.2024

Aktualisiert

09.04.2024

BT20/1012018.01.2024

Abschiebezahlen 2023 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2023

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Abschiebezahlen 2023 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2023 Zur Jahresmitte 2023 haben sich 279 000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 225 000 geduldet waren (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Der Rückgang von ca. 25 000 Personen im Vergleich zu den 304 000 Ausreisepflichtigen Ende 2022 beruht dabei aber kaum auf einer gesteigerten Zahl an Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen, sondern vielmehr auf der Vergabe von Aufenthaltstiteln an über 36 000 eigentlich Ausreispflichtige gemäß dem sog. Chancen- Aufenthaltsrecht (ebd., Antwort zu den Fragen 16a und 16e), die damit aus der Statistik der Ausreisepflichtigen herausgefallen sind. Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2023 lediglich 7 861 Personen (ebd., Antwort zu Frage 1), was hochgerechnet auf das Gesamtjahr einen geringfügigen Anstieg gegenüber dem Jahr 2022 bedeuten würde, als insgesamt 12 945 Personen abgeschoben wurden (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5749). Die Zahl der Abschiebungen hält damit nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zunahme an Erstanträgen auf Asyl im Jahr 2023 um 51 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 329 120 Anträge und der damit angesichts einer Gesamtschutzquote von lediglich 51,7 Prozent parallel zunehmenden Zahl an ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern (vgl. jeweils Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Dezember 2023“, S. 3). Bundeskanzler Olaf Scholz bekannte sich im Oktober 2023 dazu, „endlich im großen Stil“ sowie „deutlich mehr und schneller“ abschieben zu wollen (www.s piegel.de/politik/deutschland/scholz-vorstoss-in-der-asylpolitik-die-spd-lebt-a- 93b57def-e300-43d4-bb10-3e55682e3409), womit er aus Sicht der Fragesteller einräumt, dass die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte „Rückführungsoffensive“ (S. 140, www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/0422117 3eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) zur Hälfte der Legislaturperiode immer noch nicht umgesetzt hat. Inzwischen hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ (Bundestagdrucksache 20/9463) eingebracht, mittels dessen Regelungen, die Abschiebungen verhindern oder erschweren, angepasst werden sollen (ebd. S. 1). Die Fragesteller bezweifeln, dass die vorgesehenen Detailanpassungen zu einer signifikanten Steigerung der Abschiebungen führen werden, zumal die Gesetzesbegründung selbst von lediglich 600 zusätzlichen jährlichen Abschiebungen Deutscher Bundestag Drucksache 20/10120 20. Wahlperiode 18.01.2024 als Effekt des Gesetzes ausgeht (ebd. S. 25, 26). So wird etwa die Praxis, Ausreisepflichtigen vorab den Termin ihrer geplanten Abschiebung mitzuteilen, was ihnen das termingerechte Untertauchen ermöglicht, nicht vollständig abgeschafft, sondern gegenüber Familien mit Kindern, die jünger als 13 Jahre sind, weiterhin aufrechterhalten. Auch wird der von 10 auf 28 Tage verlängerte Ausreisegewahrsam nur dann einen Effekt haben, wenn in den Ländern genügend Haft- bzw.- Gewahrsamsplätze, von denen es aktuell bundesweit lediglich 782 gibt (vgl. Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/8280), zur Verfügung stehen. Schon in den vorherigen Legislaturperioden wurden jeweils Gesetze zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht erlassen (Bundestagsdrucksachen 18/11546 und 19/10047), ohne dass die Zahl der Abschiebungen in der Folge dauerhaft in relevantem Maß angestiegen wäre. Ein zentrales Hindernis, welches das Gesetz gar nicht adressiert, bildet unverändert die fehlende Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger. So beruhten 56 809 und damit über 25 Prozent aller Stand Ende Juni 2023 erteilten Duldungen auf fehlenden Reisedokumenten (Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Obgleich die Bundesregierung anerkennt, dass die völkerrechtliche Pflicht der Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsbürger vorbehaltlos besteht (Antwort zu Frage 21auf Bundestagsdrucksache 20/5466), will sie Staaten bei Verstoß gegen diese Pflicht nicht sanktionieren, sondern vielmehr mit sog. partnerschaftlichen Migrationsabkommen zu einer verbesserten Kooperation bewegen (www.welt.de/ politik/deutschland/plus245211524/Streit-vor-Fluechtlingsgipfel-Was-Faeser-w ill-schadet-Deutschland.html). Als Vorbild soll hierbei das am 7. März 2023 in Kraft getretene Abkommen mit Indien dienen (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2023 „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“, im Folgenden: Beschluss, www.bundesregierung.de/resource/bl ob/974430/2189202/6b0fb8745bb6d8430328a426c04626c1/2023-05-10-mpk-b eschluss-data.pdf?download=1, S. 4, 5). Bis Mitte 2023 hatte sich das Abkommen allerdings noch nicht positiv auf die Kooperationsbereitschaft Indiens ausgewirkt, denn von den Ende 2022 vollziehbar ausreisepflichtigen 4 976 indischen Staatsangehörigen wurden im ersten Halbjahr 2023 lediglich 24 Personen, also 0,48 Prozent, abgeschoben (Antwort zu Frage 17d auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Weitere Abkommen hat der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, mit Georgien und Moldau aushandeln können. Der Effekt beider Abkommen auf die Abschiebezahlen dürfte aus Sicht der Fragesteller jedoch marginal sein, da Georgien und Moldau zu den wenigen Staaten zählen, die auch bisher schon bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger kooperiert haben (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/fa esers-migrationsabkommen-mit-georgien-magere-bilanz-19395715.html). Weitere Staaten, von denen bekannt ist, dass die Bundesregierung mit ihnen über Migrationsabkommen verhandelt, sind Marokko, Tunesien, Usbekistan, Kirgistan, Kenia und Kolumbien (S. 4 der Druckausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung [FAS] vom 5. November 2023, „Ziellos durch die Welt“, Autor Jochen Buchsteiner). Mit Ausnahme von Georgien befand sich zur Jahresmitte 2023 keiner dieser Staaten unter den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten von vollziehbar Ausreisepflichtigen (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/8280); die „FAS“ (ebd.) spricht insoweit von „Nebenkriegsschauplätzen“. Bedeutsamer wären Fortschritte bei der Kooperation mit dem Irak, welcher zur Jahresmitte 2023 mit einem Anteil von über 11 Prozent das wichtigste Herkunftsland der Ausreisepflichtigen war (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Seit Mai 2023 gibt es ein gemeinsames Migrationspapier mit dem Irak (www.sueddeutsche.de/politik/migration-irak-absc hiebung-1.6319843?reduced=true), welches zu einer Verdoppelung der Rückführungen – allerdings in absoluten Zahlen auf einem weiterhin niedrigen Niveau von 164 Fällen bis einschließlich Oktober 2023 – beigetragen haben könnte (Süddeutsche Zeitung (SZ), ebd.). Die EU-Kommission spricht sogar von einem „beispiellosen Wandel“ in der Rücknahmepolitik des Irak (SZ, ebd.). Hinsichtlich anderer zugangsstarker Länder wie insbesondere Syrien und Afghanistan, mit denen derzeit bilateral – aus Sicht der Bundesregierung – keine Einigung möglich ist, räumt Joachim Stamp ein, dass man Regelungen mit Transitländern und Drittstaaten brauche – über die er allerdings gar nicht verhandelt (FAS, a. a. O.). Im Rahmen der EU ist die Bundesregierung mit ihrer Festlegung auf Migrationsabkommen als alleinigem Ansatz, um Herkunftsstaaten zu einer besseren Kooperation zu bewegen, nach Einschätzung der Fragesteller weitgehend isoliert. Erst kürzlich wählte beispielsweise Schweden einen anderen Weg, indem es die Gewährung von Entwicklungshilfe mit der Kooperation bei Rückführungen verknüpfte (jungefreiheit.de/politik/ausland/2023/es-gibt-kein-menschenre cht-auf-schwedische-entwicklungshilfe/). Weiterhin nur unzureichend genutzt wird aus Sicht der Fragesteller das Instrument des „Visahebels“ gemäß Artikel 25a des Visakodex, der es erlaubt, Konditionen und Umfang der Visaerteilung an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rückführung zu koppeln. Dieser Hebel kommt aktuell allein gegenüber Gambia zu Anwendung, welchem die Bundesregierung in der Folge eine positive Entwicklung bei der Zusammenarbeit bescheinigt (Antwort zu Frage 36a auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Gerade angesichts dieses Erfolges ist es aus Sicht der Fragesteller umso unverständlicher, dass der Visahebel nicht auch gegenüber anderen unkooperativen Herkunftsstaaten angewandt wird. Auch was die Kooperation untereinander und die Einbeziehung der EU- Grenzschutzbehörde Frontex angeht, sind viele Staaten der Bundesregierung voraus: So vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Schweden zusammen mit Norwegen und Island kürzlich eine feste Kooperation zur Reduzierung der Asylmigration, in deren Rahmen u. a. gemeinsame Abschiebeflüge mit Unterstützung der Frontex organisiert werden sollen (www.we lt.de/politik/ausland/article248300050/Norwegen-Schweden-und-Co-Nordisch e-Staaten-schliessen-Abschiebe-Allianz.html). Deutschland hingegen hat sich, obwohl es als größter Nettozahler der EU Frontex maßgeblich mitfinanziert, in der ersten Jahreshälfte 2023 an keiner einzigen von Frontex organisierten Chartermaßnahme beteiligt (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Nichts geändert hat sich auch an der nach Auffassung der Fragesteller Dysfunktionalität des Dublin-Systems, welche zur Folge hat, dass Deutschland Zehntausende Asylverfahren durchführt, für die es eigentlich gar nicht zuständig ist. In diesem Jahr sind 12,4 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin-Verfahren zuzuordnen (vgl. BAMF a. a. O., S. 11). Doch stehen 74 622 Übernahmeersuchen des BAMF an andere Dublin-Staaten, von denen 55 728 eine Zustimmung erhielten, lediglich 5 053 tatsächlich erfolgte Überstellungen gegenüber (BAMF a. a. O., S. 10). Nicht einmal jeder zehnte Asylbewerber, dessen Rückführung ein anderer Mitgliedstaat des Dublin-Systems zugestimmt hat, wird also tatsächlich dorthin überstellt. Mit Griechenland und Italien verweigern zwei der wichtigsten Länder der Ersteinreise seit Längerem die Überstellung von Asylbewerbern, für welche sie eigentlich zuständig wären. Von den 3 465 an Griechenland gerichteten Übernahmeersuchen im ersten Halbjahr 2023 führte keines zu einer Überstellung (Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/8280), hinsichtlich Italiens lautet das Verhältnis 9 521 Zustimmungsersuchen zu 9 Überstellungen (ebd., Antwort zu Frage 42). Die Reaktion der Bundesregierung auf diesen fortgesetzten Verstoß gegen die Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) zulasten Deutschlands erschöpft sich in einem – aus Sicht der Fragesteller ergebnislosen – „fortwährenden Austausch mit der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten“ (Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 20/8280). Ein Schwerpunkt soll ausweislich des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (a. a. O., S. 140) bei der Abschiebung von Straftätern gesetzt werden. Jedoch verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse, in welchem Umfang solche Abschiebungen tatsächlich erfolgen (vgl. Antworten zu den Fragen 32a und b auf Bundestagsdrucksache 20/82807), obwohl einzelne Bundesländer durchaus in der Lage sind, hierzu Zahlen zu liefern (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rund-500-absc hiebungen-von-straftaetern-aus-bw-in-diesem-jahr-100.html). Dabei wäre gerade die forcierte Abschiebung von Straftätern nach Meinung der Fragesteller ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, so etwa als Maßnahme gegen die unter Asyl-Zuwanderern stark überrepräsentierten Straftäter gegen die sexuelle Selbstbestimmung (www.nzz.ch/international/asyl-und-sexualverb rechen-tausende-frauen-opfer-von-fluechtlingen-ld.1769909). Exemplarisch hierfür steht der Fall einer Gruppenvergewaltigung in Berlin, bei welcher alle der aus Afrika stammenden Angeklagten zur Zeit der Tat vollziehbar ausreisepflichtig waren, sich bereits zuvor mehrfach strafbar gemacht hatten und teilweise über mehrere Alias-Identitäten verfügten (jungefreiheit.de/politik/deutsch land/2024/das-sind-die-mutmasslichen-vergewaltiger-vom-goerlitzer-park/). Ein weiteres Manko bei der Vollzugspraxis besteht darin, dass zur Abschiebung ausgeschriebene Ausländer, die von der Polizei bei Personenkontrollen aufgegriffen werden, wegen fehlender Ressourcen für eine Festnahme einfach wieder laufen gelassen werden (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/abschiebealltag-eine r-polizistin-mich-nervt-es-dass-unser-system-so-leicht-ausgetrickst-werden-kan n-10748302.html). Und selbst wenn Abschiebungen zunächst gelingen, kommt es vielfach zu Wiedereinreisen der Betroffenen, was jegliches Bemühen um eine wirksame Abschiebepolitik konterkariert. Allein von Januar bis November 2023 reisten 4 122 zuvor abgeschobene Ausländer wieder nach Deutschland ein, davon 2 106 sogar trotz Wiedereinreisesperre (www.focus.de/politik/deutschland/uner laubte-wiedereinreise-in-deutschland-sind-bisher-mehr-als-4100-bereits-abgesc hobene-fluechtlinge-zurueck_id_259504844.html), was nach Meinung der Fragesteller nur infolge eines von der Bundesregierung nach wie vor vernachlässigten Grenzschutzes möglich ist. Die Aussicht, unabhängig von einem Schutzstatus auf jeden Fall in Deutschland bleiben zu können, ist aus Sicht der Fragesteller ein zentraler Faktor für den Anstieg der Asylbewerberzahlen im Jahr 2023 auf über 329 000, den vierthöchsten Wert seit dem Jahr 1953, übertroffen nur in der Asylkrise der Jahre 2015 und 2016 sowie im Jahr 1992 zur Zeit des Jugoslawienkrieges (BAMF, a. a. O., S. 5). Die EU-Asylagentur, welche eine überproportionale Belastung Deutschlands in der EU konstatiert, rechnet auch für das Jahr 2024 mit keiner Entspannung (www.welt.de/politik/deutschland/article249222810/Asyl-Mehr-a ls-eine-Million-Antraege-in-Europa-Deutschland-ist-Hauptzielland.html). In Deutschland traut eine klare Mehrheit von 69 Prozent der Bevölkerung der Bundesregierung keine Lösung der aktuellen Migrationskrise zu (www.mt.de/w eltnews/nachrichten/nachrichten-aktuell/Migration-Mehrheit-traut-Ampel-kein e-Loesungen-zu-23745446.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2023 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?  2. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Abschiebungen im Jahr 2023 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?  3. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind innerhalb des in Frage 1 erfragten Zeitraums freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?  4. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2023 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder erhalten?  5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?  6. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?  7. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden? Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, welches waren die Zielländer dieser Charterflüge?  8. Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Verlängerung des Vertrages über die Nutzung des Terminals, der bislang als Terminal für Chartermaßnahmen diente, zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (vgl. Antwort zu Frage 8c auf Bundestagsdrucksache 20/8220)?  9. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden? 10. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2023 in Deutschland aufgehalten? Wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister ein abgelehnter Asylantrag gespeichert? 11. Welches sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt)? 12. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach null bis zwei Jahren; zwei bis vier Jahren; vier bis sechs Jahren und mehr als sechs Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 in Deutschland aufgehalten? 14. Wie viele Ausländer hatten Ende 2023 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)? a) Welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils)? b) Wie viele Ausländer sind im Laufe des Jahres 2023 neu unter diese Kategorie gefallen? c) Und wie viele sind aus ihr herausgefallen? 15. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2023 a) vor und b) nach der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst? 16. Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und welches sind die zehn Nationalitäten, die bislang am häufigsten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG erhalten haben (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl auflisten)? 17. In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 S. 4 AufenthG) erfolgt, und an wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancen- Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt? 18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkung des am 7. März 2023 in Kraft getretenen Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommens mit Indien (MMPA, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die Bereitschaft Indiens vor, seiner Pflicht zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger nachzukommen? a) Wie viele Inder sind im Jahr 2023 nach Indien abgeschoben worden (bitte monatsweise auflisten)? b) Gab es im Jahr 2023 Abschiebe-Chartermaßnahmen mit Ziel Indien? c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Inder halten sich derzeit in Deutschland auf? d) Was ist der zentrale Inhalt der gemäß Artikel 16 MMPA zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen für die Rückübernahme eigener Staatsbürger (vgl. Antwort zu Frage 17a auf Bundestagsdrucksache 20/8280), und ist hierin die regelhafte Zulassung von Chartermaßnahmen vorgesehen? 19. Mit welchen (hilfsweise: mit wie vielen) Staaten hat der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Migrationsabkommen bislang Verhandlungen über Migrationsabkommen aufgenommen? 20. Mit welchen (hilfsweise: mit wie vielen) Staaten wurden im Laufe des Jahres 2023 solche Abkommen abgeschlossen? 21. Welches sind die zentralen Pflichten für beide Seiten nach dem mit dem Irak ausgehandelten Migrationspapier (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Pflichten sind dort insbesondere hinsichtlich der Rücknahme der eigenen Staatsbürger verankert? a) Ist der Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission von einem „beispiellosen Wandel der irakischen Rücknahmepolitik“ bekannt, und wenn ja, teilt sie diese Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Wie viele mutmaßliche Iraker wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der irakischen Vertretung in Deutschland im Jahr 2023 zwecks Identitätsklärung angehört, und in wie vielen Fällen wurde dabei eine irakische Staatsangehörigkeit bestätigt? 22. Wurde im zweiten Halbjahr 2023 erreicht, dass neben den in der Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/8280 genannten Staaten weitere Herkunftsländer Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich? 23. Wie viel Zeit geht durchschnittlich vor Beginn des dann doch von Deutschland durchzuführenden Asylverfahrens verloren, wenn im Rahmen der Dublin-III-Verordnung einem Übernahmeersuchen Deutschlands nicht zugestimmt wird? 24. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? 25. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2023 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden? 26. Für wie viele Ausländer war im Jahr 2023 im Ausländerzentralregister eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst? 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis, zur Abschiebung ausgeschriebene Ausländer nach Aufgriff wieder laufen zu lassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie sind in solchen Fällen die Praxis und die Weisungslage bei der Bundespolizei? 28. Erachtet es die Bundesregierung als einen tragbaren Zustand, dass infolge fehlender Daten nicht evaluiert werden kann, inwieweit das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel einer verstärkten Abschiebung von Straftätern tatsächlich erreicht worden ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 29. Hält die Bundesregierung daran fest, keine Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan zu ermöglichen, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um hochkriminelle Straftäter bzw. Gefährder handelt (Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/8220)? Welche Rolle spielen für die Bundesregierung bei dieser Entscheidung die Interessen der (potenziellen) Opfer dieser Kriminellen bzw. Gefährder? 30. Hat für Deutschland die Möglichkeit bestanden, an der Kooperation der nordeuropäischen Staaten in der Rückführungspolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) teilzunehmen? a) Erwägt die Bundesregierung aktuell, an dieser Kooperation teilzuhaben, und wenn nein, warum nicht? b) Hat Deutschland im Jahr 2023 mit anderen EU- oder Dublin-Staaten bei Rückführungen kooperiert, und wenn ja, mit welchen Staaten, und in welcher Weise? 31. Weshalb hat Deutschland im ersten Halbjahr 2023 an keiner von Frontex vollzogenen Chartermaßnahme („frontex-led return operation“) teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und an wie vielen von Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen hat Deutschland sich im zweiten Halbjahr 2023 beteiligt (bitte Zielland und Zahl der dabei aus Deutschland abgeschobenen Personen angeben)? 32. Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die Kooperationsbereitschaft von Gambia vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 Visakodex (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Gesamtjahr 2023 entwickelt? a) Wie viele Chartermaßnahmen mit Ziel Gambia gab es im Jahr 2023? b) Wie viele gambische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 aus Deutschland nach Gambia zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen? c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Gambier haben sich Ende 2023 in Deutschland aufgehalten? 33. Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Ende 2023 geduldet (bitte absolute Zahlen und Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)? 34. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr 2023 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden? 35. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2023 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen? 36. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2023 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß EURODAC-Verordnung erfasst? Wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im Jahr 2023 abgelehnt wurde? 37. In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2023 die Zuständigkeit auf Deutschland infolge einer versäumten Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen? 38. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2023 im Verhältnis zu Italien? 39. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2023 im Verhältnis zu Griechenland? 40. Wird von Griechenland weiterhin eine individuelle Zusicherung der Einhaltung der von der Asylverfahrens- (2013/32/EU) und Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) der EU vorgegebenen Standards eingeholt, und wenn ja, wie oft gab Griechenland die erbetene individuelle Zusicherung ab und wie oft nicht? 41. Wie viele Personen haben im Jahr 2023 in Deutschland Asyl beantragt, a) denen zuvor bereits in einem Mitgliedstaat des Dublin-Systems ein Schutzstatus gewährt worden oder b) bei denen bereits ein Asylverfahren in einem solchen Staat anhängig war (bitte jeweils die fünf Staaten mit den meisten Personen unter Angabe der absoluten Zahl der auf diese Staaten entfallenden Personen auflisten)? 42. Welche konkreten Ergebnisse hat der fortwährende Austausch der Bundesregierung mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, um eine umfassende Anwendung der Dublin-III-Verordnung sicherzustellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), erbracht? 43. Übernimmt die Bundesregierung trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch diese Länder (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) weiterhin freiwillig Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus Griechenland und Italien, und wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 2023 von dort übernommen? 44. Wie lange war im Jahr 2023 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens? Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens im Jahr 2023? 45. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2023 nach Erkenntnis der Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren, b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren, c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind? 46. Wie viele der in Frage 45 erfragten Ausländer haben im Jahr 2023 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt? Berlin, den 11. Januar 2024 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen