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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeits- und Entwicklungsstand sowie Fahrplan des generalstabsmäßigen Ausbaus von Windkraftanlagen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

07.02.2024

Aktualisiert

09.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1015323.01.2024

Arbeits- und Entwicklungsstand sowie Fahrplan des generalstabsmäßigen Ausbaus von Windkraftanlagen

der Abgeordneten Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will den Ausbau der Windkraft beschleunigen. Bis Ende 2032 müssen die Länder 2 Prozent der Fläche für Windenergie ausweisen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764). Im Schnitt sollen bis 2030 täglich „vier bis fünf Windräder“ an Land hinzukommen, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar 2023 (https://www.tagesschau.de/inland/scholz-windkraft-101.html). Der Fortschritt solle monatlich kontrolliert werden, den Ausbau ginge man generalstabsmäßig an (ebd.). Ebenfalls erstelle man gerade einen „Fahrplan“, was bis wann an neuen Anlagen gebaut sein muss, damit die Ziele für 2030 erreicht werden (ebd.). Jeden Monat werde es ein Gespräch mit den Ländern geben, wie weit sie damit vorangekommen sind (ebd.). Was nicht pünktlich geschafft wird, müsse aufgeholt werden, so Bundeskanzler Olaf Scholz innerhalb des Interviews (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wer den von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten „Fahrplan“ erstellte, und auf welcher Grundlage bzw. Basis geschah dies (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführlich beantworten)?

2

Wie, wann, und an wen wurde dieser „Fahrplan“ versandt oder ist dieser bei dem ersten Gespräch mit den Ländern übergeben worden (bitte vollumfänglich ausführen)?

3

Wann fand das erste dieser Gespräche mit den Ländern statt, und wer waren die Teilnehmer (bitte ausführlich beantworten und aufschlüsseln)?

4

Wann, und wo fanden die weiteren monatlichen Gespräche statt, und wer waren die Teilnehmer (bitte ausführlich beantworten und nach Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wurden diese monatlichen Gespräche protokolliert, sind diese Protokolle einsehbar, und wenn ja, wo?

6

Welches Fazit zieht die Bunderegierung aus jedem dieser monatlichen Gespräche, und welche Aufgabenstellung ergab sich daraus (bitte vollumfänglich und erschöpfend ausführen)?

7

Wie beziffert die Bundesregierung die monatlichen Fortschritte bezüglich des generalstabsmäßigen Ausbaus der Windräder (bitte vollumfänglich ausführen für die Monate März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 2023, und dies je Bundesand separat sowie tagesgenau, hinsichtlich der getroffenen Aussage, dass vier bis fünf Windräder täglich hinzukommen)?

8

Liegen der Bundesregierung Daten über die monatlichen Kontrollen in Berichtsform vor, und wer hat hierzu mit welchen Kompetenzen die entsprechende Kontrollinstanz eingerichtet?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen haben sich aus diesen monatlichen Kontrollberichten ergeben (bitte vollumfänglich ausführen)?

b) Wenn nein, warum liegen keine Daten vor bzw. erfolgten die angesagten Kontrollen nicht (bitte vollumfänglich ausführen)?

9

Verfügt die Bundesregierung über vollumfängliche Daten zum tatsächlichen Flächenverbrauch je Windanlage und dies für die jeweiligen unterschiedlichen Standorte innerhalb der Gebietsausweisungen (wenn ja, bitte den tatsächlichen Flächenverbrauch ausführlich je Windanlage für den Standort Wald, Standort freies Feld, Standort Offshore darstellen)?

10

Wenn Frage 9 verneint wird, warum verfügt die Bundesregierung nicht über solche elementaren Daten, wenngleich bereits ein 2-Prozent-Ziel gesetzlich verankert wurde?

Berlin, den 22. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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