Einstufung als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
der Abgeordneten Thomas Seitz, Dr. Rainer Kraft, Dr. Harald Weyel, René Bochmann, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Malte Kaufmann, Jan Wenzel Schmidt, Martin Erwin Renner, Kay Gottschalk, Edgar Naujok, Tobias Matthias Peterka, Barbara Benkstein, Martin Hess, Carolin Bachmann, Dr. Christina Baum, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Deutschland ist die Einstufung staatlicher Dokumente im Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) bzw. in entsprechenden Ländergesetzen und dazu ergangenen Verschlusssachenanweisungen (VSA) geregelt. Vorgesehen sind nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 SÜG vier verschiedene Geheimhaltungsstufen: STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH, VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD). Eine Einstufung als VS-NfD ist möglich, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Die Einstufung als VS-NfD führt dazu, dass Behörden der Öffentlichkeit Dokumente, die als Verschlusssache eingestuft sind, vorenthalten dürfen (§ 3 Nummer 4 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG). In der Praxis führt dies häufig dazu, dass Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz ins Leere laufen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen wurden in der 19. Wahlperiode und seit Beginn der 20. Wahlperiode bis heute ganz oder teilweise mit dem Vermerk „VS-NfD“ versehen (bitte nach Datum der Antwort, Bundestagsdrucksachennummer, Fraktion bzw. Initianten und Bundesministerium aufschlüsseln)?
Wie viele Auskunftsersuchen nach dem IFG wurden an Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und Bundesministerien seit 2015 bis heute gerichtet, die unter Hinweis auf das Vorliegen einer Verschlusssache von der angefragten Behörde bzw. dem angefragten Bundesministerium inhaltlich nicht beantwortet worden sind (bitte nach Jahren, Art und Dauer der Einstufung, Behörde bzw. Bundesministerium und Gegenstand der Anfrage aufschlüsseln)?
Wie viele Auskunftsersuchen nach dem IFG wurden von Vertretern der Presse bzw. der Medien an Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und Bundesministerien seit 2015 bis heute gerichtet, die unter Hinweis auf das Vorliegen einer Verschlusssache von der angefragten Behörde bzw. dem angefragten Bundesministerium inhaltlich nicht beantwortet worden sind (bitte nach Jahren, Art und Dauer der Einstufung, Behörde bzw. Bundesministerium, Gegenstand der Anfrage und der Nennung des Mediums bzw. Presseorgans, für das die Anfrage gestellt wurde, aufschlüsseln)?
Wie oft wurden Vorgänge von Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und Bundesministerien seit 2015 bis heute erst nachträglich als Verschlusssache „VS-NfD“ eingestuft, nachdem hierzu bereits ein Antrag auf Auskunft nach dem IFG gestellt worden war (bitte nach Jahren, Art der Einstufung, Behörde bzw. Bundesministerium, Gegenstand der Anfrage und, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Vertreter der Presse bzw. der Medien gehandelt hat, aufschlüsseln)?
Wie viele gerichtliche Verfahren wurden seit 2015 bis heute zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs nach dem IFG und gegen die Einstufung als Verschlusssache gegen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung geführt (bitte nach Jahren, Art der Einstufung, Behörde bzw. Bundesministerium und, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Vertreter der Presse bzw. der Medien gehandelt hat, aufschlüsseln)?
Wie oft wurden Vorgänge von Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und Bundesministerien in der 19. Wahlperiode und seit Beginn der 20. Wahlperiode bis heute nachträglich als Verschlusssache „VS-NfD“ eingestuft, nachdem hierzu eine Kleine Anfrage gestellt worden war (bitte nach Datum der Einstufung und Datum der Einreichung der Kleinen Anfrage, Bundestagsdrucksachennummer, Initianten und Bundesministerium bzw. Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Wird von Amts wegen bei den Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und bei Bundesministerien geprüft, ob eine Einstufung als Verschlusssache aufgehoben werden kann, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen erfolgt eine solche Überprüfung, und wie häufig wurde die Einstufung als Verschlusssache „VS-NfD“ in der 19. und in der 20. Wahlperiode bis heute aufgehoben?
Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesverwaltung im Verantwortungsbereich der Bundesregierung seit 2015 festgestellt, dass Bundestagsabgeordnete Informationen, die zu diesem Zeitpunkt als VS-NfD eingestuft waren, an die Presse oder sonstige Dritte weitergegeben haben, wenn ja, wie oft, und wie wurden diese möglichen Verstöße geahndet (bitte nach Datum des festgestellten Verstoßes, Fraktionszugehörigkeit des Bundestagsabgeordneten, Anlass der Informationsabfrage, wenn vorhanden Nennung der Bundestagsdrucksachennummer und Benennung der Sanktionsmaßnahme bzw. der Gründe, warum keine Ahndung des Verstoßes erfolgt ist, aufschlüsseln)?
Wie werden Verstöße im Sinne der Frage 8 dokumentiert?