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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Terroristische Personenpotenziale und verhinderte Anschläge

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.02.2024

Aktualisiert

28.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1024402.02.2024

Terroristische Personenpotenziale und verhinderte Anschläge

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie haben sich die terroristischen Personenpotenziale in den Phänomenbereichen im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 entwickelt (Es wird nicht nach Gefährdern oder gewaltbereiten Personenpotenzialen im jeweiligen Phänomenbereich gefragt, sondern ausdrücklich nach den jeweiligen terroristischen Potenzialen in absoluten Zahlen.)?

2

Ist die Auffassung der Fragesteller zutreffend, dass sich die Kategorie „terroristisches Personenpotenzial“ in Bezug auf alle Phänomenbereiche lediglich auf Personen bezieht, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (vgl. eine Bejahung durch die Bundesregierung in Bezug auf das islamistischterroristische Personenpotenzial, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/7266)?

3

Sieht die Bundesregierung unter der Berücksichtigung ihrer Aussage, dass die größte Gefahr für Menschen in unserem Land vom Rechtsextremismus ausgeht (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/05/gedenken-solingen.html), eine Möglichkeit der unterschiedlichen Wahrnehmung von Bedrohungslagen, wenn durch sie das islamistisch-terroristische Personenpotenzial regelmäßig öffentlich kommuniziert wird (vgl. z. B. www.focus.de/politik/ausland/mehrere-sicherheitsdienste-warnen-es-muss-jeden-tag-in-deutschland-mit-islamistischem-anschlag-gerechnet-werden_id_190751922.html), sie hingegen Auskünfte zum terroristischen Personenpotenzial – auch zu Vergleichszwecken – in den Bereichen Rechtsextremismus sowie auslandsbezogenem Extremismus und Linksextremismus aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erteilt (vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/7266)?

4

Ist die Bundesregierung bereit, für den in Frage 1 erfragten Zeitraum erneut Auskünfte zum terroristischen Personenpotenzial in den Bereichen Rechtsextremismus sowie auslandsbezogenem Extremismus und Linksextremismus den Fragestellern zumindest als Verschlusssache (VS) zugänglich zu machen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, aus welchen konkreten Gründen kann bei einem rein pauschalen Erfragen von Zahlen ohne weitere Aufschlüsselung das parlamentarische Fragerecht in dieser Form – als VS – nicht zur Geltung kommen?

5

Wie viele terroristische Anschläge konnten jeweils in den Jahren 2022, 2023 und Anfang des Jahres 2024 (Stichtag: 20. Januar 2024) in Deutschland verhindert werden (bitte nach Phänomenbereich und Bundesland aufschlüsseln)?

6

Wie stuft die Bundesregierung die aktuelle Terrorgefahr in den jeweiligen Phänomenbereichen ein, und welche sicherheitsrelevanten Vorkommnisse, die durch Personen oder Organisationen in Deutschland verursacht worden sind, stützen diese aktuelle Einstufung?

Berlin, den 26. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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