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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.02.2024

Aktualisiert

27.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1026506.02.2024

Mögliche Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Nicole Höchst, Martin Reichardt, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende Mai 2022 haben über hundert deutsche Wissenschaftler, Mediziner und Psychologen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in einem Aufruf wegen ihrer Berichterstattung zum Thema Transsexualität kritisiert. Der ÖRR wurden zur „Abkehr von der ideologischen Betrachtungsweise zum Thema Transsexualität“ und zu „einer faktenbasierten Darstellung biologischer Sachverhalte nach dem Stand von Forschung und Wissenschaft“ aufgefordert. Der ÖRR, so lautete der Kernvorwurf, verstoße in seinen Sendungen gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung (www.evangelken.de/aufruf-schluss-mit-der-falschberichterstattung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Anfang Juni 2022 veröffentlichte „Welt Online“ den Gastbeitrag einer Gruppe von Autoren, die zu den Initiatoren des Aufrufs gehören, darunter die Doktorandin der Biologie Marie-Luise Vollbrecht. Die Autoren kritisierten, dass in Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die „wissenschaftliche Erkenntnis der Zweigeschlechtlichkeit infrage gestellt“ und die Fehlinformation der „Vielgeschlechtlichkeit“ verbreitet werde (www.welt.de/debatte/kommentare/plus239113451/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Wie-ARD-und-ZDF-unsere-Kinder-indoktrinieren.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Eine Woche nach der Veröffentlichung dieses Beitrages meldete sich ebenfalls auf „Welt Online“ der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, zu Wort. Er bezeichnete den Beitrag als „Pamphlet“, das „vor Homo- und Transfeindlichkeit“ triefe; er sei „wissenschaftlich nicht fundiert“ und arbeite „mit Fake News“. „Wir“ – Lehmann sprach hier nicht nur als „Regierungsbeauftragter“, sondern als „jemand“, der „solidarisch mit allen Minderheiten ist, die wegen ihres So-Seins diskriminiert werden“ – seien es „leid“, „dass Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ* überhaupt als legitime ,Meinung‘ dargestellt wird und nicht als das, was sie ist: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (www.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Am 2. Juli 2022 sollte Marie-Luise Vollbrecht die Gelegenheit erhalten, in der Langen Nacht der Wissenschaften an der Humboldt-Universität einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten. Dieser Vortrag wurde „aus Sicherheitsgründen“ abgesagt. Die „Meinungen“, die Frau Vollbrecht im „Welt“-Artikel vertreten habe, so erklärte eine Sprecherin der Humboldt-Universität (HU), stünden „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“. Die HU habe sich dem „wechselseitigen Respekts vor dem/der Anderen“ verpflichtet. Die HU distanziere sich „daher von dem Artikel und den darin geäußerten Meinungen ausdrücklich“ (www.rnd.de/panorama/berlin-humboldt-universitaet-sagt-geschlechtervortrag-von-biologin-ab-TQ5BOD46DBHCTP4W3HQ5ISAVXU.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Am 14. Juli 2022 hielt Frau Marie-Luise Vollbrecht ihren Vortrag an der HU, nahm aber an der anschließenden Diskussion nicht teil (www.spiegel.de/panorama/marie-luise-vollbrecht-gender-vortrag-an-der-humboldt-universitaet-nachgeholt-a-63f34714-f86b-4cfe-8115-a7d4f71582b6; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023). Als Gründe nannte sie laut Medienberichten unter anderem, es seien „zu viele Personen für das Podium eingeladen [worden] und die Zusammensetzung sei unausgewogen“ (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/biologin-vollbrecht-hat-gender-vortrag-an-humboldt-uni-nachgeholt-18173838.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Anfang Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin der HU auf Antrag von Frau Marie-Luise Vollbrecht einstweilen untersagt (noch nicht rechtskräftig), den nachfolgenden Satz weiter zu verbreiten: „Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ,Welt‘-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.“ Das Verwaltungsgericht Berlin führte folgende Begründung an: „Der mit der Stellungnahme einhergehende Grundrechtseingriff ist rechtswidrig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren“ (www.hoecker.eu/news/erfolg-gegen-cancel-culture-an-universitaeten-verwaltungsgericht-berlin-verbietet-humboldt-uni-absch%C3%A4tzige-pressemitteilung-%C3%BCber-biologin-marie-luise-vollbr ech; weltwoche.ch/daily/achtungserfolg-fuer-biologin-marie-luise-vollbrecht-darf-weiterhin-davon-sprechen-dass-es-nur-zwei-geschlechter-gibt-dies-erlaubt-ihr-nun-ein-deutsches-gericht; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023).

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wirft aus Sicht der Fragesteller auch ein neues Licht auf die angeführten Äußerungen des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, der die Autoren des genannten „Welt“-Artikels, darunter auch Frau Marie-Luise Vollbrecht, in den Kontext von „Homo- und Transfeindlichkeit“ bzw. „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ rückt. Er hat sich damit aus Sicht der Fragesteller zum „gesellschaftspolitischen Lobbyisten“ gemacht (www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/trans-debatte-der-queer-beauftragte-lehmann-trifft-den-ton-nicht-ld.1687571; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023), der unliebsame, nichtsdestoweniger aber naturwissenschaftlich begründete Positionen in einem öffentlichen Diskurs zu stigmatisieren versucht. Aus Sicht der Fragesteller ist dieses Vorgehen als Versuch zu werten, die Wissenschaftsfreiheit, verstanden als „Suche nach Wahrheit, ungeachtet von Ideologie, Identität oder Autorität“ (www.humboldt-foundation.de/entdecken/newsroom/dossier-philipp-schwartz-initiative/was-ist-wissenschaftsfreiheit; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023), durch moralische Diskreditierung einzuschränken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung ihres Queer-Beauftragten, gemäß der ein Gastbeitrag von fünf Autoren auf „Welt Online“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), darunter renommierte Persönlichkeiten auf ihrem Fachgebiet, der auf die „aufdringliche Sexualisierung“ von Kindern durch ARD und ZDF aufmerksam macht, als „nicht fundiert“ und „infam“ zu qualifizieren ist (www.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung Kriterien dafür angeben, warum sie diese Auffassung teilt (bitte auch angeben, ob diese Kriterien durch wissenschaftliche Studien abgestützt sind)?

b) Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung die Auffassung ihres Queer-Beauftragten nicht (bitte auch darlegen, ob die Bundesregierung ihren Queer-Beauftragten hierzu befragt hat, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht)?

2

Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass sie einerseits sagt, dass sie zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit „grundsätzlich keine (inner-)wissenschaftlichen Debatten“ kommentiert oder „zu diesen Stellung“ nimmt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5230, Vorbemerkung der Bundesregierung, 3. Absatz) sowie „keine Bewertungen im Hinblick auf die Bedeutung von Geschlechter- bzw. geschlechtsneutralen Perspektiven in einzelnen Wissenschaftsdisziplinen oder Forschungsfeldern“ vornimmt (Bundestagsdrucksache 20/3104, Antwort zu Frage 5), andererseits aber der Queer-Beauftragte die Aussagen renommierter Persönlichkeiten auf ihren Fachgebieten als wissenschaftlich „nicht fundiert“ und als „infam“ qualifiziert?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Widerspruch gezogen (bitte auch darlegen, ob die Bundesregierung ihren Queer-Beauftragten hierzu befragt hat)?

b) Wenn nein, warum erkennt die Bundesregierung hier keinen Widerspruch?

3

Hat sich der Queer-Beauftragte der Bundesregierung auf naturwissenschaftliche Studien bezogen, als er den in der vorhergehenden Frage angesprochenen Gastbeitrag als „wissenschaftlich nicht fundiert“ bzw. als „Pamphlet“ einstufte, das „vor Homo- und Transfeindlichkeit“ triefe und mit „Fake News“ arbeite (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass es sich hier um die persönliche Meinung des Queer-Beauftragten der Bundesregierung handelt, die nicht die Meinung der Bundesregierung wiedergibt?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung ihres Queer-Beauftragten, gemäß der der genannte Gastbeitrag „stellvertretend für eine immer aggressivere Hetze vor allem gegen trans Menschen“ stehe (www.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung Studien benennen, die diese „immer aggressivere Hetze vor allem gegen trans Menschen“ belegen (bitte auch darlegen, wann hier von einer „aggressiven Hetze“ die Rede sein kann)?

b) Wenn nein, kann in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine unbelegte Behauptung des Queer-Beauftragten handelt (wenn dies bejaht wird, hat die Bundesregierung ihren Queer-Beauftragten hierzu befragt, ggf. mit welchem Ergebnis, bzw. warum hat sie ihn nicht befragt)?

5

Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis aus Biologie und Medizin, dass es beim Menschen nur zwei Geschlechter gibt, wobei sich das kindliche Geschlecht genetisch bedingt genau dann entscheidet, wenn „die Eizelle mit ihren zwei weiblichen X-Chromosomen auf das männliche XY-Spermium trifft“ und die Geschlechtschromosomen nicht nur in den Gonaden, sondern in allen Körperzellen exprimiert werden – ein Mann also durch XY und eine Frau durch XX-Zellen sowie die entsprechende Physiologie und Biochemie gekennzeichnet sind –, sodass hinsichtlich der Tragweite biologischer Geschlechterunterschiede von einem „biochemischen Sexual-Dimorphismus auf Zellniveau“ gesprochen werden muss (Vera Regitz-Zagrosek/Stefanie Schmid-Altringer: Gendermedizin. Warum Frauen eine andere Medizin brauchen, München 2020, S. 15, 11, 16; Ulrich Kutschera: Das Gender-Paradoxon. Mann und Frau als evolvierte Menschentypen. Berlin 2016, S. 382, 234)?

a) Wenn ja, stimmt die Bundesregierung in diesem Fall auch der naturwissenschaftlichen Feststellung zu, dass die Frage, ob Intersexualität als eigenes physiologisches Geschlecht definiert wird oder als Ausprägung, „die sich irgendwo zwischen den zwei Geschlechtern bewegt“ (www.swr.de/wissen/1000-antworten/wie-viele-geschlechter-gibt-es-und-was-folgt-daraus-104.html; letzter Zugriff: 21. Dezember 2023), letztlich begrifflicher und damit nicht wissenschaftlicher Natur ist (bitte ausführen, warum die Bundesregierung dieser Feststellung zustimmt)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum sie diese Erkenntnis aus Biologie und Medizin, dass es beim Menschen nur zwei Geschlechter gibt, nicht teilt (bitte auch angeben, auf welche naturwissenschaftlichen Studien sich die Bundesregierung hier bezieht, die ihre Auffassung bestätigen)?

6

Kann die Bundesregierung der von den Fragestellern geteilten Auffassung zustimmen (www.swr.de/wissen/1000-antworten/wie-viele-geschlechter-gibt-es-und-was-folgt-daraus-104.html; letzter Zugriff: 21. Dezember 2023), nach der eine Diskussion über die Frage, wie viele Geschlechter es im Sinne von „Gender“ gibt – verstanden als Geschlechter im sozialkulturellen Kontext – , sinnlos ist, weil es hierfür keine objektiven Merkmale gibt und der Diskurs hierüber vor allem subjektiv-ideologischen Prämissen folge?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen (bitte auch erläutern, ob und ggf. welche Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung der Gender-Forschung ergriffen wurden)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung für ihre Position wissenschaftliche Studien nennen, die ihre Haltung stützen (bitte auch darlegen, auf welche Argumente dieser Studien sich die Bundesregierung hier vor allem stützt)?

7

Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorhergehenden Fragen darlegen, aufgrund welcher Argumente die Auffassung der fünf Autoren, dass es sich bei der Behauptung einer „Vielgeschlechtlichkeit“ um eine „Fehlinformation“ handelt bzw. die Negierung der Zweigeschlechtlichkeit eine Tatsachenleugnung darstellt, laut Ansicht ihres Queer-Beauftragten als „quasi-kreationistisches Erzeugnis“ und damit als quasireligiös motiviert zu qualifizieren sei (www.welt.de/debatte/kommentare/plus239113451/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Wie-ARD-und-ZDF-unsere-Kinder-indoktrinieren.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung hierzu eine einschlägige naturwissenschaftliche Studie nennen, nach der die dargelegte Positionierung der Gastautoren als „quasi kreationistisch“ einzustufen ist, die die Auffassung ihres Queer-Beauftragten bestätigt (bitte die wichtigsten Argumente dieser Studie ausführen)?

b) Wenn ja, kann die Bundesregierung angeben, auf Basis welcher wissenschaftlichen Kompetenz ihr Queer-Beauftragter zu dieser Einschätzung des „Welt“-Beitrages der genannten Gastautoren, bei denen es sich um ausgewiesene Experten auf ihrem Fachgebiet handelt, kommt?

c) Wenn nein, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass es sich hier um die persönliche Meinung ihres Queer-Beauftragten handelt, die nicht die Auffassung der Bundesregierung wiedergibt?

8

Finden sich nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Fragen im genannten Gastbeitrag der fünf Autoren auf „Welt Online“ Indizien dafür, die nahelegen, dass hier von einer „Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ*“ bzw. von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ die Rede sein kann, wie es die Erwiderung des Queer-Beauftragten aus Sicht der Fragesteller nahelegt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung diese Indizien nennen (bitte auch ausführen, warum mit Blick auf diese Indizien von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ die Rede sein kann)?

b) Wenn nein, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass es sich hier um die persönliche Meinung ihres Queer-Beauftragten handelt, die nicht die Meinung der Bundesregierung wiedergibt?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Einlassungen des Queer-Beauftragten der Bundesregierung mit dazu beitragen, die akademische Lehre und damit auch die Wissenschaftsfreiheit zu beeinträchtigen, weil sie zum Beispiel „Aktivisten“ an Hochschulen eine Legitimation liefern, Vorträge von Wissenschaftlern zu verhindern oder zu stören, die nach Auffassung des Queer-Beauftragten „Meinungen“ artikulieren, die nicht „legitim“ sein sollen (www.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html; letzter Zugriff: 19. Dezember 2023)?

a) Wenn ja, hat die Bundesregierung ihren Queer-Beauftragten dazu befragt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe dafür darlegen, warum sie die Auffassung der Fragesteller nicht teilt?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten Beitrages ihres Queer-Beauftragten auf „Welt Online“ aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), nach dem es das allgemeine Persönlichkeitsrecht „dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat“ grundsätzlich verbiete, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auch darauf eingehen, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Beschlusses im Hinblick auf die Erwiderung des genannten Gastbeitrages durch ihren Queer-Beauftragten mit diesem ein Gespräch über die Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit [zu diesen Prinzipien: siehe Vorbemerkung der Fragesteller] geführt hat, und wenn nein, warum nicht)?

Berlin, den 5. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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