Ausreise und Rückkehr von Hamaskämpfern und Unterstützern aus Deutschland in die palästinensischen Autonomiegebiete nach den Angriffen vom 7. Oktober 2023 auf den Staat Israel
der Abgeordneten Joachim Wundrak, Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Petr Bystron, Tino Chrupalla , Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 7. Oktober 2023 ereignete sich ein terroristischer Angriff der Hamas auf Israel, der zu besorgniserregenden Entwicklungen im Gazastreifen führte. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes befinden sich in Deutschland 450 Personen die die Hamas aktiv unterstützen, wobei viele davon die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (https://www.dw.com/de/warum-hamas-und-samidoun-in-deutschland-verboten-sind/a-67078947). Es besteht die Möglichkeit, dass auch Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland sich den Kämpfen vor Ort angeschlossen haben (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamas-unterstuetzer-in-deutschland-das-ende-der-waffenruhe-a-355ec629-da91-48ab-ae8d-56cc03cb73d0). Diese Situation wirft in den Augen der Fragesteller Fragen an die Bundesregierung bezüglich dieser Personengruppe auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse für den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 26. Januar 2024 zu Personen vor, die einen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der Hamas, des Islamischen Dschihad oder anderer islamistischer Organisationen (auch Hisbollah, Huthis) im Nahostkonflikt ausgereist sind, und wenn ja, welche (wenn ja, bitte die Gesamtzahl der Personen mitsamt ihrer Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland bzw. Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im beziehungsweise Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wie viele der in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits nach Deutschland zurückgekehrt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die ggf. in Frage 2 erfragten Personen Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele der in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die in Frage 2 ggf. erfragten Personen Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, plante die Bundesregierung, Maßnahmen bei Rückkehr der betreffenden Personen zu ergreifen, die sich der Hamas, der Hisbollah, den Huthis oder anderen islamistischen Organisationen mit Bezug zum Nahostkonflikt angeschlossen haben, und wenn ja, welche, und sind ggf. weitere Maßnahmen geplant?
Plant die Bundesregierung, im Zuge der Prävention terroristischer Anschläge im Inland durch sogenannte Schläfer-Gruppen Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche?