Finanzierung und Doppelfinanzierung von ausländischen Nichtregierungsorganisationen in den Palästinensischen Autonomiegebieten durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Abgeordneten Joachim Wundrak, Markus Frohnmaier, Petr Bystron, René Springer, Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Tino Chrupalla, Dr. Malte Kaufmann, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die jüngsten Sanktionen der USA gegen finanzielle Unterstützer der Hamas, die sich auf Transaktionen mit Kryptowährungen beziehen, betonen in den Augen der Fragesteller die Komplexität und Sensibilität der Situation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Geldströmen in Konfliktregionen (home.treasury.gov/news/press-releases/jy2036). Angesichts dieser Herausforderungen besteht nach Auffassung der Fragesteller ein dringender Bedarf an mehr Transparenz in der Mittelvergabe und Mittelnutzung.
Die Bundesregierung finanziert politische Interessenvertretungs-Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten (www.ngo-monitor.org/funder/germany/#directgermanfunding), doch die Transparenz und öffentliche Überprüfbarkeit dieser Mittelvergabe ist unzureichend (ebd.). Informationen zu Auswahlprozessen, Beträgen und Partnerorganisationen fehlen oft, was die Verwendung von Steuergeldern undurchsichtig macht (ebd.).
Es besteht die Gefahr des „Doppelförderns“, weil Organisationen aus verschiedenen Quellen für ähnliche Aktivitäten finanziert werden können (www.ngo-monitor.org/funder/germany/#double-dipping).
Beispielsweise erhielt im Jahr 2017 die israelische Organisation Physicians for Human Rights – Israel (PHR-I) Fördermittel vom Auswärtigen Amt (AA) sowie von den staatlich geförderten Nichtregierungsorganisationen Brot für die Welt und Medico International (www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_2019_Bundeshaushaltsplan_Gesamt.pdf). Zudem gibt es Berichte über eine enge Verflechtung zwischen einigen geförderten Nichtregierungsorganisationen und Regierungsstellen, was für die Fragesteller Fragen zur Unabhängigkeit aufwirft (www.ngo-monitor.org/reports/germanys-development-cooperation-system-the-need-for-greater-transparency-and-accountability/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Projekte und Vorhaben sind für das Jahr 2024 in den Palästinensischen Autonomiegebieten geplant, und welche Nichtregierungsorganisationen werden dabei vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und bzw. oder von dem Auswärtigen Amt gefördert (bitte nach Projektträger, Durchführungsorganisation, Zeitraum, Fördersumme, Haushaltstitel, Projekttitel, Projektziel und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um mit als terroristisch klassifizierten Organisationen verwobene Nichtregierungsorganisationen von der Zusammenarbeit auszuschließen?
Plant die Bundesregierung die Etablierung einer Anti-Terror-Klausel nach EU-Vorbild (für die deutsche bilaterale nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit, www.eeas.europa.eu/sites/default/files/e3h2_gencond_en_0.pdf), und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die von ihr und den von ihr finanzierten Nichtregierungsorganisationen ergriffenen Maßnahmen zur humanitären Hilfe in den Palästinensischen Autonomiegebieten nach den Terroranschlägen des 7. Oktobers 2023 in Israel für ausreichend?
Plant die Bundesregierung ein ähnliches Vorgehen wie die USA, Großbritannien und Australien, die Sanktionen gegen die Hamas verhängt haben, welche sich insbesondere gegen deren virtuelle Währungstransfernetzwerke richten (home.treasury.gov/news/press-releases/jy2036)?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Finanzmechanismen zu unterbinden, die terroristische Aktivitäten unterstützen, insbesondere solche, die durch Kryptowährungen erleichtert werden?
Welche Instrumente plant die Bundesregierung ggf. anzuwenden, um Transparenz bei Zahlungen an Nichtregierungsorganisationen zu gewährleisten?
Prüft die Bundesregierungen, ob Nichtregierungsorganisationen für denselben Zeitraum oder einen ähnlichen Verwendungszweck vom BMZ und dem Auswärtigen Amt gleichzeitig Förderung empfangen, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung einen Ausschluss von BDS-nahen (BDS = Boycott, Divestment and Sanctions) Nichtregierungsorganisationen von der finanziellen Förderung?
Plant die Bundesregierung ein weiteres Vorgehen gegen die der Bewegung „Boycott, Divestment and Sanctions“ nahen und personell mit dem BDS verwobenen Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, welches?