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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Insolvenz der Signa-Gruppe und deren mögliche Auswirkungen auf den Steuerzahler

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

14.03.2024

Aktualisiert

23.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1049127.02.2024

Insolvenz der Signa-Gruppe und deren mögliche Auswirkungen auf den Steuerzahler

der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende November 2023 gab die Signa-Gruppe bekannt, dass ein Insolvenzantrag der übergeordneten Beteiligungsgesellschaft Signa Holding GmbH beim Handelsgericht Wien eingebracht wurde. Einige Tage zuvor wurde in der Bundesrepublik Deutschland schon die Insolvenz der Signa Real Estate Management Germany – die Deutschlandtochter der Signa Prime Selection, zu der auch die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) gehört – eingebracht und bekannt gegeben (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/signa-tochter-insolvenz-100.html). Die Auswirkungen dieser Insolvenzverfahren, ebenso wie die folgenden Konkursverfahren sind nach Ansicht des Fragestellers gegenwärtig wohl noch nicht abzuschätzen und werden aller Voraussicht nach auch noch die Gerichte beschäftigen.

Die Bundesregierung bewilligte dem Kaufhauskonzern GKK Anfang 2021 über den staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ein nachrangig besichertes Darlehnsvolumen in Höhe von 460 Mio. Euro. Im Jahr 2022 bewilligte die Bundesregierung weitere 220 Mio. Euro aus dem WSF in Form einer stillen Einlage, um den Kaufhauskonzern GKK zu stützen (www.wiwo.de/unternehmen/handel/staatskredite-an-galeria-karstadt-kaufhof-eine-halbe-milliarde-euro-verlust-fuer-den-staat-mindestens/28792844.html). Also stützte die Bundesregierung den Kaufhauskonzern GKK in Summe mit 680 Mio. Euro aus dem WSF. Die Konzernführung beteuerte 2021 im Zuge der Bewilligung des Darlehens von 460 Mio. Euro aus dem WSF noch, dass „dem Steuerzahler durch diesen Kredit weder ein Risiko noch ein Nachteil“ entstehe (ebd.). Selbst bei der zweiten Finanzhilfe von 220 Mio. Euro im Jahr 2022 wurde durch die Konzernführung der GKK mitgeteilt, dass diese Bewilligung „auf ihr Risiko hin überprüft wurde“ und die Einlage „auch mit Sicherheiten hinterlegt sei und mit Zinsen zurückgezahlt werde“ (ebd.). Selbst der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, gab sich in seiner Rede noch zuversichtlich, dass Galeria Karstadt Kaufhof danach in sicheres und gutes Fahrwasser komme (Plenarprotokoll 20/13, S. 788).

Laut einem Presseartikel seien von den insgesamt 680 Mio. Euro aus dem WSF lediglich 180 Mio. Euro besichert, was einen Minimalschutz in der Insolvenz darstelle (www.wiwo.de/unternehmen/handel/staatskredite-an-galeria-karstadtkaufhof-eine-halbe-milliarde-euro-verlust-fuer-den-staat-mindestens/28792844.html). Aufteilen würden sich die Sicherheiten auf 80 Mio. Euro liquider Mittel in Form eines Bankguthabens und weitere 100 Mio. Euro in Form einer Si- cherheitsübereignung des Warenbestandes sowie abgetretene Kreditforderungen und Markenrechte durch die GKK (ebd.) Für die bewilligten 220 Millionen von 2022 aus dem WSF in Form einer stillen Einlage wurden wohl keinerlei Sicherheiten oder Zugeständnisse an die Bundesregierung vereinbart.

Die nach Auffassung der Fragesteller berechtigten parlamentarischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darlehensbewilligungen an die GKK, den Risikobewertungen, den hinterlegten Sicherheiten und allenfalls deren Verwertung durch den Bund wurden von der Bundesregierung mit dem Verweis auf Artikel 12 des Grundgesetzes und dass die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft seien, nach Ansicht der Fragesteller nur unzureichend beantwortet (z. B. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27375, Antwort auf die Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 19/26646). Die Fragesteller sind daher geneigt, zu glauben, dass die über den WSF bewilligten und an die Warenhausgruppe GKK ausgeschütteten 680 Mio. Euro an Steuergeldern weitgehend uneinbringlich sind und für diesen Ausfall der Steuerzahler wird eintreten müssen.

Gänzlich unverständlich für die Fragesteller ist der Umstand, dass die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen gegen einen etwaigen Forderungsausfall der bereitgestellten Sicherheiten getroffen hat, obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) im Sommer 2023 bereits die wichtigsten Kreditgeber von Signa einer Sonderprüfung unterzog und Banken nach der Höhe von ausgereichten Kreditsummen in Bezug auf die Signa-Gruppe befragte (www.manager-magazin.de/unternehmen/rene-benko-letzte-chaostage-bei-signa-und-wer-traegt-die-schuld-am-schnellen-kollaps-a-f383a538-97a0-4d71-877a-4e78dfec4115).

Des Weiteren besteht nach Ansicht der Fragesteller ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Geschäftsgebarung der Bundesregierung vor allem im Zusammenhang mit der Pleite der Signa-Gruppe und deren Tochtergesellschaften (GKK) in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann, und wie hat die Bundesregierung von der Insolvenz der Signa-Gruppe erfahren?

2

Welche Prognosen kann die Bundesregierung im Hinblick auf die noch nicht abschließend abzuschätzende Signa-Pleite und den finanziellen Unterstützungen der GKK durch die Bundesregierung abgeben bzw. aufstellen?

3

Welche Prognosen hat die Bundesregierung im Rahmen von früheren Unterstützungsmaßnahmen der GKK aufgestellt, die Unterstützungen aus dem WSF gerechtfertigt haben, und welche Faktoren wurden im Rahmen dieser Zukunftsprognosen angesichts der erneuten Insolvenz der GKK damals falsch bewertet?

4

Wie sind die monetären Mittel, die durch die Bundesregierung in Form eines Darlehens und einer stillen Einlage an die GKK geflossen sind, konkret abgesichert (bitte die Sicherheiten seitens GKK auflisten und angeben, wie diese durch die Bundesregierung abgesichert wurden)?

5

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den möglichen Schaden für den Steuerzahler im Falle des Forderungsausfalls im Zusammenhang mit der GKK im Insolvenzverfahren?

6

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den schon entstandenen Schaden für den Steuerzahler durch frühere Abschreibungen im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen der GKK?

7

Hat die Bundesregierung geprüft, ob Kredite und Einlagen im Zusammenhang mit der GKK, die ohne Sicherheiten vergeben wurden, in einem Insolvenzverfahren als normale Insolvenzforderungen zu werten wären und somit dem Bund ein Forderungsausfall in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro drohen könnte, und wie bewertet die Bundesregierung dies unter rechtlichen Gesichtspunkten?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den insgesamt 680 Mio. Euro Unterstützungszahlungen an die GKK lediglich 180 Mio. Euro besichert sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Kann die Bundesregierung des Weiteren bestätigen, dass sich die Besicherung wie folgt aufteilt, nämlich in

a) 80 Mio. Euro in Form liquider Mittel (Bankguthaben), und

b) 100 Mio. Euro in Form einer Sicherheitsübereignung des Warenbestandes sowie abgetretene Kreditforderungen und Markenrechte?

10

Kann die Bundesregierung bereits abschätzen, ob die angegebene Besicherung in Höhe von 180 Mio. Euro auch verwertet werden kann, und wenn ja, in welcher Form, und wann?

11

Wurden Seitens der Bundesregierung die Darlehensbewilligungen an die GKK, eine etwaige Risikobewertungen der Darlehnsbewilligung und die hinterlegten Sicherheiten der GKK überprüft bzw. geprüft, und kann das Ergebnis dieser Überprüfung bzw. Prüfung durch die Bundesregierung eingesehen werden?

12

Nach welchen Kriterien und Erwägungsgründen fand eine Überprüfung bzw. Prüfung (Frage 11) durch die Bundesregierung statt?

13

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von den Sonderprüfungen und Bankabfragen durch die EZB, die bereits im Sommer 2023 angesetzt waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann, und wie hatte die Bundesregierung davon erfahren?

14

Aus welchem konkreten Erwägungsgrund hat die Bundesregierung nicht bereits im Sommer 2023 konkrete Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die GKK-Hilfen und etwaig drohende Forderungsausfälle gesetzt?

15

Hat die Bundesregierung die „Warnungen“ der EZB in Form der Sonderprüfungen und Bankabfragen richtig eingeschätzt, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen (www.manager-magazin.de/unternehmen/rene-benko-letzte-chaostage-bei-signa-und-wer-traegt-die-schuld-am-schnellen-kollaps-a-f383a538-97a0-4d71-877a-4e78dfec4115)?

16

Kann die Bundesregierung beziffern, wie viele Mitarbeiter gegenwärtig bei der GKK arbeiten, und kann die Bundesregierung des Weiteren abschätzen, ob Mitarbeiter der GKK weiterhin einen sicheren Job haben, da im Zuge der vorherigen Rettungsaktionen bereits Arbeitsplätze reduziert wurden (www.puls24.at/news/wirtschaft/5000-kuendigungen-rene-benkohalbiert-galeria-filialen-beinah/291640), oder werden diese als Kollateralschaden in Kauf genommen?

17

Von wem und warum wurden Informationen in Bezug auf die GKK als VS-Vertraulich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingestuft, und sind diese weiterhin aufrecht?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einstufung VS-Vertraulich in Bezug auf Informationen im Zusammenhang mit der GKK aufzuheben, und wenn nein, warum nicht?

19

Hat sich die Bundesregierung außer den mutmaßlichen 180 Millionen an Sicherungen auch Sicherungsrechte an Immobilien der GKK gesichert?

a) Wenn ja, an welchen, und in welcher monetären Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Steuerbetrug, Geldwäsche oder andere finanzkriminelle Aktivitäten bzw. entsprechende Verdachtsfälle im Zusammenhang der Aktivitäten Signa-Gruppe, ihrer Beteiligungen oder den Stiftungen des René Benko vor?

21

Wenn ja, welche (bitte mit kurzer Erläuterung auflisten)?

Berlin, den 23. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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