Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I
der Abgeordneten Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl, Hannes Gnauck, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die steigende Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) steht im Widerspruch zum Anstieg der offenen Stellen hierzulande. So bezogen im Jahr 2023 durchschnittlich rund 799 000 Personen Arbeitslosengeld I (vgl. de.statista.com/statistik/daten/studie/1377/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-jahresdurchschnittswerte/). Demgegenüber waren für das Jahr 2023 durchschnittlich 760 608 offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet (vgl. de.statista.com/statistik/daten/studie/2903/umfrage/jahresdurchschnittswerte-des-bestands-an-offenen-arbeitsstellen/). Laut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Stellenerhebung gab es im dritten Quartal 2023 bundesweit rund 1,73 Millionen offene Stellen (vgl. iab.de/presseinfo/fuenf-prozent-weniger-offene-stellen-als-ein-jahr-zuvor/). Mit der IAB-Stellenerhebung untersucht das IAB viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch die Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet im Jahr 2024 mit Mehrausgaben von rund 1 Mrd. Euro allein für die Zahlung von Arbeitslosengeld I (vgl. www.zeit.de/news/2023-11/10/bundesagentur-fuer-arbeit-beginnt-wieder-mit-ruecklagenaufbau#:~:text=Im%20Jahr%202023%20stehen%20Einnahmen,f%C3%BCr%20die%20Zahlung%20von%20Arbeitslosengeld).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil von Versicherten in der Arbeitslosenversicherung entwickelt, die für die Anspruchsdauer von a) 6 Monaten, b) 9 Monaten, c) 10 Monaten, d) 12 Monaten, e) 15 Monaten, f) 18 Monaten, g) 24 Monaten Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bezogen haben, und wie hoch waren die jeweiligen Zahlbeträge im Durchschnitt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Altersgruppen: über 20 Jahre, über 30 Jahre, über 40 Jahre, über 50 Jahre, über 60 Jahre, angeben)?
Wie oft haben Versicherte in den Altersgruppen a) über 20, b) 20 bis 30, c) 30 bis 40, d) 40 bis 50, e) 50 bis 60, f) über 60 Jahre Arbeitslosengeld I nach SGB III im Durchschnitt in Anspruch genommen, und wie lang waren bei Mehrfachbezug jeweils die durchschnittlichen Bezugsdauern von ALG I (bitte in Tabelle nach Anzahl des Mehrfachbezuges und jeweiliger Bezugsdauer in Monaten gestaffelt auflisten)?
Wie viele Personen haben im Zeitraum der letzten zehn Jahre insgesamt 10, 20, 30, 40, 50 und mehr als 50 Jahre (Unterbrechungen möglich, Gesamtsumme der Beitragsjahre ist relevant) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt, ohne jemals Leistungen aus dieser in Anspruch genommen zu haben (bitte in einer Tabelle differenziert nach Altersgruppen: über 30 Jahre, über 40 Jahre, über 50 Jahre, über 60 Jahre, auflisten)?
Wie viele Personen haben insgesamt 10, 20, 30, 40, 50 und mehr als 50 Jahre (Unterbrechungen möglich) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt und während dieses Zeitraums mindestens einmal oder mehr Leistungen aus dieser in Anspruch genommen (wenn möglich in einer Tabelle getrennt nach mindestens einmal, zweimal, dreimal Inanspruchnahme von ALG I etc., sowie differenziert nach Altersgruppen: über 30 Jahre, über 40 Jahre, über 50 Jahre, über 60 Jahre, auflisten)?
Welche Kosten entstünden nach Berechnungen der Bundesregierung der Arbeitslosenversicherung insgesamt, wenn das Arbeitslosengeld I für ältere langjährig Versicherte (mindestens 60 Monate ununterbrochene Beitragszahlung vor der Arbeitslosmeldung) in den ersten drei Monaten a) auf 70 Prozent des letzten Nettogehalts angehoben würde, b) auf 75 Prozent des letzten Nettogehalts angehoben würde, c) auf 80 Prozent des letzten Nettogehalts angehoben würde, d) auf 85 Prozent des letzten Nettogehalts angehoben würde (bitte das Arbeitslosengeld I auch jeweils mit 7 Prozent Aufschlag für Arbeitslosengeldempfänger mit Kind im Haushalt berechnen)?
Wie viele Personen hätten nach Berechnung der Bundesregierung nach Maßgabe der in Frage 5 geänderten Leistungshöhe Anspruch auf entsprechende Arbeitslosengeldzahlungen, und wie hoch wären jeweils die durchschnittlichen Zahlbeträge (die durchschnittlichen Zahlbeträge bitte je nach Anspruchsdauern in Monaten staffeln)?
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der Bezieher von Arbeitslosengeld I entwickelt, die hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und aufstockende Arbeitslosengeld-II-Leistungen (heute Bürgergeld) bezogen bzw. beziehen (bitte nach Jahren getrennt in absoluten und relativen Zahlen sowie unterschieden nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, angeben)?
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeld-II-Zahlbetrags (heute Bürgergeld) entwickelt, den im Sinne des SGB II hilfebedürftige Arbeitslosengeld-I-Bezieher aufstockend zum Arbeitslosengeld bezogen bzw. beziehen (bitte nach Jahren getrennt in absoluten Zahlen sowie unterschieden nach Geschlecht angeben)?
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil jener Versicherten entwickelt, die nach ihrer Arbeitslosmeldung kein Arbeitslosengeld I erhalten, weil sie nicht die innerhalb der jeweils geltenden Rahmenfrist erforderliche Regelanwartschaftszeit erreichen (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Geschlecht angeben)?
Wie haben sich die Zahl und der Anteil von Sperrzeiten im Arbeitslosengeld I aufgrund § 159 SGB III bei a) Sperrzeit aufgrund Arbeitsaufgabe (vorsätzlich oder grob fahrlässig), b) Sperrzeit aufgrund verspäteter Arbeitssuchendmeldung, c) Sperrzeit aufgrund Meldeversäumnisse, d) Sperrzeit aufgrund Arbeitsablehnung, e) Sperrzeit aufgrund unzureichender Eigenbemühungen, f) Sperrzeit aufgrund Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Dauer umfassten die jeweiligen Sperrzeiten – im Falle der Fragen 10a bis 10f – im Durchschnitt (bitte die absoluten Zahlen und den prozentualen Anteil von Sperrzeitenverhängungen gemessen an allen ALG-I-Leistungsfällen sowie unterschieden nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, angeben)?
Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die jahresdurchschnittlichen Integrationsquoten von a) ALG-I-Beziehern insgesamt, b) ALG-I-Beziehern bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, c) ALG-I-Beziehern im Alter von über 20 Jahren, im Alter von über 30 Jahren, im Alter von über 40 Jahren, im Alter von über 50 Jahren, im Alter von über 55 Jahren und im Alter von über 60 Jahren, d) von ALG-I-Beziehern, die zusätzlich aufstockende ALG-II-Leistungen (heute Bürgergeld) bezogen haben (sog. Aufstocker) entwickelt (bitte jeweils unterschieden nach Männern und Frauen ausweisen)?
Was kostete 2023 im Durchschnitt a) die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines sowie die Ausgabe eines Bildungsgutscheines im SGB III, b) die Einlösung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines sowie die Einlösung eines Bildungsgutscheines im SGB III, c) eine per Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie per Bildungsgutschein geförderte Qualifizierungsmaßnahme im SGB III, und wie viele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, sowie Bildungsgutscheine wurden durchschnittlich in der gesamten Bezugsdauer von ALG I an Arbeitslosengeldbezieher ausgegeben?
Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld I absolvieren gegenwärtig eine Qualifizierungsmaßnahme nach SGB III (bitte die absoluten Zahlen inklusive des Prozentsatzes anteilig an allen ALG-I-Beziehern sowie getrennt nach Geschlecht und unterschieden nach: Förderung per Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines sowie Förderung per Bildungsgutschein, ausweisen)?
Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld I absolvierten in den letzten fünf Jahren erfolgreich eine Qualifizierungsmaßnahme nach SGB III, die zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt führte (bitte die absoluten Zahlen inklusive des Prozentsatzes anteilig an allen ALG-I-Beziehern sowie getrennt nach Geschlecht und unterschieden nach: Förderung per Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, sowie Förderung per Bildungsgutschein, ausweisen)?
Erhöht sich durch die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB III die Integrationsquote von Arbeitslosengeld-I-Beziehern (sowohl die Integration in den ersten Arbeitsmarkt als auch in den zweiten Arbeitsmarkt), und wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Monate nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme wird eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. zweiten Arbeitsmarkt im Durchschnitt aufgenommen (bitte die Integrationsquoten letzter Stand inklusive der prozentualen Veränderung der Integrationsquoten getrennt nach Geschlecht sowie differenziert nach Altersgruppen: über 20 Jahre, über 30 Jahre, über 40 Jahre, über 50 Jahre, über 60 Jahre, ausweisen)?
Wie hoch war 2023 die Anzahl und der Anteil jener Personen, die sich zum Zeitraum ihrer Arbeitssuchendmeldung gemäß § 38 Absatz 1 SGB III a) in einem ungekündigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befanden, b) in einem ungekündigten befristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befanden, c) in einem gekündigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befanden, d) in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befanden (bitte die absoluten und relativen Zahlen jüngster Stand ausweisen)?
Wie hoch waren 2023 die Anzahl und der Anteil jener Personen, die ab dem Zeitraum der Arbeitssuchendmeldung gemäß § 38 Absatz 1 SGB III a) tatsächlich arbeitslos wurden (mit Nachweis Arbeitslosmeldung), b) durch Eigenbemühungen die Arbeitslosigkeit abwenden konnten, indem sie sich selbst eine neue Beschäftigung suchten, c) durch die Vermittlung der Arbeitsagentur eine neue Beschäftigung aufnahmen, und wie viele der Personen nach Fallkonstellation in den Fragen 17a bis 17c erhielten ab dem Zeitraum der Arbeitssuchendmeldung wie oft seitens der Arbeitsagentur einen Vermittlungsvorschlag ausgehändigt, bzw. wie hoch war jeweils deren Anteil an den in den Fragen 17a bis 17c erfragten Fallgruppen (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen jüngster Stand ausweisen)?
Ab welchem Zeitpunkt nach erfolgter Arbeitssuchendmeldung gemäß § 38 Absatz 1 SGB III erhalten Arbeitssuchende im Durchschnitt seitens der Bundesagentur für Arbeit a) einen Termin zum Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung, b) einen Vermittlungsvorschlag ausgehändigt, c) einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt und d) einen Bildungsgutschein ausgehändigt, und wie viele Beratungsgespräche, Vermittlungsvorschläge, Vermittlungsgutscheine und Bildungsgutscheine insgesamt erhält ein Arbeitssuchender im Durchschnitt im Zeitraum ab der Arbeitssuchendmeldung bis zum Eintritt der tatsächlichen Arbeitslosigkeit bzw. bis zur Arbeitslosmeldung (bitte jeweils in einer Tabelle nach Wochen ab Arbeitssuchendmeldung gestaffelt ausweisen)?
Wie viele Vermittlungen nach Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum zwischen der Arbeitssuchendmeldung gemäß § 38 Absatz 1 SGB III und der Beendigung des vorgelagerten Arbeitsverhältnisses führten zu einer erfolgreichen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (bitte die absoluten Zahlen inklusive des prozentualen Anteils an allen in diesem Zeitraum an besagten Personenkreis ausgegebenen Vermittlungsvorschläge sowie die jeweiligen Vermittlungsquoten für die letzten zehn Jahre ausweisen)?
Welche jahresdurchschnittlichen Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung ergäbe nach Berechnung der Bundesregierung eine Senkung der Höchstanspruchsdauer von Arbeitslosengeld-I-Leistungen a) von aktuell sechs Monaten auf drei Monate (bei einer Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor Arbeitsmeldung von zwölf Monaten)? b) von aktuell acht Monaten auf sechs Monate (bei einer Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor Arbeitsmeldung von 16 Monaten)? c) von aktuell zehn Monaten auf acht Monate (bei einer Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor Arbeitsmeldung von 20 Monaten)?
Welche jahresdurchschnittlichen Kosten für die Arbeitslosenversicherung entstünden nach Berechnung der Bundesregierung bei der Ausweitung der Höchstanspruchsdauer von Arbeitslosengeld-I-Leistungen für ältere Versicherte a) von aktuell 15 Monaten auf 18 Monate bei vollendetem 50. Lebensjahr, b) von aktuell 18 Monaten auf 21 Monate bei vollendetem 55. Lebensjahr, c) von aktuell 24 Monaten auf 30 Monate bei vollendetem 58. Lebensjahr, und wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld-I-Leistungen würden von den Änderungen nach Vorgaben wie in den Fragen 21a bis 21c in durchschnittlich welchem Leistungsumfang profitieren (bitte jeweils nach Daten letzter Stand berechnen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung folgenden Befund gemäß der Antwort auf die Schriftliche Frage 166 auf Bundestagsdrucksache 20/10292, wonach a) das Jahr 2022/2023 im Vergleich zum Jahr 2017/2018 weniger Leistungsbezieher, aber durchschnittlich mehr Tage abgeschlossener Bezugsdauer aufweist, b) im Jahr 2022/2023 im Vergleich zum Jahr 2017/2018 anteilig weniger Leistungsbezieher eine kurze Bezugsdauer und mehr Leistungsberechtigte eine lange Bezugsdauer in Anspruch genommen haben, und welche Schlüsse zieht sie daraus?