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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Asylzuwanderer in Pflegeberufen - Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.03.2024

Aktualisiert

22.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1050728.02.2024

Asylzuwanderer in Pflegeberufen – Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik

der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Carolin Bachmann, Gereon Bollmann, Jürgen Braun, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13981 bezüglich der Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters (AZR) mit der Beschäftigungsstatistik hinsichtlich der Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege, stellt die Bundesregierung fest, dass Daten darüber, wie viele Asylzuwanderer eine Beschäftigung in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben, noch nicht vorliegen, da die Daten der Beschäftigungsstatistik noch nicht mit den Daten des Ausländerzentralregisters verknüpft sind. Weiter stellt die Bundesregierung in dieser Antwort fest, dass Daten zu Geflüchteten, die eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung absolvieren, noch nicht vorliegen, da die Daten der Beschäftigungsstatistik noch nicht mit den Daten des Ausländerzentralregisters verknüpft sind. In derselben Antwort stellt die Bundesregierung ebenfalls fest, dass keine Erkenntnisse dazu vorliegen, wie viele Asylzuwanderer seit 2015 aus Staaten nach § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV, Liste nach Anlage zu § 38 BeschV) stammen und in Gesundheitsberufen tätig sind.

Im Oktober 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit einen Methodenbericht über die Hintergründe und methodische Grundlagen zum aufenthaltsrechtlichen Status aus dem Ausländerzentralregister in der Beschäftigungsstatistik mit ersten Erkenntnissen aus der Verknüpfung der Daten des Ausländerzentralregisters mit den Daten aus der Beschäftigungsstatistik veröffentlicht (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Aufenthaltsstatus.pdf?__blob=publicationFile).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Beschäftigung in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben (bitte gesondert nach Jahren von 2015 bis 2018 in der Altenpflege nach Aufenthaltsstatus, Fachkräften – Examinierte, Spezialisten, Experten – und Hilfskräften, ebenso in der Krankenpflege, aber hier insbesondere Personen die dem Tätigkeitsfeld 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ zugeordnet sind, angeben), und wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit?

2

Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Aus- oder Weiterbildung nach bisheriger Form in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben, und wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit?

3

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Asylzuwanderer seit 2015 aus Staaten nach § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV, Liste nach Anlage zu § 38 BeschV) stammen und in Gesundheitsberufen tätig sind, und wenn nein, warum nicht, und wird sich die Bundesregierung entsprechende Kenntnisse verschaffen?

4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um erwerbsfähige Asylzuwanderer vermehrt in Mangelberufen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, in Beschäftigung zu bringen?

Berlin, den 26. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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