Die Bundesregierung und der vor dem Internationalen Gerichtshof von Südafrika gegen Israel erhobene Vorwurf des Völkermordes
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Am 29. Dezember 2023 reichte Südafrika einen Antrag am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag, dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen (UN), ein. Damit wurde ein Verfahren gegen Israel aufgrund des Verdachts der Verletzung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (UN-Völkermordkonvention) in Gaza durch die Militäroperationen seit dem 7. Oktober 2023 eingeleitet. Daneben beantragte es die Anordnung einstweiliger Verfügungen zur Verhinderung eines Genozids in Gaza durch Israel (dpa vom 29. Dezember 2023).
Ein Völkermord nach Artikel II der UN-Völkermordkonvention umfasst alle Handlungen, die geeignet sind, eine nationale, ethnische, „rassische“ oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise „als solche“ zu zerstören. Solche Handlungen sind: die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden, die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen sowie die Verhinderung von Geburten (beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fges%2fVMVERHKONV%2fcont%2fVMVERHKONV%2eA2%2ehtm).
Artikel IX der UN-Völkermordkonvention bestimmt den IGH als zuständiges Gericht für Streitigkeiten über die Anwendung und Erfüllung der Konvention zwischen Vertragsstaaten, zu denen sowohl Israel als auch Südafrika zählen. Dieser ist Organ der Vereinten Nationen. Urteile des IGH sind endgültig und es gibt keine Möglichkeit der Berufung. Es obliegt den betroffenen Staaten, Entscheidungen des Gerichtshofs in ihrer nationalen Gerichtsbarkeit umzusetzen. Wenn ein Land seinen Verpflichtungen aus einem Urteil nicht nachkommt, bleibt nur der Weg zum Sicherheitsrat, der gemäß der UN-Charta eine Resolution verabschieden kann (unric.org/de/internationaler-gerichtshof-suedafrika-wirft-israel-voelkermord-vor/).
Israel hatte die Vorwürfe Südafrikas als haltlos zurückgewiesen und sich auf das Recht zur Selbstverteidigung nach dem verheerenden Massaker der Hamas und anderer Terrorgruppen vom 7. Oktober 2023 berufen (dpa vom 12. Januar 2024). Die Biden-Administration hatte das Verfahren als „wertlos“ bezeichnet, die britische Regierung nannte es „unsinnig“ (www.ipg-journal.de/regionen/naher-osten/artikel/deutliche-abfuhr-7279/).
Die Bundesregierung hat sich in dem Völkermordverfahren zum Gaza-Krieg klar an die Seite Israels gestellt. Den vor dem IGH gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermordes „weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück“. Nach ihrer Auffassung entbehre dieser Vorwurf jeder Grundlage (dpa vom 12. Januar 2024). Die Bundesregierung begründete ihre Haltung zudem mit der deutschen Geschichte und der besonderen Verantwortung Deutschlands für Israel. Angesichts des von den Nazis verübten Menschheitsverbrechens des Holocausts sehe sich die Bundesregierung der Konvention gegen Völkermord besonders verbunden. Diese Konvention sei ein zentrales Instrument des Völkerrechts, um das „nie wieder‘ umzusetzen (dpa vom 12. Januar 2024).
Namibia hat die Bundesregierung für seine Entscheidung scharf kritisiert, die von Südafrika vor dem IGH erhobenen Völkermord-vrwürfe gegen Israel zurückzuweisen. „Namibia lehnt Deutschlands Unterstützung für die völkermörderischen Absichten des rassistischen israelischen Staates ab“, erklärte der am 4. Februar 2024 verstorbene Präsident Hage Geingob am 13. Januar 2024. Er warf Berlin vor, den „Tod von über 23.000 Palästinensern (…) zu ignorieren“ und beklagte „Deutschlands Unfähigkeit, Lehren aus seiner schrecklichen Geschichte zu ziehen“ (KNA vom 14. Januar 2024).
Der IGH hatte dagegen in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2024 eine Gefahr von Völkermord im Gaza-Streifen festgestellt. Zwar verpflichtete er Israel nicht zum Ende des Militäreinsatzes, doch es beauftragte Israel, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern. Die Richter sehen die Gefahr, dass die Völkermordkonvention verletzt werden könnte (dpa vom 26. Januar 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kenntnisse einer politischen Instrumentalisierung durch Südafrika hat die Bundesregierung bezüglich der Einreichung der Klage vor dem IGH gegen Israel (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/voelkermordklage-namibia-kritisiert-berlins-rueckhalt-fuer-israel,U1KWBQ9)?
Welche Kenntnisse einer politischen Instrumentalisierung durch Namibia hat die Bundesregierung bezüglich der Unterstützung der durch Südafrika eingereichten Klage vor dem IGH gegen Israel (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/voelkermord-klage-namibia-kritisiert-berlins-rueckhalt-fuer-israel,U1KWBQ9)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung gezielt zum 120. Jahrestag des Beginns des deutschen Völkermordes an den Herero und Nama auf dem Gebiet des heutigen Namibias kein Wort verlor und am selben Tag Südafrikas Völkermordvorwurf gegen Israel in einer Erklärung genau zum Ende des südafrikanischen Vortrags in Den Haag am 12. Januar 2024 pauschal zurückwies (taz.de/Voelkermordklage-gegen-Israel-in-Den-Haag/!5982867/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Reaktionen der Regierungen von Südafrika und/oder von Namibia auf ihre Einlassung im Zusammenhang mit dem Völkermordverfahren zum Gaza-Krieg, welche in einem Kommentar der Zeitung „taz“ vom 15. Januar 2024 als „zu Tage getretene Missachtung der internationalen Justiz, Zurückweisung juristischer Argumente ohne Prüfung“ und gleichzeitiger „Ignoranz eines Gedenktages“ bezeichnet wurde (taz.de/Voelkermordklage-gegen-Israel-in-Den-Haag/!5982867/)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es nicht nur dann eine rechtliche Frage ist, die durch Gerichte zu klassifizieren ist und nicht durch die Bundesregierung, wenn es darum geht, ob Handlungen ein Kriegsverbrechen darstellen (Antwort auf die Mündliche Frage 10 auf Plenarprotokoll 20/146), sondern auch dann, wenn es um Anhaltspunkte für genozidale Absichten und Handlungen geht?
Auf der Grundlage welcher eigenen Kenntnisse (auch nachrichtendienstlichen) kam die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, dass der von Südafrika vor dem IGH gegen Israel erhobene Vorwurf genozidaler Handlungen jeder Grundlage entbehrt und diesen entschieden und ausdrücklich zurückzuweisen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-der-bundesregierung-zur-verhandlung-am-internationalen-gerichtshof-2252842)?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, den von Südafrika vor dem IGH gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermordes entschieden und ausdrücklich zurückzuweisen, weil dieser Vorwurf jeder Grundlage entbehre, vor dem Hintergrund, dass laut IGH hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass im Rahmen von Israels Militäroperation einige oder mehrere der in Artikel II der Konvention genannten genozidalen Handlungen stattfinden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaesti-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg/)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Mehrheit der Richter am IGH deutlich gemacht hat, dass sie Südafrikas Tatsachenvortrag für plausibel halten, vor dem Hintergrund, dass Südafrika in seiner Klage als Beispiele für genozidale Handlungen Israels verschiedene Umstände dargelegt und dokumentiert hat, die vor allem die Tötung zahlreicher Zivilisten, darunter mehrheitlich Frauen und Kinder, die Vertreibung der Bevölkerung innerhalb des Gaza-Streifens sowie die Stürmung von Krankenhäusern beanstandet und die Bewohner des Streifens in Lebensbedingungen gezwungen würden, die „ihre Zerstörung als Gruppe herbeiführen sollen“ (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg/)?
Welche eigenen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob Israel umgehend nach der Eilentscheidung des IGH am 26. Januar 2024 alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat bzw. ergreift, um zu verhindern, dass im Rahmen des Gaza-Kriegs ein Völkermord an den Palästinensern stattfindet (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg/)?
Welche konkreten Maßnahmen Israels sind der Bundesregierung bekannt, die sicherstellen (sollen), dass die militärischen Handlungen nicht gegen Artikel II der UN-Völkermordkonvention verstoßen, sich die Versorgungslage in Gaza verbessert und Genozid-Anstachelungen im Land sanktioniert werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaesti-na-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg/)?
Wird die Bundesregierung einen Exportstopp (Genehmigungs- und Ausfuhrstopp) von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) gegenüber Israel verhängen, um die völkerrechtlich verbindlichen vorläufigen Maßnahmen, die der IGH gegenüber Israel angeordnet hat, wirksam zu unterstützen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2641612#:~:text=Zur%20heutigen%20Entscheidung%20des%20Internationalen,einstweiligen%20Rechtsschutzverfahren%20vorl%C3%A4ufige%20Ma%C3%9Fnahmen%20angeordnet)?