Kosten für und durch in Deutschland stationierte NATO-Streitkräfte im Jahr 2023
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Im Jahr 2022 waren in der Bundesrepublik Deutschland rund 38 000 US-Soldaten stationiert, im Jahr 2021 waren es 37 547. Zu den 38 000 amerikanischen Kräften kamen 2022 außerdem 576 Soldaten aus Frankreich und den Niederlanden, 458 aus Großbritannien, 156 aus Kanada sowie 94 Soldaten aus Belgien hinzu (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7303).
Die Kosten für die Stationierung von NATO-Soldaten in Deutschland sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: Rund 131 Mio. Euro hat Deutschland im Jahr 2022 laut einer vorläufigen Berechnung ausgegeben. Dabei betrugen die sogenannten Verteidigungsfolgekosten im Jahr 2022 ca. 31 Mio. Euro (2021: 27,5 Mio. Euro) und die Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen ca. 100,2 Mio. Euro (2021: 94,1 Mio. Euro; Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7303).
Die US-Soldatinnen und US-Soldaten waren 2022 in Rheinland-Pfalz (19 050), Bayern (12 600), Hessen (3 300) und Baden-Württemberg (3 050) stationiert (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7303).
Insgesamt wurden im Jahr 2022 den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften 819 Liegenschaften mit rund 59 700 Hektar (ha) Fläche überlassen, die sich wie folgt auf die Vertragspartner des jeweiligen Aufenthaltsvertrages aufteilen: USA 373 Liegenschaften (rund 47 000 ha), Großbritannien 264 (rund 12 630 ha), Niederlande 133 (rund 11 ha), Frankreich 47 (rund 51 ha) sowie Belgien und Kanada jeweils eine Liegenschaft (mit verschwindend geringer Fläche; Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/7303).
Die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Stationierungsstreitkräfte in Deutschland war mit dem „Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) geschaffen worden. Vertragspartner waren die Bundesrepublik Deutschland sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066).
Während die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte, die sich auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages in Deutschland aufhalten, statistisch erfasst wird, ist dies bei Soldatinnen und Soldaten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten nicht der Fall (www.bundeswehr-journal.de/2019/auslaendische-streitkraefte-auf-deutschem-boden/). Denn neben der vertraglichen Einräumung des Rechts zur dauerhaften Stationierung kann die Bundesregierung erforderlichenfalls dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, z. B. zum Zwecke gemeinsamer Übungen mit Verbänden der Bundeswehr, im Einzelfall zustimmen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartner des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) waren 2023 in der Bundesrepublik Deutschland stationiert (bitte unter Angabe der jeweiligen Truppenstärke der Vertragspartnernationen auflisten)?
Wie verteilten sich die in Deutschland stationierten Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages 2023 auf die Bundesländer?
Welche Höhe hatten im Jahr 2022 die Ist-Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7303)?
Wie verteilen sich die im Jahr 2023 angefallenen Verteidigungsfolgekosten und Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages entsprechend den einzelnen Leistungen, soweit im Rahmen des internen Kassenwesens des Bundes eine getrennte Erfassung erfolgt (bitte für die einzelnen Vertragspartnernationen auflisten; vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7303)?
Sofern in Frage 4 bezogen auf die sogenannten Verteidigungsfolgekosten Angaben zu „sonstigen Streitkräften“ erfolgen, welche Vertragspartnernationen fallen darunter?
Sofern in Frage 4 bezogen auf die Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen Angaben zu internationalen militärischen Hauptquartieren (HQ-ABG) erfolgen, an welchen HQ-ABG wurden in welcher Höhe Baumaßnahmen durchgeführt?
An welchen HQ-ABG wurden in den Jahren 2021 und 2022 in welcher Höhe Baumaßnahmen durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten)?
Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend den Vertragspartnernationen auflisten)?
Wie viele Wohnungen mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend den Vertragspartnernationen auflisten)?
Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Januar 2023 dauerhaft zur Verfügung gestellt (bitte nach Entsendeland, nach Truppen-/ Standortübungsplätzen, Kasernen, Depots, bundeseigenen Wohnliegenschaften sowie sonstigen Liegenschaften mit zivilen Bauten wie Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises und der Größe der Liegenschaften aufschlüsseln), und inwieweit gibt es diesbezüglich Änderungen gegenüber der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/7303, Anlage 2)?
In welcher Höhe fielen für die Bundesrepublik Deutschland Kosten für den Erwerb von Grundstücken zur Deckung des militärischen Bedarfs der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte im Jahr 2023 an?
In welcher Höhe wurden den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften im Jahr 2023 Restwerte für die von ihnen finanzierten Investitionen erstattet?
In welcher Höhe sind Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf ehemals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften im Jahr 2023 angefallen (bitte getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes sowie der Bezeichnung der Liegenschaft auflisten; vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/7303)?
Bei Fortschreibung des Bauumsatzes der letzten Jahre wäre mit Kosten in welcher Höhe für die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 2023 bis 2030 zu rechnen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von weiteren über die Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/7370 hinausgehenden konkreten Bauprojekten im Zusammenhang mit PESCO-Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland, und wenn ja, welche (geplanten) Kosten sind für diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?
Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften haben Stationierungsstreitkräfte im Jahr 2023 um Zustimmung gebeten (bitte nach Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises, der Truppenstärke und Dauer der Übung auflisten; vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 20/7303)?
In welcher Höhe wurden seit 2018 Erstattungen an Dritte geleistet, die Schäden (Personen-, Sach- oder Umweltschäden) durch Handlungen ausländischer Streitkräfte in Deutschland erlitten haben (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Vertragspartnernation einschließlich den Schadenstiteln wie Personen-, Sach- oder Umweltschäden auflisten)?
Trifft es zu, dass Australien 2023 vorübergehend für sechs Monate ein Militärflugzeug sowie Soldatinnen bzw. Soldaten und zivile Angestellte in Deutschland stationiert hatte, um die multinationalen Logistik-Hubs für die Ukraine zu überwachen (www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_100205770/ukraine-krieg-i-australien-stationiert-flugzeug-und-soldaten-in-deutschland.html), und wenn ja,
a) auf welcher rechtlichen Basis wurde der Stationierung stattgegeben,
b) wie viele Soldatinnen bzw. Soldaten und zivile Angestellte waren in Deutschland stationiert (bitte getrennt auflisten),
c) in welchem konkreten Zeitraum und wo waren das Militärflugzeug sowie die Soldatinnen bzw. Soldaten und zivilen Angestellte in Deutschland stationiert?
Welchen ausländischen Streitkräften gegenüber hat die Bundesregierung ggf. dem vorübergehenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 2018 zugestimmt (bitte unter Angabe des Zeitraums, der Anzahl der Soldatinnen bzw. Soldaten und zivilen Angestellten, des Grundes der Stationierung und des stationierten Militärgeräts auflisten)?