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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der roten Gebiete in Deutschland

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

27.03.2024

Aktualisiert

06.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1059512.03.2024

Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der roten Gebiete in Deutschland

der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Meldung des Nitratgehaltes im Grundwasser erfüllt Deutschland die Verpflichtungen der EU zur Meldung der Nitratbelastung des Grundwassers nach der Nitratrichtlinie seit 1991 (vgl. www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-91-676-ewg-zum-schutz-der-gewaesser-vor-verunreinigung-durch-nitrat-aus-landwirtschaftlichen-quellen).

Bei der Diskussion um zu hohe Nitratwerte im Grundwasser wird bemängelt, dass Deutschland eine deutlich geringere Nitratmessstellennetzdichte im Vergleich mit anderen EU-Ländern hat und die Verteilung nicht repräsentativ sei. Dies wurde bereits 2015 von der EU-Kommission gerügt (vgl. www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/faktencheck-sind-die-deutschen-nitratwerte-falsch/).

Einige Bundesländer fordern hierzu klare, einheitliche Bundesvorgaben (vgl. www.agrarheute.com/politik/diese-laender-wollen-nitrat-messnetz-ueberpruefen-vergroessern-564449).

Die sich daraus ableitende Ausweisung von sog. roten Gebieten ist heftig umstritten und mit vielen Normenkontrollklagen behaftet, weil die Bewertungskriterien für den Ausweisungsprozess nicht transparent und nicht nachvollziehbar den Interessenten zur Verfügung gestellt bzw. veröffentlicht wurden (vgl. www.landundforst.de/niedersachsen/rote-gebiete-treffen-emsland-besonders-landwirte-wollen-klagen-569740). Viele Landwirte zweifeln die Eignung der jetzigen Nitratmessstellen an und der Deutsche Bundestag hat deshalb dazu im Jahr 2023 auch eine finanzielle Unterstützung zur Überprüfung beantragt (vgl. www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundestag-gibt-geld-fuer-die-Ueberpruefung-der-nitrat-messstellen-frei-13532888.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele neue Messstellen zwischen den Jahren 2016 und 2024 neu errichtet worden sind, um das Nitratmessstellennetz zu erweitern und repräsentativ zu machen (vgl. www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/faktencheck-sind-die-deutschen-nitratwerte-falsch/)?

2

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie hoch die Messdichte im Jahr 2023 gewesen ist, wenn im Jahr 2016 bemängelt wurde, dass im Jahr 2016 die durchschnittliche Messdichte der EU bei acht Messtellen je 1 000 km2 war und in Deutschland nur 1,9 Messtellen pro 1 000 km2 genutzt werden konnten (vgl. www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/faktencheck-sind-die-deutschen-nitratwerte-falsch/)?

3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung technische Zweifel an den Ergebnissen der Nitratmessstellen?

a) Wenn ja, welche technischen Mängel an den Nitratmessstellen können zu einer Verfälschung der Messergebnisse führen?

b) Wenn ja, an wie vielen Nitratmessstellen mit technischen Mängeln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Mängel behoben?

4

Sind aus Sicht der Bundesregierung die deutschen Messergebnisse mit den Werten anderer europäischer Messergebnisse vergleichbar?

5

Haben aus Sicht der Bundesregierung die zusätzlichen Messstellen zu einer europaweiten Vergleichbarkeit geführt?

6

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Messstellen mit erhöhten Nitratgehalten das Verursacherprinzip berücksichtigt oder wurden pauschal alle erhöhten Nitratwerte der landwirtschaftlichen Produktionsweise zugeordnet?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend in den roten Gebieten wirtschaften, vorgelegt werden sollte, und wenn ja, wurde ein solches bereits vorgelegt?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob landwirtschaftliche Betriebe mit Wirtschaftsflächen in den roten Gebieten die Bodennitratwerte bei den Nmin-Proben bezahlen müssen und ob die davon nicht betroffenen Betriebe diese behördlichen Kontrollpflichten kostenfrei erhalten können?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass mit einem dichteren Nitratmessstellennetz und einer Beseitigung der technischen Mängel derselben, eine verursachergenaue, neue Abgrenzung der „roten Gebiete“ zielführend bei der Nitratreduzierung des Grundwassers und eine Erhaltung der Ertragsfähigkeit deutscher Ackerböden hilfreich sein würde?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?

b) Wenn ja, plant die Bunderegierung weitere Maßnahmen, um das Nitratmessstellennetz der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Deutschland zu optimieren (vgl. www.agrarheute.com/politik/diese-laender-wollen-nitrat-messnetz-ueberpruefen-vergroessern-564449).

c) Wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 29. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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