Gebührenordnung für Tierärzte und Auswirkungen auf die Tierhalter sowie deren Protestaktionen
der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Rechnungen der Tierärzte an die Tierhalter nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT-22) überfordern teilweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Tierbesitzer (vgl. https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/tierhaltung/pferdehalter-gehen-gegen-hohe-tierarztgebuehren-petitionen-starten-574918).
Die von den Tierhaltern als ungerecht empfundene Verpflichtung zu überhöhten Tierarztrechnungen hat zu Petitionen im Deutschen Bundestag geführt (vgl. https://www.st-georg.de/news/pferde-und-leute/got-interview-zur-petition-an-bundestag/).
Neben den Petitionen haben Tierhalter Unterschriftenaktionen gestartet, die von mehr als 100 000 Betroffenen unterzeichnet worden sind (vgl. https://www.st-georg.de/news/pferde-und-leute/got-interview-zur-petition-an-bundestag/).
Aufgrund der gestiegenen Kosten für Behandlungen könnten viele Tierhalter zögern, zum Tierarzt zu gehen (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/reiter-petition-tierarztgebuehren-warendorf-100.html).
Die tieferliegenden Probleme wurden bereits im Antrag der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/9746 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages diskutiert.
Da bis heute keine Neufassung der Verordnungsermächtigung zur GOT-22 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Aussicht gestellt wurde, ergeben sich aus Sicht der Fragesteller deshalb dringend weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Kommission des BMEL wurde diesbezüglich finanziert, und in welcher Zusammensetzung hat diese die GOT-22 erarbeitet (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tieraerztinnen-gebuehrenordnung-got.html), und wie viele Tierärzte- und Tierhalterverbände waren dort intensiv mit beteiligt?
Wie viele Tierärzte und welche sind im Bundeslandwirtschaftsministerium, im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tätig?
Wie und durch wen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an die AFC Public Services GmbH (AFC) erteilt worden (vgl. https://afc.net/blog/studie-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht)?
Mit welcher Vergütung ist der Auftrag zur Erstellung einer neuen GOT vom BLE an die AFC erteilt worden?
Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebührensätze von der AFC ermittelt (vgl. https://afc.net/blog/studie-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Petitionen gegen die GOT-22 durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (Fédération Équestre Nationale – FN) und die Vereinigung deutscher Tierhalter (VDTH) im Deutschen Bundestag eingereicht, und wenn ja, wann, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche grundsätzliche Kritik äußern nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden Organisationen VDTH und FN an der neuen GOT-22?
Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verdoppelung der Impfkosten bei Pferden durch die jetzige GOT-22 im Vergleich zur GOT von 2017?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, die zeigen, dass durch die GOT-22 weniger Tiere geimpft, behandelt oder Tierarztbesuche länger hinausgezögert wurden, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, hieraus (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/reiter-petition-tierarztgebuehren-warendorf-100.html)?
Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen negativen Folgen die GOT-22 bisher für Tierbesitzer geführt hat, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit Tiere kein „Luxusgut“ werden (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/tierarzt-kosten-gebuehrenordnung-101.html)?
Erkennt die Bundesregierung die Hausbesuchsgebühr ebenfalls wie die Tierhalterverbände als Doppelabrechnung an, weil ja alle Leistungen bisher in Rechnung gestellt werden konnten und in schwierigen Fällen eine Erhöhung der Abrechnungsgebühren bis zum Dreifachen möglich war?
Welche Betroffenenverbände sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt bei der Erstellung der Ordnungsermächtigung zur GOT-22 zu welchen Themen zu Rate gezogen worden (vgl. https://www.pferd-aktuell.de/deutsche-reiterliche-vereinigung/verbandspositionen/tieraerztegebuehrenordnung)?
Sind der Bundesregierung die neuen kostenverursachenden Dokumentationspflichten bekannt, und wenn ja, plant sie, diese zu minimieren, und wie können diese ggf. minimiert werden (vgl. www.tieraerzteverband.de/weblication/grid5/tmpHTTP/_download_099d4af3c897bbe50bcb440153ce6fd9/GOT_2022-08-15.pdf)?
Wie wurden nach Kenntnis der Bunderegierung die zugrunde gelegten Praxiskosten ermittelt, und welcher Abrechnungssatz als Basissatz der GOT-22 wird zurzeit verwendet?
Welche gemessenen Werte für den zeitlichen Aufwand von praktizierenden Tierärzten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Bemessungsgrundlage für die GOT verwendet?
Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, weshalb es anstatt einer nach der letzten Gebührenerhöhung 2017 vorgesehenen moderaten Erhöhung von ca. 25 Prozent zu einer tatsächlichen Erhöhung bei der GOT-22 in vielen Fällen von 100 bis 300 Prozent gekommen ist (vgl. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_11/_14/Petition_159790/forum/Beitrag_809758.nc.html)?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese extreme Gebührenerhöhung?
Wenn nein, wieso nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Gebührenerhöhung überwiegend bei Tierarztklinikverbünden zu einer Erlössteigerung von 100 bis 300 Prozent führt und nicht unbedingt bei den praktizierenden Tierärzten ankommt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tierkliniken-investoren-101.html)?
Sind der Bundesregierung die Margengewinne der Kliniken beim Medikamenteneinkauf in Höhe von ca. 30 Prozent bekannt, und wenn ja, zieht die Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln (vgl. https://vetplatform.com/medikamenten-einkauf/?lang=de)?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche internationalen Versicherungskonzerne zurzeit Haustier-OP-Versicherungen in Deutschland bewerben, und wenn ja, welche sind dies?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche internationalen Versicherungskonzerne im Sponsoringbereich bei Tierärzteverbänden oder anderen Organisationen auftreten, und wenn ja, welche sind dies?
Welche Verbraucherschutzbestimmungen gelten für Tierhalter in Bezug auf die GOT-22 (vgl. https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/beim_tierarzt_rechnung_nicht_bezahlt_und_weg_ist_der_hund_23230.html)?
Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob Überschreitungen von mehr als 100 Prozent der Behandlungskosten im Vergleich mit anderen europäischen Tierarztleistungen in Deutschland sittenwidrig sind, juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, wie lautet dieser (vgl. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-verguetungsvereinbarungen-3-das-sittenwidrig-zu-hohe-honorar_idesk_PI17574_HI11343690.html)?
Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob die GOT-22 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen EU-Recht verstößt, juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, wie lautet dieser (vgl. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-958002)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit eine Aufklärung über Kosten und Behandlungsrisiken, wie es in anderen Branchen üblich ist, in der GOT künftig auch vorgeschrieben wird (vgl. https://www.tieraerzteberater.de/got/, https://www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-7825415-4627/landwirt-muss-hohe-tierarztrechnungen-nicht-bezahlen-.html)?
Gedenkt die Bundesregierung, die freiwillige Unterschreitung der Gebührensätze in der GOT-22 für praktizierende Tierärzte kurzfristig straffrei zu stellen?