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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Für- und Nachsorge für ehemalige Soldaten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.04.2024

Aktualisiert

11.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1081222.03.2024

Für- und Nachsorge für ehemalige Soldaten

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Hannes Gnauck, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ein 44-jähriger Bundeswehrangehöriger im Krankenstand, stammend aus Nordrhein-Westfalen, wird verdächtigt, Ende Januar 2024 in einer Starbucks-Filiale am Ulmer Münsterplatz eine Geiselnahme durchgeführt zu haben. Die Polizei beendete die Geiselnahme durch einen Einsatz und rettete die Geiseln, wobei der Geiselnehmer schwer verletzt wurde. Der Verdächtige, ein Bundeswehrangehöriger im Krankenstand, soll an den Folgen eines Afghanistan-Einsatzes gelitten haben. Die genauen Hintergründe seiner Handlungen, insbesondere die Frage nach einem möglichen Zusammenhang zwischen seinen Erfahrungen im Dienst und der Geiselnahme, sind derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen (vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/haftbefehl-nach-geiselnahme-ulm-100.html). Der Verdächtige soll im Vorfeld erfolglos versucht haben, einen Behandlungsplatz in einer Spezialklinik der Bundeswehr zu bekommen (vgl. www.derwesten.de/panorama/vermischtes/ulm-starbucks-geiselnahme-polizei-lebensgefahr-festnahme-taeter-id300810597.html).

Im Zusammenhang mit diesem Fall werden durch die Fragesteller Fragen bezüglich der gesundheitlichen und psychologischen Betreuung von Soldaten und ehemaligen Soldaten aufgeworfen, insbesondere in Bezug auf jene, die an posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) leiden. Es stellt sich für die Fragesteller die Frage nach der Effektivität und Zugänglichkeit der Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten für Soldaten mit psychischen Problemen, die aus ihren Einsatzgebieten resultieren können. Darüber hinaus muss nach Auffassung der Fragesteller geklärt werden, ob ausreichende Präventivmaßnahmen ergriffen werden, um Soldaten zu schützen und ihnen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um mit den Herausforderungen des Dienstes und möglichen traumatischen Erfahrungen umzugehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr im Rahmen der Für- und Nachsorge von Soldaten, die an PTBS leiden, um sicherzustellen, dass sie angemessene Unterstützung erhalten, und inwiefern wird kontrolliert, ob Patienten erfolgreich ihr PTBS-Leiden bewältigen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Tatverdächtige im Fall der Ulmer Geiselnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Hilfe bei der Bundeswehr gesucht hat, und wenn ja, wurden ihm die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen verweigert, und wenn ja, aus welchen Gründen?

3

Inwiefern war die Bundeswehr über die psychische Verfassung des Tatverdächtigen informiert, insbesondere in Bezug auf mögliche traumatische Erfahrungen während des Afghanistan-Einsatzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Wurde dem Tatverdächtigen nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichende psychologische Betreuung angeboten, insbesondere im Hinblick auf mögliche posttraumatische Belastungsstörungen?

5

Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundeswehr seit 2020 ambulante und stationäre Therapien für PTBS in Anspruch genommen, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

6

Sind die vorhandenen stationären Therapieplätze für den Bedarf ausreichend oder gibt es Engpässe bei der Versorgung mit stationären Therapiemöglichkeiten für Soldaten?

7

Wie viele Personen haben in welchen Jahren jeweils ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art bei der Bundeswehr begonnen?

a) Wie viele Personen haben in welchen Jahren jeweils ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art bei der Bundeswehr nach § 6 Absatz 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) begonnen?

b) Wie viele Personen befinden sich derzeit insgesamt in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art bei der Bundeswehr?

8

Wie viele Soldaten haben seit 2020 keinen Zugang zu stationärer oder ambulanter Therapie erhalten, obwohl sie Bedarf angemeldet haben, und welche Gründe lagen dieser Ablehnung zugrunde?

9

Wie viele Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst oder während eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art seit 2020 suizidgefährdet geworden, haben einen Suizid versucht oder haben Suizid begangen?

10

Wie viele Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art befinden, haben ambulante oder stationäre Therapie in Bezug auf eine Erkrankung mit PTBS seit 2020 erhalten?

a) Wie vielen Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art befinden, konnte innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten oder länger kein Therapieplatz bzw. keine Behandlung angeboten werden?

b) Wie viele Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art befinden und Berufssoldaten geworden sind, benötigen weiterhin psychologische Betreuung?

Berlin, den 19. März 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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