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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9946)

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.04.2024

Aktualisiert

08.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1080722.03.2024

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Gerrit Huy, Marcus Bühl, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9946)

Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/9946) ist nach Auffassung der Fragesteller nur teilweise eine Aufklärung zu den gestellten Fragen erfolgt, sodass Nachfragen zur Herstellung von Transparenz erforderlich sind, etwa zu Angehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, zur Sekundärmigration, zu Bürgergeldleistungen für ukrainische Flüchtlinge. Soweit in den Nachfragen von Drittstaatsangehörigen die Rede ist, sind damit Staatsangehörige anderer Länder als der Ukraine gemeint.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welches Prüfverfahren gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die laut vorgelegten Ausweispapieren ukrainische Staatsangehörige sind, aber weder Ukrainisch noch Russisch sprechen?

2

Wie viele ukrainische Staatsangehörige, die weder Ukrainisch noch Russisch sprechen, wurden in Deutschland als Kriegsflüchtlinge registriert, und welche Muttersprache wurde von diesen Kriegsflüchtlingen angegeben (bitte tabellarisch darstellen)?

3

Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 nach Deutschland eingereist, wie viele sind wieder ausgereist, und wie viele halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 in Deutschland auf (bitte nach den jeweiligen Staatsangehörigkeiten differenzieren und tabellarisch darstellen)?

4

Unter welchen konkreten Voraussetzungen gelten ukrainische Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten und Staatenlose in Deutschland als schutzberechtigt und werden ukrainischen Staatsangehörigen gleichgestellt?

5

Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Bürgergeld (bitte nach den jeweiligen Staatsangehörigkeiten differenzieren und tabellarisch darstellen)?

6

Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainischen Kriegsflüchtlingen aus Drittstaaten pauschal bis zum 4. März 2025 Schutz gewährt (siehe Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV), auch wenn eine Rückkehr in ihre Heimatländer grundsätzlich möglich wie auch zumutbar erscheint?

7

Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrer Einreise nach Deutschland bereits zuvor in anderen Ländern Schutz gefunden (sogenannte Sekundärmigration; Stichtag 31. Dezember 2023)?

8

Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung diesen Kriegsflüchtlingen (siehe Frage 7) im Rahmen der Sekundärmigration ein De-facto-Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Aufnahmestaates eingeräumt, nachdem sie bereits Schutz und ggf. Arbeit in einem anderen sicheren Aufnahmestaat gefunden hatten?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 der durchschnittliche Verdienst der ukrainischen Kriegsflüchtlinge (hilfsweise für ukrainische Staatsbürger), die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen (bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und allen Beschäftigten differenzieren)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von Februar 2022 bis Februar 2024 jeweils die Anzahl der ukrainischen Staatsbürger und der Anteil der

a) sozialversicherungspflichtig Beschäftigen,

b) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten,

c) sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten,

d) ausschließlich geringfügig Beschäftigten

entwickelt (bitte tabellarisch unter Ausweisung der Differenz zwischen den Monatswerten für Februar 2022 und Januar 2024 darstellen)?

11

Wie lassen sich die Erfolge beim sogenannten Jobturbo für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge belegen hinsichtlich der Anzahl und Quote bei den Vermittlungen sowie den Abgängen in eine Beschäftigung (bitte tabellarisch für die Monate von November 2023 bis Februar 2024, differenziert nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und geringfügiger Beschäftigung darstellen, geförderte Beschäftigungen sind gesondert auszuweisen)?

12

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

13

Wie viele ukrainische Staatsbürger, die in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

a) den Integrationskurs abgebrochen bzw. nicht beendet,

b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,

c) das Sprachniveau A1 erreicht,

d) das Sprachniveau A2 erreicht,

e) das Sprachniveau B1 erreicht,

f) das Sprachniveau B2 erreicht,

g) das Sprachniveau C1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

14

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen und das Zertifikat Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

15

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 jeweils die Anzahl der Integrationskursaustritte ukrainischer Staatsbürger, und wie hoch waren in den Jahren 2022 und 2023 die Anzahl sowie der Anteil der Austritte ukrainischer Staatsbürger aufgrund von Inaktivität?

16

Wie viele der ukrainischen Staatsbürger, die in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs teilgenommen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom

a) Kostenbeitrag befreit,

b) Kostenbeitrag nicht befreit (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

17

Wie viele der ukrainischen Staatsbürger, die in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) den Integrationskurs unter dem Sprachniveau B1 abgeschlossen haben, haben im Anschluss am Kurs Berufsbezogene Deutschsprachförderung teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

18

Wie viele ukrainische Staatsbürger, die in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) den Integrationskurs mit dem Sprachniveau B1 (oder höher) abgeschlossen haben, haben im Anschluss am Kurs Berufsbezogene Deutschsprachförderung teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

19

Wie viele der in Frage 18 genannten Personen haben den Kurs „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ mit dem

a) Sprachniveau A1,

b) Sprachniveau A2,

c) Sprachniveau B1,

d) Sprachniveau B2 (oder höher) abgeschlossen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

20

Wie viele der in Frage 19 genannten Personen haben den Kurs „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ mit dem

a) Sprachniveau B1,

b) Sprachniveau B2,

c) Sprachniveau C1,

d) Sprachniveau C2 abgeschlossen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

21

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

22

Wie viele ukrainische Staatsbürger, die in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,

c) das Sprachniveau A1 erreicht,

d) das Sprachniveau A2 erreicht,

e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

23

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen und das Zertifikat Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

24

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) erstmalig am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und dabei das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

25

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 (letzter verfügbarer Stand) wiederholt am Deutsch-Test für Zuwanderer teilgenommen und im ersten Testergebnis im Wiederholerverfahren das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

26

Wie viele ukrainische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) wiederholt am Deutsch-Test für Zuwanderer teilgenommen und im jüngsten Testergebnis im Wiederholerverfahren das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung sowie Teilnehmern ohne Teilnahmeverpflichtung getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben), und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten der Unterkunft (KdU) für Ukraine-Flüchtlinge während der einjährigen Karenzzeit in unbegrenzter Höhe übernommen werden, als Pull-Faktor für Sekundärmigration, zumal es weder eine verfassungsrechtliche Verpflichtung gibt, die Kosten der Unterkunft in unbegrenzter Höhe zu übernehmen, noch weltweit eine vergleichbare großzügige Regelung gibt?

27

Wie viele ukrainische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Februar 2022 Grundsicherung bzw. Sozialhilfe bezogen und beziehen aktuell Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (bitte tabellarisch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln und die Veränderung zwischen Februar 2022 und Dezember 2023 angeben)?

28

Wie hoch ist der durchschnittliche Anspruch auf Bürgergeld einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe für ukrainische Staatsangehörige im Februar 2022 und im Dezember 2023 (bitte tabellarisch nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden: mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern, mit vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern, nach Partner, Partner mit Kindern: mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern, mit vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern und regional differenziert für den Bund und sowie die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln, KdU bitte gesondert ausweisen)?

29

Wie prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung die Jobcenter nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit die Bedürftigkeit der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, wenn zu deren Kontoguthaben in der Ukraine, Kfz, Immobilien usw.de facto nur Eigenangaben übernommen werden (siehe Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/9946)?

30

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um das bestehende Erfassungsdefizit zum Vermögen (siehe Frage 29) wie auch Erfassungsdefizite zu möglichen Einkünften in der Ukraine, zum Beispiel aus der Vermietung von Eigentumswohnungen, geschlossen werden?

31

In wie vielen Fällen erfolgten durch die Jobcenter in den Jahren 2022 und 2023 Kontrollabfragen über das IT-Verfahren ADEBAR, und mit welcher Erfolgsquote?

32

Welche Kosten sind dem Bund bisher durch die Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge einschließlich Drittstaatsangehörige und Staatenlose entstanden (bitte tabellarisch nach Monaten bis einschließlich Dezember 2023 aufschlüsseln)?

33

Kann die Bundesregierung für die laufende Wahlperiode ausschließen, dass das Bürgergeld künftig direkt in die Ukraine gezahlt wird, wie es etwa sinngemäß durch den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj am 28. Januar 2024 im Gespräch mit Caren Miosga vorgeschlagen wurde („Deshalb wäre es besser, Deutschland würde Ukrainer unterstützen, indem es dieses Geld in unseren Haushalt einfließen ließe und die Ukraine würde das Geld verteilen, je nachdem wo die Person sich aufhält“; www.nius.de/news/selenskyj-im-miosga-interview-deutschland-soll-buergergeld-direkt-in-die-ukraine-ueberweisen/98a9f7e1-894b-4cf3-b676-8f4d9aee7fc3)?

34

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine 100-Prozent-Sanktionierung nach § 31a Absatz 7 SGB II (Artikel 5 des Entwurfs eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024, dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009999.pdf) möglich, wenn das ursprünglich nachgewiesene konkrete Arbeitsangebot aufgrund anderweitiger Besetzung zum Zeitpunkt der Sanktionierung nicht mehr besteht (bitte dabei auf den Wortlaut von § 31a Absatz 7 Satz 2 SGB II und auch die neue Regelung des § 31b Absatz 3 Satz 1 2. Halbsatz SGB II eingehen)?

Berlin, den 18. März 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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