Zur Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“
der Abgeordneten Barbara Benkstein, Eugen Schmidt, Steffen Janich, Edgar Naujok, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ ist ein Zusammenschluss der Initiativen „Das NETTZ“, „HateAid“, „jugendschutz.net“, „Neue deutsche Medienmacher*innen“ und der „Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur“, die sich „gegen Hassrede und Gewalt im digitalen Raum engagieren“ (kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/ueber-uns/). Das Vorhaben des „Kompetenznetzwerks“ wird von diesem wie folgt beschrieben: „Es ist an der Zeit, organisiertem Hass, der von einer lautstarken Minderheit ausgeht, ebenso organisiert und strategisch entgegenzutreten. Im Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz bündeln wir unsere Kräfte, ermöglichen Austausch und entwickeln ganzheitliche Strategien für einen demokratischen Diskurs“ (ebd.). Das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ wird unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ gefördert (ebd.).
Das „Kompetenznetzwerk“ hat Mitte Februar 2024 eine Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ publiziert (Volltext unter kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf), die die Erfahrungen deutschsprachiger Internetnutzer ab 16 Jahren zu analysieren und aktuelle Zahlen und Fakten zu „Hass im Netz“ zu liefern beansprucht (https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf). Dort wird konstatiert, dass jeden Tag Menschen im Netz beleidigt, belästigt und bedroht würden. Dies führe zu einem Rückzug vieler Nutzer aus dem Netz und zu seltener geäußerten politischen Meinungen. Dergestalt seien Meinungsvielfalt und Demokratie gefährdet (ebd.).
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa Paus, sieht durch den „Hass im Netz“ „unsere Demokratie“ bedroht (ebd.). Weiter hält sie fest: „Wir können gemeinsam etwas dagegen unternehmen“ (ebd.). Die Autoren der Studie vertreten die Ansicht, dass die Politik dringend handeln müsse, um der unterstellten destabilisierenden Wirkung des Hasses im Netz auf die Demokratie etwas entgegenzusetzen. So fordern sie, dass Betroffene besser geschützt und unterstützt werden müssen, dass Social-Media-Plattformen finanziell zur Verantwortung gezogen werden müssen und dass Medienkompetenz und politische Bildung gestärkt werden müssen (ebd.).
Die Fragesteller hingegen sind der Auffassung, dass die zitierte Studie methodisch fragwürdig ist, mit einem ungeklärten Verständnis von „Hass“ operiert und sich dezidiert gegen konservativ-liberale Akteure im politisch-medialen Diskurs wendet. Weiter sind die Fragesteller der Auffassung, dass die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, ihre Kompetenzen überschreitet, wenn sie als Kommentar zur genannten Studie festhält, „unsere Demokratie“ sei bedroht und dass „wir“ gleichzeitig „gemeinsam“ etwas dagegen „unternehmen“ könnten. Nach Auffassung der Fragesteller kann die zitierte Studie keine wissenschaftlich unabhängige Relevanz für sich reklamieren, sie fällt vielmehr als ein Versuch der geförderten Initiativen auf, missliebige Positionen des rechts-konservativen Spektrums im Netz als „Hass“ zu diskreditieren und damit einer politischen Auseinandersetzung zu entziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Mit welcher Summe fördert die Bundesregierung das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ seit Beginn der laufenden Legislatur (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach institutioneller und projektbezogener Förderung aufschlüsseln)?
Fördert die Bundesregierung die Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ des „Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit welcher Summe?
Fördert die Bundesregierung in dieser Legislatur Schriften mit vergleichbaren Inhalten, die ihren Fokus auf „Hass im Netz“ legen, der durch die linke Seite des politischen Spektrums im Netz verbreitet wird (wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Webseite „indymedia“ (de.indymedia.org/antifa) keinerlei Hass enthält und verbreitet (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Webseite netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/ keinerlei Hass enthält und verbreitet (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Onlineauftritt von „Magazin Royale“ vom Freitag, den 16. Februar 2024, umfassend den vielfach als Mordaufruf gegen Andersdenkende verstandenen Satz „Nicht immer die Nazi-Keule raus holen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen. Tschüss, bis nächste Woche“ als im Netz verbreiteter „Hass“ gegen Andersdenkende zu verstehen ist (bitte begründen; vgl. auch www.nius.de/medien/nazis-keulen-boehmermann-ruft-zur-toetung-von-afd-und-fpoe-politikern-auf/a7527bb5-bb93-4051-82c7-f9fdebe4feb8)?
Unterscheidet sich aus Sicht der Bundesregierung „Hass im Netz“ von Hass außerhalb des Netzes, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Merkmale?
Bedroht aus Sicht der Bundesregierung „Hass im Netz“ die Demokratie anders als Hass außerhalb des Netzes (bitte begründen)?
Was kann nach Auffassung der Bundesregierung gegen die angenommene Bedrohung unserer Demokratie durch „Hass im Netz“ getan werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Hält die Bundesregierung die vom „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ für die vorliegende Studie benutzte Definition von „Hass im Netz“ (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 17) für geeignet, das Phänomen begrifflich, methodisch und empirisch zu untersuchen (bitte ausführen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich der „Hass im Netz“, der sich speziell gegen Politiker richtet (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 33), über die Parteien des parlamentarischen Spektrums verteilt (bitte ausführen)?
Teilt die Bundesregierung die These der Autoren der vorliegenden Studie, dass es weiterer Forschung bedürfe, um zu untersuchen, was Internetnutzer unter „Hass im Netz“ verstehen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 42 bitte ausführen)?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, unter den Begriff „Hass im Netz“ auch digital getätigte Äußerungen zu fassen, die nach aktueller Rechtsprechung nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 49 f.) (bitte ausführen)?
Macht sich die Bundesregierung die These der Autoren der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“, bei den bevorstehenden Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen bestehe die Gefahr, dass rechtsextreme Nutzer und Netzwerke versuchen werden, „den Diskurs noch weiter nach rechts zu verschieben“ (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 57), zu eigen (bitte begründen und offenlegen, wie die Bundesregierung „rechts“ definiert)?
Macht sich die Bundesregierung die These der Autoren der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“, Hass werde „als Instrument genutzt, um den Diskurs immer weiter nach rechts zu verschieben und so diese Sichtweisen zu normalisieren“ (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 64), zu eigen (bitte begründen)?
Macht sich die Bundesregierung die Forderung der Autoren der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ nach einer finanziellen Beteiligung von Social-Media-Plattformen „an den Kosten für gesellschaftliche Schäden, die sie durch Hass-begünstigende Geschäftsmodelle verstärken“, zu eigen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 65)?
Wenn ja, wie ließen sich die angesprochenen „gesellschaftlichen Schäden“ analytisch und begrifflich darstellen und messen?
Wenn ja, wie hoch sollte nach Auffassung der Bundesregierung die finanzielle Beteiligung der Social-Media-Plattformen ausfallen?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, durch den Digital Services Act der Europäischen Union (DSA, vgl. commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-for-digital-age/digital-services-act_de) sei eine solche Forderung nach finanzieller Beteiligung der Social-Media-Plattformen prinzipiell möglich?
Wenn nein, warum nicht?
Macht sich die Bundesregierung die Forderung der Autoren der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ nach einer nationalen Bildungsoffensive Medienkompetenz zu eigen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 65)?
Wenn ja, was wären nach Auffassung der Bundesregierung Ziele einer solchen nationalen Bildungsoffensive Medienkompetenz?
Wenn ja, welche Einrichtungen wären nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, eine solche nationale Bildungsoffensive Medienkompetenz durchzuführen?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, die veranschlagten 6,5 Mrd. Euro (ebd.) seien eine realistische, erstrebenswerte und finanzierbare Summe zur Förderung der Bildungsoffensive?
Wenn nein, warum nicht?
Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit Repräsentanten der auch in Deutschland genutzten Social-Media-Plattformen über deren Vorgehen gegen „Hass im Netz“?
Wenn ja, mit welchen Social-Media-Plattformen laufen diese Gespräche?
Wenn ja, welche Vorstellungen verbinden die Social-Media-Plattformen mit „Hass im Netz“?
Wenn ja, was unternehmen die Social-Media-Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen „Hass im Netz“?
Wenn ja, setzen die Social-Media-Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Software auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) ein, um „Hass im Netz“ zu detektieren und zu entfernen?
Erkennt die Bundesregierung bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa Paus, einen Interessenkonflikt, zum einen als institutionelle Förderin des „Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“ aufzutreten und zum anderen die von eben diesem Netzwerk vorgelegte Studie zustimmend zu kommentieren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?