Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengenraum und Folgen für die innere Sicherheit
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 30. Dezember 2023 den Beschluss gefasst, dass Rumänien und Bulgarien dem Schengenraum beitreten können. Zuerst werden ab Ende März 2024 dazu die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Die Beratungen über einen weiteren Beschluss zur Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen werden derzeit fortgesetzt (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/bulgarien-und-rumanien-treten-schengen-raum-bei-freizugigkeit-gilt-zunachst-auf-luft-und-seeweg-2024-01-03_de).
Die Presse berichtet als Folge dieser Maßnahme nun über einen möglichen neuen Einreisetrick mithilfe von Flügen aus Rumänien oder Bulgarien nach Deutschland. Migranten, beispielsweise aus der Türkei, Afghanistan oder dem Irak, welche nach Bulgarien einreisen und dort einen Asylantrag stellen, könnten sich danach in ein Flugzeug nach Deutschland setzen. Sofern diese in Deutschland nicht erneut ein Schutzgesuch stellen, können sie sich bis zu 90 Tage im Schengenraum aufhalten oder untertauchen. Sie werden zukünftig bei der Einreise nicht grenzpolizeilich kontrolliert werden. Flüge von Rumänien und Bulgarien nach Deutschland seien teilweise für 20 bis 24 Euro zu erwerben (www.nius.de/news/keine-kontrollen-bei-fluegen-aus-rumaenien-und-bulgarien-illegale-migranten-koennen-ab-april-mit-eu-trick-ganz-legal-einreisen/d01d9039-c541-41d2-a870-371b288cc2ff).
Der Vorsitzende der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, warnte bereits, dass die Wahrscheinlichkeit da sei, dass Islamisten und Terroristen den Wegfall der Luftgrenzkontrollen ausnutzen könnten. Für Islamisten, die über den Balkan kämen, könnte es dann einfacher sein, mit dem Flugzeug einzureisen als mit dem Auto. Es sei schwer vorstellbar, dass Rumänien und Bulgarien derzeit einen Schengenstandard zu 100 Prozent herstellen könnten. Sicherheitspolitisch halte er das Vorhaben für hochgefährlich. Ab April 2024 könnte das im schlimmsten Fall so ablaufen, dass ein Islamist, der beispielsweise irakischer Staatsangehöriger ist und eine bulgarische Duldung besitzt oder sich im Asylverfahren befindet, nach dem Wegfall der Kontrollen aus Bulgarien nach Paris, Brüssel oder Berlin fliegen könnte, ohne der Gefahr zu unterlaufen, kontrolliert zu werden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung das Risiko einer Zunahme an Einreisen von Migranten oder Terroristen im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller über Flüge aus Rumänien und Bulgarien ausschließen?
Liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkrete Warnungen ihrer Polizei- und Sicherheitsbehörden vor, und wenn ja, seit wann?
Mit wie vielen Migranten im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller über Flüge aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland rechnet die Bundesregierung ab April 2024 durch die Aufnahme dieser Staaten in den Schengenraum (bitte nach den jeweiligen Staaten und ganz konkrete Zahlen, wenn solche vorliegen sollten, differenzieren)?
Wie viele illegale Einreisen oder Einreiseversuche nach Deutschland über den Luftweg wurden seit 2014 über Flüge aus Rumänien und Bulgarien jeweils jährlich bis 2023 und jeweils in den ersten Monaten 2024 bis zur Aufhebung der Luftkontrollen registriert (bitte nach den erfragten Staaten sowie die Jahre 2019 bis 2023 zusätzlich auch nach Monaten aufschlüsseln)?
Welche acht häufigsten anteiligen Nationalitäten haben diese in Frage 4 erfragten illegal einreisenden Personen jeweils in Bezug auf Flüge aus Rumänien und Bulgarien seit dem Jahr 2014 jeweils jährlich gehabt (bitte nach dem prozentualen Anteil sowie nach absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Wie viele illegale Einreisen oder Einreiseversuche von Islamisten und entsprechenden Terrorverdächtigen nach Deutschland wurden seit 2014 bis 2023 jährlich und jeweils in den ersten Monaten 2024 bis zur Aufhebung der Luftkontrollen jeweils für Flüge aus Rumänien oder Bulgarien registriert?
Wie lautet der genaue Wortlaut des sogenannten Miri-Erlasses des damaligen Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (www.focus.de/politik/deutschland/seehofer-erlass-reaktion-auf-fall-miribundespolizei-verstaerkt-kontrollen-an-deutschen-grenzen_id_11325425.html)?
Gibt es zu diesem Erlass (Frage 7) eine Nachfolgeregelung, oder ist dieser nach wie vor gültig?
Durch welchen Erlass (bitte genaue Bezeichnung) wurde verfügt, dass abgelehnte und abgeschobene Islamisten, für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, nicht wieder einfach zurück nach Deutschland kommen können, um Asyl zu beantragen (www.bild.de/politik/inland/asylrecht/islamisten-durften-ganz-legal-nach-deutschland-kommen-56060690.bild.html)?
Gibt es zu diesem Erlass (Frage 9) eine Nachfolgeregelung, oder ist dieser nach wie vor gültig?
Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert dann in Bezug auf Frage 9 eine Zurückweisung eines Terrorverdächtigen durch die Bundespolizei im Falle einer vorübergehenden nationalen Grenzkontrolle, die nach dem Schengener Grenzkodex genehmigt wäre?
Was ist die derzeit aktuelle Fassung der BRAS 120 – Bestimmungen zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (Best Grepo), und auf welche Weise kann diese für die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten des Ausschusses für Inneres und Heimat bezogen werden?