Juristen in den Bundesministerien und Beauftragung Externer
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Rund eine halbe Million Menschen sind in der Bundesverwaltung beschäftigt: in Bundesministerien, bei Bundesgerichten oder in über 900 Bundesbehörden inklusive der Bundeswehr (www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/arbeiten-bundesverwaltung-node.html#:~:text=Rund%20500.000%20Menschen%20sind%20in,900%20Bundesbehörden%20inklusive%20der%20Bundeswehr). Allein im Bundesministerium der Justiz arbeiten über 300 Juristen. Dennoch nahm die Bundesregierung in der Vergangenheit insbesondere Dienstleistungen externer Juristen in Anspruch (www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesregierung-honorare-anwaelte-kanzleien-externe-rechtsgutachten-stundensatz-vergabe/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Personen mit juristischer Ausbildung (bitte unterscheiden nach erstem und zweitem juristischen Staatsexamen sowie Bachelor- und Masterabschlüssen) sind jeweils in den einzelnen Bundesministerien tätig (bitte nach Bundesministerium auflisten)?
Wie viele Personen mit juristischer Ausbildung (analog Frage 1) sind in den nachgelagerten Behörden tätig (bitte nach Behörde auflisten)?
Wie viel Honorare oder andere Entgelte hat die Bundesregierung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode an externe Rechtsanwaltskanzleien gezahlt (bitte nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode komplette Gesetzentwürfe bzw. Verordnungsentwürfe oder Teile davon durch Rechtsanwaltskanzleien erstellen lassen, und wenn ja, welche Entwürfe, und durch wen, und welche Kosten entstanden gegebenenfalls (bitte nach Ressort auflisten)?
Hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Rechtsgutachten durch Rechtsanwaltskanzleien erstellen lassen, und wenn ja, welche Gutachten, und durch wen, und welche Kosten entstanden gegebenenfalls jeweils (bitte nach Ressort auflisten)?
Nach welchen rechtlichen Vergabekriterien erfolgt die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien durch die Bundesregierung?