Bedeutung von Exnovationen und Nischeninnovationen im Rahmen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der sogenannten sozial-ökologischen Transformation der deutschen Wirtschaft und der deutschen Industrie. Ein wesentliches Ziel ist die sogenannte Klimaneutralität. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland demnach sogenannte Treibhausgasneutralität erreichen: Es soll dann ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen einerseits und deren Abbau andererseits herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung sogar negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672).
Für viele Aspekte der sogenannten sozial-ökologischen Transformation zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortlich. Insbesondere die vom BMWK herausgegebenen Jahreswirtschaftsberichte 2022, 2023 und 2024 informieren die Öffentlichkeit über die Pläne der Bundesregierung in dieser Hinsicht und deren bisherige Umsetzung. Allerdings handelt es sich bei dieser „Transformation“ laut Angaben der Bundesregierung um eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sodass naturgemäß auch weitere Ressorts davon betroffen sind (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/allianz-fuer-transformation/transformation-fragen-und-antworten-2204050).
So arbeitet insbesondere die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland, das dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zugeordnete deutsche Umweltbundesamt (UBA), seit Jahren daran, Strategien für die Um- und Durchsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation zu entwickeln. In seinen zahlreichen Veröffentlichungen entwickelt das UBA u. a. Konzepte einer sogenannten transformativen Umweltpolitik, wobei es ausdrücklich um die „Förderung gesellschaftlichen Wandels“ geht (z. B. www.umweltbundesamt.de/publikationen/transformative-umweltpolitik-ansaetze).
Hierbei liegt ein Fokus des UBA auf der sogenannten sozial-ökologischen Transformation des Ernährungssystems. Dieses Problem fällt im Wesentlichen in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL; www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/153-oecd-agrar-ernaehrungssysteme.html). Laut UBA hat die Art und Weise, wie in Deutschland die Ernährung organisiert wird – von der Saatgut- und Düngemittelherstellung, über den Anbau, die Verarbeitung und Vermarktung bis zum Konsum und zur Entsorgung von Lebensmitteln – enorme Auswirkungen auf die Umwelt. Ausdrücklich heißt es: „Eine Transformation des Ernährungssystems ist für dessen Nachhaltigkeit dringend geboten“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-08-15_texte_84-2019_transfern-ap1_0.pdf, S. 4).
Die Fragesteller interessieren sich in diesem Zusammenhang besonders für das Konzept der sogenannten Exnovationen. Dieser Begriff taucht vor allem im Zusammenhang mit der Transformation des Ernährungssystems auf und beschreibt „ein gezieltes Abschaffen oder Beenden bestehender Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_137-2021_sozial-oekologische_transformation_des_ernaehrungssystems.pdf, S. 12, im Folgenden zitiert als UBA 137/2021). Der Begriff der „Exnovationen“ findet sich auch in neueren Texten des UBA, wie z. B. in UBA 44/2023 vom Dezember 2023 (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/44_2023_texte_einflussfaktoren_auf_umweltpolitiktransfer.pdf) oder UBA 30/2023 vom Februar 2023 (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_30-2023_metaanalyse_ausgewaehlter_uba-forschungsprojekte_nachhaltigkeitsorientierter_politik.pdf). In letzterer Publikation wird die sogenannte Exnovation als „Destabilisierungsprozess nicht-nachhaltiger Systemkonfigurationen“ beschrieben (ebd., S. 51).
Das UBA bemüht sich im Zusammenhang mit dem Ernährungssystem ausdrücklich um die „Ausarbeitung konkreter Exnovationsstrategien“ (UBA 137/2021, S. 12). Es konnte dabei insbesondere vier politische Handlungsansätze differenzieren (ebd.):
- Bestehende nicht-nachhaltige Praktiken und Technologien de-legitimieren,
- Spielregeln ändern (u. a. Unterstützung bestehender Regime-Technologien und Praktiken beenden),
- Soziale Netzwerke verändern und Austausch zentraler Akteure fördern,
- sozio-ökonomischen Ausgleich vornehmen.
Die vom UBA abgeleiteten Politikoptionen transformationsorientierter Umweltpolitik zielen explizit darauf ab, „das bestehende, nicht-nachhaltige System aufzubrechen und für einen tiefgreifenden Wandel in Richtung Nachhaltigkeit zu öffnen.“ Transformative Innovationen seien „disruptiv“ und zielten darauf ab, „bisherige Technologien und Praktiken zu ersetzen, statt sie nur zu verbessern.“ Transformation bedeute „insbesondere auch die Beendigung und das Ausschleusen nicht-nachhaltiger Technologien, Praktiken und Strukturen (Exnovation)“ (UBA 137/2021, S. 27).
Anhand tierischer Lebensmittel, also Fleisch, Eier und Milch, wird der Prozess der Exnovation exemplarisch simuliert. So solle u. a. die Schaffung neuer Narrative – auch mit etablierten Institutionen wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) – die Delegitimierung tierischer Lebensmittel voranbringen. Aber auch die Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel tierischen Ursprungs, andere Besteuerungen oder das Aufkündigen von Subventionen sollen dazu beitragen, die Produktion und den Konsum tierischer Produkte zu beenden und eine pflanzenbasierte Ernährung zu fördern. Unter Betrachtung des derzeitigen agrar- und ernährungspolitischen Geschehens zeigen sich nach Auffassung der Fragesteller durchaus Parallelen zwischen dem politischen Führungsstil des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir und den oben dargelegten Inhalten des UBA-Abschlussberichts. Die Ernährungsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft identifiziert eine pflanzenbetonte Ernährungsweise gemeinsam mit der Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung als eine wichtige Stellschraube im Ernährungsbereich (gvpraxis.food-service.de/gvpraxis/news/bmel--ernaehrungsstrategie-beschluss-steht.-oezdemir-gemeinschaftsverpflegung-als-hebel-nutzen.-54367). Zusätzlich sollen die Tierzahlen in der Nutztierhaltung durch den Umbau massiv abgebaut werden (www.bmel.de/DE/themen/tiere/umbau-tierhaltung/umbau-tierhaltung_node.html), und Fleisch wird wohlmöglich mit einer zusätzlichen Verbrauchsteuer künstlich verteuert werden (www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/gruenen-minister-plant-fleisch-steuer-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-li.2184560). Aber auch der stetige Abbau der Agrardieselrückvergütung für die Landwirtschaft trägt nach Auffassung der Fragesteller die Handschrift des UBA-Abschlussberichts (www.agrarheute.com/politik/abschaffung-agrardiesel-fuer-landwirte-schuld-614364).
Neben den „Exnovationen“ erforscht das UBA außerdem Handlungsansätze zur Förderung der Ausbreitung von sogenannten Nischeninnovationen. Damit sind Innovationen gemeint, „die sich aufgrund der Stabilität des Regimes dort nicht entwickeln können“. Als Beispiele für Nischeninnovationen im Bereich des Ernährungssystems zählt das UBA (137/2021) u. a. „In-Vitro-Fleisch“, „Fleischersatzprodukte“, „Essbare Städte“, „Precycling“, „Veganen Konsum“ und „Zweinutzungshühner“ auf. Laut UBA (137/2021, S. 12) gelangen solche Nischeninnnovationen „insbesondere dann von der Nischenebene ins Regime, wenn das Regime durch externen Druck oder innere Dynamiken destabilisiert ist. Dadurch kann dann eine Transformation stattfinden und dort eine neue, stabile Regimekonfiguration entstehen“ (ebd.).
Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, inwiefern sich die Bundesregierung bei der Umsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation an Strategien und Empfehlungen orientiert, die vom UBA ausgearbeitet wurden. Außerdem interessieren sie sich dafür, wie die Bundesregierung die Arbeit des UBA bewertet. Die Delegitimierung bestehender Praktiken und Technologien, das Aufbrechen des bestehenden Systems und die Destabilisierung des bestehenden Regimes (z. B. UBA 137/2021, S. 19 f.) erscheinen den Fragestellern Aufgaben zu sein, denen sich eine Bundesbehörde eines demokratischen Staates nicht widmen sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Rolle spielten und spielen die vom UBA entwickelten Strategien und Konzepte in den Plänen und Handlungen der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung bei der Planung, Umsetzung oder Durchsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation auf vom UBA entwickelte oder ausgearbeitete Konzepte und Strategien zurückgegriffen, und wenn ja, auf welche, in welchen Ressorts, und inwiefern?
b) Hat die Bundesregierung bei der Planung, Umsetzung oder Durchsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation Konzepte und Strategien, die vom UBA entwickelt oder ausgearbeitet wurden, erwogen und verworfen, und wenn ja, welche, und aus welchem Grund?
c) Lassen sich die Bundesregierung bzw. die einzelnen Bundesministerien bei der Planung, Umsetzung oder Durchsetzung der sogenannten sozialökologischen Transformation vom UBA beraten, und wenn ja, wie gestaltet sich diese Beratung konkret, und was ist der Gegenstand dieser Beratung?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Verflechtungen zwischen dem UBA und der Bundesregierung bzw. einzelnen Bundesministerien einerseits oder dem UBA und bestimmten Nichtregierungsorganisationen andererseits?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige oder aktive Mitarbeiter des UBA, die derzeit für die Bundesregierung bzw. die Bundesministerien tätig sind, und wenn ja, welche Funktionen übten oder üben diese Personen im UBA aus, und welche üben sie für die Bundesregierung aus?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige oder aktive Mitarbeiter der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien, die derzeit für das UBA tätig sind, und wenn ja, welche Funktionen übten oder üben diese Personen für die Bundesregierung aus, und welche üben sie im UBA aus?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige oder aktive Mitarbeiter des UBA, die derzeit für Nichtregierungsorganisationen oder Gruppierungen wie die „Letzte Generation“, das „Bündnis Bürgerenergie“, die „Students for Future“, „Parents for Future“, „Omas for Future“, „Lawyers for Future“, „Psychologists for Future“, „Health for Future“, „Scientists for Future“, „Schools for Future“ oder „Extinction Rebellion“ tätig sind oder sich dort engagieren, und wenn ja, welche Funktionen übten oder üben diese Personen im UBA aus, und welche üben sie in den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen oder Gruppierungen aus?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige oder aktive Mitarbeiter oder Aktivisten aus Nichtregierungsorganisationen oder den in Frage 2c genannten oder vergleichbaren Gruppierungen, die derzeit für das UBA tätig sind, und wenn ja, welche Funktionen üben diese Personen im UBA aus, und welche übten oder üben sie in den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen oder Gruppierungen aus?
Welche Rolle spielt das Konzept der Förderung der Ausbreitung von sogenannten Nischeninnovationen in der Politik der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das gezielte Schaffen von „Legitimation und Nachfrage für einzelne Nischeninnovationen“ durch die Politik, wie es durch das UBA (137/2021, S. 37) vorgeschlagen wird, aus rechtsstaatlicher und demokratischer Perspektive?
b) Hat die Bundesregierung bisher das gezielte Schaffen von Legitimation und Nachfrage für einzelne Nischeninnovationen betrieben oder gefördert, und wenn ja, welche Innovationen waren oder sind davon betroffen, und welche Instrumente hat die Bundesregierung jeweils eingesetzt?
c) Plant die Bundesregierung, für bestimmte Nischeninnovationen gezielt Legitimation und Nachfrage zu schaffen, und wenn ja, für welche, mit welchen Instrumenten jeweils, und in welchem Zeitraum?
d) Hat die Bundesregierung bisher einige der in Tabelle 1 (UBA 137/2021, S. 30 f.) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation des Ernährungssystems umgesetzt, und wenn ja, welche sind das, was hat die Bundesregierung jeweils konkret durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Politik?
e) Hat die Bundesregierung bisher einige der in Tabelle 1 (UBA 137/2021, S. 30 f.) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen anderer Teilbereiche der sogenannten sozial-ökologischen Transformation umgesetzt, und wenn ja, welche sind das, was hat die Bundesregierung jeweils konkret durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Politik?
f) Plant die Bundesregierung derzeit, einige der in Tabelle 1 (UBA 137/2021, S. 30 f.) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation in Zukunft umzusetzen, und wenn ja, welche konkret, und in welchem Bereich?
Welche Rolle spielt das Konzept der sogenannten Exnovation in der Politik der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das gezielte Abschaffen oder Beenden bestehender Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen aus rechtsstaatlicher und demokratischer Perspektive?
b) Hat die Bundesregierung bisher das gezielte Abschaffen oder Beenden bestehender Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen betrieben oder gefördert, und wenn ja, welche Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen waren oder sind davon betroffen?
c) Plant die Bundesregierung, bestehende Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen abzuschaffen oder zu beenden, und wenn ja, welche, auf welche Weise, und in welchem Zeitraum?
d) Hat die Bundesregierung bisher einige der in Tabelle 3 (UBA 137/2021, S. 34) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation des Ernährungssystems umgesetzt, und wenn ja, welche sind das, was hat die Bundesregierung jeweils konkret durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Politik?
e) Hat die Bundesregierung bisher einige der in Tabelle 3 (UBA 137/2021, S. 34) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen anderer Teilbereiche der sogenannten sozial-ökologischen Transformation umgesetzt, und wenn ja, welche sind das, was hat die Bundesregierung jeweils konkret durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Politik?
f) Plant die Bundesregierung derzeit, einige der in Tabelle 3 (UBA 137/2021, S. 34) aufgezählten Handlungsansätze und Politikinstrumente im Rahmen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation in Zukunft umzusetzen, und wenn ja, welche konkret, und in welchem Bereich?
Setzt sich die Bundesregierung derzeit mit der Erforschung der Möglichkeit und Durchsetzbarkeit von sogenannten Nischeninnovationen oder sogenannten Exnovationen auseinander (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, um welche „Nischeninnovationen“ oder „Exnovationen“ handelt es sich dabei konkret?
b) Wenn ja, welche Bundesministerien sind mit dieser Frage befasst, welche Bundesbehörden sind ggf. eingebunden, und welche Mittel sind hierfür jeweils eingeplant?
c) Wenn ja, hat die Bundesregierung Forschungsinstitute oder andere Nichtregierungsorganisationen damit beauftragt, dieser Frage nachzugehen, und wenn ja, welche sind das, was soll jeweils untersucht werden, und welche Mittel stellt die Bundesregierung dafür jeweils bereit?
d) Gibt es angesichts der Tatsache, dass das UBA in UBA 137/2021 (S. 27) „vorrangig die Potenziale zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Ernährungssystems“ und „nur sekundär mögliche Nachteile und Risiken analysiert“ Projekte des UBA, anderer Bundesbehörden oder von von der Bundesregierung beauftragten Forschungsinstituten oder Nichtregierungsorganisationen, die mögliche Nachteile und Risiken von sogenannten Nischeninnovationen oder Exnovationen tiefgehend analysieren, und wenn ja, welche sind das, und wie viele Mittel stellt die Bundesregierung für die Erforschung dieser Frage bereit?
Wie stellt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundesbehörden einerseits und den deutschen Bürgern andererseits dar, wenn es um Fragen der Umsetzung und Durchsetzung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation geht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe von Bundesministerien oder Bundesbehörden, Strategien und Narrative zu entwickeln, um bestimmte Praktiken und Technologien zu de-legitimieren und damit Verhaltensweisen von Staatsbürgern und Unternehmen, die aus Sicht der Bundesregierung unerwünscht sind, zu reduzieren bzw. vorherrschende Regime zu destabilisieren?
b) Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung das sogenannte Nudging – also die Änderung von Verhalten oder Gewohnheiten in eine bestimmte Richtung, ohne Optionen dabei zu verbieten –, welches die Bundesregierung laut ihrer Ernährungsstrategie (Bundestagsdrucksache 20/10001, S. 50) auf seine Wirksamkeit überprüfen will, mit dem Prinzip der Volkssouveränität (Artikel 20 des Grundgesetzes) vereinbar?
c) Hat die Bundesregierung das Instrument des sogenannten Nudging bereits eingesetzt, und wenn ja, in Bezug auf welche Verhaltensweisen und Gewohnheiten deutscher oder ausländischer Bürger und Unternehmen?
d) Plant die Bundesregierung die Verwendung des Instruments des sogenannten Nudging, und wenn ja, in Bezug auf welche Verhaltensweisen oder Gewohnheiten deutscher oder ausländischer Bürger und Unternehmen?
e) Arbeiten in den einzelnen Bundesministerien und den ihnen jeweils zugeordneten Behörden Personen an Projekten, bei denen es um das sogenannte Nudging deutscher oder ausländischer Bürger geht, und wenn ja, wie viele jeweils, und was ist jeweils das Ziel der Projekte?
f) Gibt es Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine oder sonstige Organisationen, die vom Bund direkt oder indirekt Zuwendungen dafür erhalten, dass sie an Projekten arbeiten, in denen es um das Nudging deutscher oder ausländischer Bürger geht, und wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich, welche Projekte werden gefördert und in welcher Höhe?
g) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in einzelnen Bundesministerien oder in deren Auftrag an Projekten gearbeitet, in denen es um das sogenannte Nudging von Personen mit politischer Verantwortung geht, und wenn ja, welche Projekte sind das, und in welcher Höhe werden diese Projekte von der Bundesregierung finanziert?
h) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in einzelnen Bundesministerien oder in deren Auftrag an Projekten gearbeitet, in denen es darum geht, mithilfe des sogenannten Nudging die politische Einstellung von deutschen oder ausländischen Bürgern direkt oder indirekt zu beeinflussen, und wenn ja, welche Projekte sind das, und in welcher Höhe werden diese Projekte von der Bundesregierung finanziert?