Linksextremistische Zellen in Deutschland und mögliche Anschlagsgefahren
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Recherchen von NDR und WDR ergaben, dass die Zahl der untergetauchten Linksextremisten in Deutschland auf rund 20 Personen angestiegen ist. Dabei soll ein Großteil der rund 20 Linksextremisten, die sich bewusst für ein Leben im Untergrund entschieden haben, aus dem Umfeld der Gruppe der Leipziger Extremistin Lina E. stammen. Laut Sachsens Innenminister Armin Schuster ist die Zahl der Untergetauchten allein rund um Lina E. „eine neue Dimension“. „Die Taten sind so schwerwiegend, dass als Nebenfolge sogar der Tod eines Menschen nicht ausgeschlossen werden kann“, so Armin Schuster.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in einer internen Gefährdungsanalyse seine Warnung im Bereich Linksextremismus deswegen verstärkt haben: Die Verfassungsschützer sehen demnach erhärtete Anhaltspunkte für eine im Untergrund operierende Zelle. Demnach würden die Untergetauchten weiterhin Aktionen ausführen, obwohl die Behörden ihre Ermittlungen bereits intensiviert hätten (www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Zahl-untergetauchter-Linksextremisten-steigt-,pressemeldungndr24140.html).
Was die Sicherheitsbehörden nach einem anderen Bericht ergänzend besorgt, ist, dass sich im vergangenen Jahr Gruppen der linksextremen Szene offenbar besser vernetzt haben. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz hätten sich unterschiedliche Antifa-Gruppierungen zu einer „Antifaschistischen Aktion Süd“ (Antifa Süd) zusammengeschlossen, um Rechtsextremen nach eigenen Angaben „mit gebündelten Kräften den Kampf“ anzusagen. Fernziel soll eine bundesweite Antifa sein (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremisten-untergrund-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Linksextremisten sind derzeit untergetaucht, und wie viele gelten jeweils als gewaltbereit und sind als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eingestuft (bitte neben dem Geschlecht auch nach einer etwaigen Zugehörigkeit zur Gruppe um Lina E. aufschlüsseln)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene linksextremistische Untergrundzelle, und gibt es Hinweise, dass diese Zelle mit weiteren linksextremistischen Untergrundzellen in Deutschland vernetzt ist (bitte weiter ausführen)?
Welche genauen Gefahren gehen von dieser Untergrundzelle (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aus, und betreffen diese das gesamte Bundesgebiet sowie das Ausland?
Gibt es weitere derartige im Untergrund operierende Zellen, und wenn ja, wie viele, und in welchen Bundesländern?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihr intensives sicherheitsbehördliches Vorgehen im „Kampf gegen Rechts“, zu einer Überlastung der Sicherheitsbehörden führt und damit zu einer unzureichenden Bekämpfung und Aufklärung zu Lasten linksextremistischer Aktivitäten in Deutschland geht (siehe dazu https://jungefreiheit.de/politik/2024/afd-beobachtung-ueberlastet-bayerns-verfassungsschutz/)?
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit interne Beschwerden oder Warnungen erhalten, dass Defizite in Bezug auf den Einsatz von personellen Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung linksextremistischer Szenen bestehen, und hält sie die personelle Ausstattung in diesem Bereich nach wie vor für ausreichend (bitte ggf. auch nach Bundesbehörde aufschlüsseln, wenn es solche Eingaben gegeben hat)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine zunehmende Vernetzung linksextremistischer Gruppierungen im süddeutschen Raum mit dem Zweck der Gründung einer „Antifa Süd“ gibt und die Szene insgesamt langfristig eine bundesweit operierende Antifa anstrebt?
a) Wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von diesen jeweiligen Vernetzungsaktivitäten?
b) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel dieser Vernetzungsvorhaben, und welche Rolle spielt dabei der Einsatz von Gewalt gegen politische Gegner?
c) Liegen der Bundesregierung über das Bundeskriminalamt strafrechtliche Einschätzungen bzw. Bewertungen dazu vor, insbesondere hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 113 I, IV, 22, 12 I des Strafgesetzbuches (StGB)?
d) Wie weit sind diese Vernetzungsbestrebungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Bezug auf die Antifa Süd und eine bundesweite Antifa vorangeschritten?
e) Sind am jetzigen Vernetzungsvorhaben Antifa Süd Gefährder oder relevante Personen beteiligt, und wenn ja, wie viele?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Bestrebungen im Hinblick auf die Frage, ob es nicht doch zumindest Antifa-Ableger als feste Gruppierung beziehungsweise Organisation gibt?
g) Handelt es sich bei der Antifa Süd um eine Gruppierung, die auch einem Vereinsverbot unterliegen kann (https://antifa-sued.org/uber-uns/gruendungserklaerung/)?
h) Gibt es Hinweise, von welchem Ort oder Bundesland aus diese Vernetzungsbestrebungen federführend organisiert werden und wie viele Personen als Hauptverantwortliche dahinterstehen (bitte ausführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die linksextremistischen Aktivitäten insgesamt in Deutschland, und sieht sie eine Eskalation im Vergleich zu den Vorjahren
a) im Hinblick auf die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt gegen politische Gegner,
b) im Hinblick auf Anschlagsversuche auf Politiker, die Leib und Leben in ernsthafter Weise gefährden können,
c) in Bezug auf Vernetzungen ins Ausland und gemeinsamer Aktivitäten (bitte diese Aktivitäten möglichst genau aufschlüsseln), und
d) in Bezug auf mögliche Unterwanderungen von Klimaprotestgruppierungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren, die durch Doxxing-Aktivitäten der linksextremistischen Szene im Hinblick auf Polizei-, Feuerwehr, Rettungskräfte, die Justiz und auch Politiker sowie deren Angehörige entstehen, und kann sie im Hinblick auf diese Angriffsziele und § 126a StGB eine Aufschlüsselung vornehmen (bitte nach Jahren seit der Einführung des § 126a StGB aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung einen besonderen weitergehenden Handlungsbedarf, um Oppositionskräfte in Deutschland vor dem Hintergrund anstehender Wahlen ausreichend vor politisch motivierten gewaltsamen Übergriffen zu schützen (vgl. dazu die Anzahl an Gewalttaten, die nahezu immer deutlich überwiegend gegen AfD-Repräsentanten ausgeübt werden (Antwort zu Frage 4 (mit Anlage) auf Bundestagsdrucksache 20/10177), und wie begründet sie ihre Antwort speziell auch im Hinblick auf die AfD)?
Wird die Bundesregierung die Thematik des ausreichenden Schutzes (Frage 10) mit den Ländern erörtern, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?
Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten jeweils in den Jahren 2019, 2021, 2022 und 2023 verübt?