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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Export von Klein- und Leichtwaffen im Jahr 2023

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

13.05.2024

Aktualisiert

21.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1095108.04.2024

Export von Klein- und Leichtwaffen im Jahr 2023

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Für Kleinwaffen gibt es international keine einheitliche Definition. Die Vereinten Nationen (UN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Europäischen Union (EU) legen jeweils eigene Begriffsbestimmungen von Kleinwaffen zugrunde. Die UN-Definition umfasst alle von einer Person tragbaren, tödlichen kleinen Waffen, die ein Geschoss abgeben können, und ist damit die vollumfänglichste. Die OSZE-Definition schränkt den Begriff dahin gehend ein, dass die Waffen „nach militärischen Anforderungen […] hergestellt oder umgebaut wurden“, schließt aber Revolver und Pistolen mit ein. Deutschland verwendet die Kleinwaffendefinition der EU gemäß der Gemeinsamen Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 1999/34/GASP (2002/589/GASP). Diese enthält keine Gegenstandsbeschreibung, sondern benennt Kategorien von Waffen, die als Kleinwaffen begriffen werden, und schränkt diese wie die OSZE-Definition auf Waffen ein, die explizit für militärische Zwecke bestimmt sind. Dadurch „nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer (KWL = Kriegswaffenlisten), Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten“ (Rüstungsexportbericht 2018, S. 21).

Kleinwaffen bilden zwar nach deutschem Recht keine eigenständige Kategorie innerhalb der Rüstungsgüter und der Kriegswaffen, sind aber in diesen bzw. in der Güterkategorie „Handfeuerwaffen“ gemäß Ausfuhrlistenposition (AL-Position) A0001 enthalten. Kleinwaffen sind in Deutschland aktuell nur solche, die auch gleichzeitig Kriegswaffen sind. Aus der Definition der EU ergibt sich, dass als Kleinwaffen beispielsweise nur Maschinengewehre (einschließlich schwerer Maschinengewehre), Maschinenpistolen (einschließlich vollautomatischer Pistolen), vollautomatische Gewehre, halbautomatische Gewehre (wenn sie als Modell für die Streitkräfte entwickelt und/oder eingeführt werden) sowie Schalldämpfer gelten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002E0589&from=DE).

Im Jahr 2022 genehmigte die Bundesregierung die Ausfuhr von Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Kleinwaffenteilen in Höhe von 87,1 Mio. Euro. Damit ist dieser Wert im Vergleich zum Jahr 2021 stark gestiegen: 2021 genehmigte die Bundesregierung die Ausfuhr von Kleinwaffen im Wert von 43,9 Mio. Euro. Laut Bundesregierung ist dieser Anstieg auf größere Beschaffungsvorhaben von EU- und NATO-Ländern zurückzuführen (Antwort zu den Fragen 1 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/7088).

Der Export von „Handfeuerwaffen“ gemäß Ausfuhrlistenposition A0001 wurde 2022 jedoch in Höhe von 272 543 718 Euro genehmigt (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung, 2022, S. 29). Das heißt, dass nur rund 30 Prozent der insgesamt exportierten Handfeuerwaffen von der „Kleinwaffendefinition“ abgedeckt sind und der entsprechend strengeren Kontrolle und dem grundsätzlichen Exportverbot in Drittstaaten gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung unterliegen. Problematisch ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller darüber hinaus, dass die Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der Exporte von Kleinwaffen lediglich bei sogenannten Drittländern erfolgen, also bei Ländern, die keine EU-, NATO- oder der NATO gleichgestellte Staaten sind, obwohl auch jene Staaten nicht vor Umleitungen und Weiterverbreitung von Kleinwaffen gefeit sind. Beste Beispiele sind Fälle bei den Waffenherstellern Heckler & Koch sowie Sig Sauer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/7088).

Was „leichte Waffen“ genannt wird, ist tatsächlich meist schwerer als eine „Kleinwaffe“. „Leicht“ werden sie deshalb genannt, weil sie, obwohl sie schwereres Kriegsgerät sind, noch von Menschen getragen werden können (https://www.fr.de/politik/deutschland-exportiert-mehr-leichtwaffen-10964114.html). Denn gemäß der „Gemeinsamen Aktion des Rates der Europäischen Union von 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen“ zählen zu den Leichtwaffen neben Kanonen (einschließlich Maschinenkanonen), Haubitzen und Mörsern unter 100 mm Kaliber, Granatenabschussgeräten, Panzerabwehrwaffen, Leichtgeschützen (Schulterwaffen), Panzerabwehr-Raketensystemen und Abschussgeräten auch Flugabwehr-Raketensysteme/tragbare Luftverteidigungssysteme (MANPADS; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002E0589&from=DE).

Der Wert der Exportgenehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile hat sich von 2021 von 15,6 Mio. Euro auf 288 Mio. Euro im Jahr 2022 (höchster Wert seit 2013) erhöht. Diese drastische Steigerung ist auf den hohen Genehmigungswert für die Ukraine zurückzuführen (knapp 267 Mio. Euro laut Antwort zu den Fragen 1 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6792). Jedoch spiegeln auch die hier berichteten Zahlen nicht die Werte wider, die im Rüstungsexportbericht 2022 (S. 29) unter der Ausfuhrlistenposition A0002 „großkalibrige Waffen“ mit rund 323 Mio. Euro angegeben sind.

In der Gesamtschau der von der Bundesregierung berichteten Zahlen zu kleinen und leichten Waffen, zugehörigen Teilen und Munition ergibt sich aus der europäischen Definition im Gegensatz zu den berichteten Zahlen nach der UN-Definition gemäß Waffenhandelsvertrag (ATT) eine entsprechende Diskrepanz. So wurden 2022 nach europäischer Definition Exporte für kleine und leichte Waffen, zugehörige Teile und Munition in Höhe von insgesamt ca. 600 Mio. Euro genehmigt (Bundestagsdrucksachen 20/7088 und 20/6792), während nach UN-Definition Exporte für Handfeuerwaffen und Handfeuerwaffenteile (A0001), großkalibrige Waffen und Teile dafür (A0002) und Munition für A0001 und A0002 in Höhe von insgesamt 3 038 560 414 Euro genehmigt wurden. Das heißt, hier deckt die EU-Definition nur rund 20 Prozent der insgesamt erteilten Exportgenehmigungen von kleinen und leichten Waffen und Munition ab. Entsprechend gibt es keinerlei Transparenz darüber, ob und wenn in welche Drittländer die nicht von der EU-Definition erfassten kleinen und leichten Waffen und dazugehörige Munition exportiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Trifft es zu, dass verschiedene Waffenklassen wie Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre und Karabiner (v. a. Jagdgewehre und Sportwaffen) und selbst halbautomatische Waffen (sofern nicht für das Militär bestimmt) nicht unter die deutsche bzw. EU-Definition von Kleinwaffen fallen (https://aufschrei-waffenhandel.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Studien/Studie_Ruestungsexporte-europaeische_und_internationale_Verpflichtungen_Marauhn.pdf, S. 12)?

2

Trifft es zu, dass verschiedene Waffenklassen wie Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre und Karabiner (v. a. Jagdgewehre und Sportwaffen) und selbst halbautomatische Waffen (sofern nicht für das Militär bestimmt) weder unter das Kriegswaffenkontrollgesetz noch unter das grundsätzliche Exportverbot in Drittstaaten aus den Politischen Grundsätzen fallen (https://aufschrei-waffenhandel.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Studien/Studie_Ruestungsexporte-europaeische_und_internationale_Verpflichtungen_Marauhn.pdf, S. 12)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verwendung ihrer Definition von „Kleinwaffen“ gegen das Gebot aus Artikel 5 Nr. 3 des Waffenhandelsvertrags (ATT) verstößt, wonach die Vertragsstaaten keine engeren Definitionen anwenden dürfen als die im Vertragstext enthaltenen (https://aufschrei-waffenhandel.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Studien/Studie_Ruestungsexporte-europaeische_und_internationale_Verpflichtungen_Marauhn.pdf, S. 12)?

4

Plant die Bundesregierung eine dahin gehende Änderung der von ihr angewendeten Kleinwaffendefinition, dass die umfassendere UN-Definition für kleine und leichte Waffen übernommen wird?

5

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

6

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Handfeuerwaffen nach Ausfuhrlistenposition A0001 erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

7

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Munition (A0003) für Handfeuerwaffen nach Ausfuhrlistenposition A0001 erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

8

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

9

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

10

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Handfeuerwaffen nach Ausfuhrlistenposition A0001 in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

11

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

12

Der Export welcher Kleinwaffen und Kleinwaffenteile wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

13

Der Export welcher Kleinwaffenmunition wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

14

Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach genauer Güterbeschreibung, nach Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

15

Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Handfeuerwaffen, Handfeuerwaffenteile und dazugehörige Munition wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach genauer Güterbeschreibung, nach Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

16

Welche Reexportgenehmigungen für welche Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden durch wen seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt, und welche verweigert (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach Land, das den Reexport beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

17

Welche Reexportgenehmigungen für welche Handfeuerwaffen, Handfeuerwaffenteile und dazugehörige Munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden durch wen seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt, und welche verweigert (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach Land, das den Reexport beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

18

Unter welche Ausfuhrlistenposition bzw. Ausfuhrlistenpositionen bzw. unter welche genauen Unternummern fallen leichte Waffen und leichte Waffenteile?

19

Unter welche Ausfuhrlistenposition bzw. Ausfuhrlistenpositionen bzw. unter welche genauen Unternummern fällt Leichtwaffenmunition?

20

Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied der berichteten Exportgenehmigungen für leichte Waffen und Waffenteile von rund 288 Mio. Euro im Jahr 2022 gemäß Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6792 und der im Rüstungsexportbericht 2022 (S. 29) unter der Ausfuhrlistenposition A0002 („Großkalibrige Waffen“) angegebenen rund 323 Mio. Euro?

21

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Leichtwaffen und Leichtwaffenteilen erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

22

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Leichtwaffenmunition erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

23

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Leichtwaffen und Leichtwaffenteilen in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

24

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Leichtwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

25

Der Export welcher Leichtwaffen und Leichtwaffenteile wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

26

Der Export welcher Leichtwaffenmunition wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

27

Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Leichtwaffen, Leichtwaffenteile und Leichtwaffenmunition wurde seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach genauer Güterbeschreibung, nach Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

28

Welche Reexportgenehmigungen für welche Leichtwaffen, Leichtwaffenteile und Leichtwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden durch wen seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt, und welche verweigert (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach Land, das den Reexport beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

29

Wie begründet die Bundesregierung, dass in den Rüstungsexportberichten (vgl. 2022, S. 33, Fußnote 38) der Titel „Gemeinsame Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen“ (2002/589/GASP) verändert wurde zu „Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen“?

30

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, warum die Vorgängerregierungen über den Export leichter Waffen und dazugehöriger Teile nicht berichtet haben, obwohl die „Gemeinsame Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen“ (2002/589/GASP) leichte Waffen einschließt und die Bundesregierungen bzw. die Bundesregierung sich bei den berichteten Zahlen über Kleinwaffen hieran orientierten bzw. orientiert, und wenn ja, welche?

31

Sieht die Bundesregierung leichte Waffen, dazugehörige Teile und Munition gemäß der „Gemeinsamen Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen“ (2002/589/GASP) und deren unkontrollierte Verbreitung für ebenso problematisch an wie Kleinwaffen und deren unkontrollierte Verbreitung, wenn ja, plant die Bundesregierung ein grundsätzliches Exportverbot leichter Waffen in Drittstaaten analog zu den Kleinwaffen im Rahmen der Politischen Grundsätze von 2019, und wenn nein, warum nicht?

32

Werden die Exporte von Handfeuerwaffen, deren Endverwender weder zivile noch militärische staatliche Sicherheitskräfte sind (beispielsweise Jagd- und Sportgewehre sowie Selbstverteidigungswaffen) systematisch erfasst, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Höhe wurden in den Jahren 2022 und 2023 Exporte von Handfeuerwaffen genehmigt, deren Endverwender keine staatlichen Stellen waren (nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben?)

33

Dürfen Handfeuerwaffen, die gleichzeitig Kriegswaffen sind, exportiert werden, wenn diese dazu bestimmt sind, auf dem zivilen Markt, z. B. in den USA, verkauft zu werden?

34

Unterliegen Handfeuerwaffen, die zugleich Kriegswaffen sind, anderen Bestimmungen in der Exportkontrolle, wenn diese dafür bestimmt sind, auf dem zivilen Markt verkauft zu werden, als wenn der Endempfänger ein staatlicher ist, z. B. die Armee, und wenn ja, welchen?

35

Wie wird der Endverbleib von Handfeuerwaffen, die zugleich Kriegswaffen sind, gesichert, wenn diese auf dem zivilen Markt verkäuflich sind, wie z. B. in den USA?

36

In welche Länder wurden seit 2015 welche Handfeuerwaffen exportiert, die für den Verkauf auf dem zivilen Markt vorgesehen waren (nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

37

Wird bei der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Handfeuerwaffen, wenn diese keine Kriegswaffen sind, danach unterschieden, ob es sich z. B. um Jagd- und Sportgewehre, Selbstverteidigungswaffen oder sogenannte zivile Waffen handelt, und wenn ja, nach welchen Kriterien?

Berlin, den 28. März 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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